
Aktion AvD HELP PLUS
Sie erhalten zur Zeit bei Abschluss 50% Sofortrabatt auf den ersten Jahresbeitrag bei voller Leistung. Neumitgliedern gewährt der AvD im Rahmen einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren für die Mitgliedschaft AvD Help PLUS aktuell einen ermäßigten Beitrag wie folgt:
1. Jahresbeitrag: € 46,-
2. Jahresbeitrag: € 92,-
Nach dem zweiten Jahr verlängert sich die Mitgliedschaft um jeweils ein weiteres Jahr zu dem dann regulären Jahresbeitrag. Neumitglied ist, wer zum Zeitpunkt des Abschlusses der Mitgliedschaft 6 Monate lang nicht Mitglied im AvD war.
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug ist in Deutschland oder im Ausland aufgrund einer Panne oder eines Unfalls ausgefallen. Sie benötigen schnelle Hilfe an Ort und Stelle.
Unser Service (als AvD Clubleistung)
- 24 Stunden persönlicher Notruf, gebührenfreie Notrufnummer im Inland.
- Zuverlässige Pannen- und Unfallhilfe an Ort und Stelle – in Deutschland, Europa und weltweit.
- Abschlepphilfe bis zur nächsten geeigneten Werkstatt oder zum von Ihnen gewünschten, in höchstens gleicher Entfernung liegenden Ort, einschließlich Transport von Gepäck.
- Notruf: 0800 9909909 Kostenfrei
- Notruf (Ausland): +49 69 6606-600
- Mitgliederservice: 069 6606-300
An Notrufsäulen in Deutschland immer den AvD verlangen!
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug ist in Deutschland oder im Ausland aufgrund einer Panne oder eines Unfalls ausgefallen. Sie benötigen schnelle Hilfe an Ort und Stelle.
Unser Service (als AvD Clubleistung)
- 24 Stunden persönlicher Notruf, gebührenfreie Notrufnummer im Inland.
- Zuverlässige Pannen- und Unfallhilfe an Ort und Stelle – in Deutschland, Europa und weltweit.
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Ihre Situation
Ihr Fahrzeug ist nach einer Panne oder einem Unfall von der Straße abgekommen, oder Ihr Fahrzeug kann nur unter besonderem technischen Aufwand zur Abschleppung bereitgestellt werden.
Unser Service
- Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck.
6.1 Ist das vom AvD Mitglied geführte Fahrzeug nach Panne oder Unfall von der Straße abgekommen oder kann es nur unter besonderem technischen Aufwand zur Abschleppung bereitgestellt werden, sorgt der AvD e.V. für seine Bergung einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung.
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug fällt aufgrund einer Panne oder eines Unfalls aus. Eine Fahrzeugunterstellung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder Durchführung des Transportes zu einer Werkstatt wird notwendig.
Unser Service
- Kostenübernahme für die Fahrzeugunterstellung bis zu zwei Wochen.
6.2 Muss das vom AvD Mitglied zum Zeitpunkt des Ereignisfalles geführte Fahrzeug nach Panne oder Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder Durchführung des Transportes zu einer Werkstatt untergestellt werden, werden die hierdurch entstehenden Kosten für höchstens zwei Wochen übernommen.
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht fahrbereit oder wurde gestohlen. Es kann am selben Tag nicht wieder fahrbereit gemacht oder aufgefunden werden.
Unser Service
- Übernahme von Bahnfahrtkosten 1. Klasse oder von Flugkosten (Economy-Klasse, ab einer Entfernung von 1.000 km vom Wohnsitz).
- Übernahme der Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu € 50.
- Höchstbetrag für Fahrten sämtlicher Personen, wenn der Schaden- oder Zielort außerhalb Europas liegt: € 10.000.
- Auf Wunsch: Organisation, Durchführung und Kostenübernahme des Rücktransports des wieder fahrbereiten Fahrzeugs an Ihren Wohnsitz, wenn der Schadenort im Ausland liegt und das Fahrzeug dort repariert wurde.
6.3 Ist das vom AvD Mitglied zum Zeitpunkt des Ereignisfalles geführte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen und kann es absehbar auch am Tag nach Eintritt des Schadens nicht wieder fahrbereit gemacht oder aufgefunden werden, werden die hierdurch entstehenden Kosten übernommen
- für die Fahrt vom Ort des Ereignisfalles zum ständigen Wohnsitz des AvD Mitglieds oder für die Fahrt vom Ort des Ereignisfalles zum Zielort.
- für die Rückfahrt vom Zielort zum ständigen Wohnsitz des AvD Mitglieds, wenn das Fahrzeug gestohlen worden ist oder nicht mehr fahrbereit gemacht werden kann.
- für die Rückfahrt zum Ort des Ereignisfalles für eine Person, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht oder fahrbereit aufgefunden wurde.
Übernommen werden pro Person Kosten bis zur Höhe der Bahnfahrtkosten 1. Klasse, einschließlich Zuschlägen. Ab einer Entfernung von 1.000 km je einfacher Strecke werden pro Person Kosten bis zur Höhe der Linienflugkosten in der Economy-Klasse übernommen. Liegt der Schaden- oder Zielort außerhalb Europas beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistungen für Fahrten sämtlicher Personen auf € 10.000,- insgesamt. Anstelle der vorgenannten Leistungen werden auf Wunsch die Rückholung des wieder fahrbereiten Fahrzeugs zu dem Wohnsitz des AvD Mitglieds organisiert, wenn der Schadenort im Ausland liegt und das Fahrzeug dort repariert wurde. Die Fahrzeugrückholung kann per Sammeltransport oder auf eigener Achse durch Einsatz eines Ersatzfahrers durchgeführt werden. Bei Rückholung auf eigener Achse gilt 6.12 (Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall) entsprechend, die Kosten für Betriebsstoffe und Straßennutzungsgebühren gehen zu Lasten des AvD Mitglieds.
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug bleibt im Ausland mit einem Defekt oder aufgrund einer Panne oder eines Unfalls liegen und ein Ersatzteil ist nicht zu bekommen.
Unser Service
- Beschaffung des Ersatzteils.
- Übernahme der Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile selbst.
6.7 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des vom AvD Mitglied zum Zeitpunkt des Ereignisfalles geführten Fahrzeuges am Ort eines Ereignisfalles im Ausland oder im jeweiligen Land nicht beschafft werden, so sorgt der AvD e.V. dafür, dass das AvD Mitglied diese auf schnellstmöglichem Wege erhält, und trägt die hierdurch entstehenden Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile selbst. Sofern AvD e.V. in Ausnahmefällen in Vorleistung für die Beschaffung der benötigten Ersatzteile getreten ist, sind die verauslagten Ersatzteilkosten AvD e.V. innerhalb von 14 Tagen zu ersetzen.
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug fällt aufgrund einer Panne oder eines Unfalls aus und kann nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden. Ein Rücktransport zu einer Werkstatt wird notwendig.
Unser Service
- Bei Ereignisfall innerhalb Deutschlands und im europäischen Ausland: Rücktransport des Fahrzeugs sowie Heimreise der berechtigten Insassen an Ihren Wohnsitz.
6.8 Kann das vom AvD Mitglied geführte Fahrzeug nach Panne oder Unfall am Ort des Ereignisfalles oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgt der AvD e.V. für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und trägt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an den ständigen Wohnsitz des AvD Mitglieds. Die Transportkosten dürfen den Wert des Fahrzeuges nicht überschreiten. Bei Inanspruchnahme eines Fahrzeugtransportes werden die Kosten für die direkte Heimreise des Mitglieds und aller Insassen nach 6.3 (Weiter- oder Rückfahrt) oder 6.5 (Mietwagen) übernommen. Sollte die Weiter- oder Rückfahrt bzw. der Mietwagen am Ereignistag nicht zumutbar durchgeführt bzw. organisiert werden können, so wird zusätzlich max. eine Übernachtung nach 6.4 (Übernachtung) übernommen.
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug muss nach einem Unfall oder Diebstahl verzollt werden.
Unser Service
- Hilfe bei der Verzollung.
- Übernahme der entstehenden Verfahrensgebühren (mit Ausnahme des Zollbetrages und sonstiger Steuern) Falls erforderlich, Organisation und Kostenübernahme der Verschrottung des Fahrzeuges.
6.11 Muss das vom AvD Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens geführte Fahrzeug nach einem Unfall oder Diebstahl verzollt werden, hilft der AvD e.V. bei der Verzollung und trägt die hierdurch entstehenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages und sonstiger Steuern. Ist zur Vermeidung der Verzollung eine Verschrottung des Fahrzeuges erforderlich, werden die hierdurch entstehenden Kosten übernommen.
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht fahrbereit oder wurde gestohlen. Es kann am selben Tag nicht wieder fahrbereit gemacht oder aufgefunden werden. Sie brauchen deshalb einen Mietwagen.
Unser Service
- Übernahme von Mietwagenkosten für bis zu 7 Tage à € 60.
- Bei Ereignisfall im Ausland: Übernahme von Mietwagenkosten für die Fahrt zum Wohnsitz bis zu € 420,- – unabhängig von der Anzahl der Tage.
6.5 Ist das vom AvD Mitglied zum Zeitpunkt des Ereignisfalles geführte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit bzw. verkehrssicher oder wurde es gestohlen und kann absehbar auch am Tag nach Eintritt des Schadens die Fahrbereitschaft bzw. Verkehrssicherheit nicht wiederhergestellt oder das Fahrzeug nicht wieder aufgefunden werden, werden nach Wahl des AvD Mitglieds anstelle der Leistungen nach Ziffer 6.3 (Weiter- oder Rückfahrt) oder Ziffer 6.4 (Übernachtung) die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Selbstfahrervermietfahrzeuges bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder Verkehrssicherheit bzw. bis zum Wiederauffinden, jedoch höchstens für sieben Tage zu maximal € 60,- je Tag übernommen. Bei Ereignisfällen im Ausland werden Mietwagenkosten unabhängig von der Anzahl der Tage übernommen, jedoch höchstens bis € 420,-.
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht fahrbereit oder wurde gestohlen. Es kann am selben Tag nicht wieder fahrbereit gemacht oder aufgefunden werden. Sie brauchen deshalb einen Mietwagen.
Unser Service
- Übernahme von Mietwagenkosten für bis zu 7 Tage à € 60.
- Bei Ereignisfall im Ausland: Übernahme von Mietwagenkosten für die Fahrt zum Wohnsitz bis zu € 420,- – unabhängig von der Anzahl der Tage.
6.5 Ist das vom AvD Mitglied zum Zeitpunkt des Ereignisfalles geführte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit bzw. verkehrssicher oder wurde es gestohlen und kann absehbar auch am Tag nach Eintritt des Schadens die Fahrbereitschaft bzw. Verkehrssicherheit nicht wiederhergestellt oder das Fahrzeug nicht wieder aufgefunden werden, werden nach Wahl des AvD Mitglieds anstelle der Leistungen nach Ziffer 6.3 (Weiter- oder Rückfahrt) oder Ziffer 6.4 (Übernachtung) die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Selbstfahrervermietfahrzeuges bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder Verkehrssicherheit bzw. bis zum Wiederauffinden, jedoch höchstens für sieben Tage zu maximal € 60,- je Tag übernommen. Bei Ereignisfällen im Ausland werden Mietwagenkosten unabhängig von der Anzahl der Tage übernommen, jedoch höchstens bis € 420,-.
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht fahrbereit oder wurde gestohlen. Es kann am selben Tag nicht wieder fahrbereit gemacht oder aufgefunden werden. Sie müssen deshalb übernachten.
Unser Service
- Kostenübernahme für bis zu 3 Nächten in einem Hotel und € 75,- pro Person/Nacht.
- Übernahme der Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel bis zu € 50.
6.4 Ist das vom AvD Mitglied zum Zeitpunkt des Ereignisfalles geführte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen und kann es am selben Tag nicht wieder fahrbereit gemacht oder aufgefunden werden, werden bei Inanspruchnahme einer Leistung gemäß Ziffer 6.3 (Weiter- oder Rückfahrt) bzw. 6.5 (Mietwagen) für höchstens eine Nacht, in allen anderen Fällen für höchstens drei Nächte die hierdurch entstehenden Übernachtungskosten übernommen, jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das Fahrzeug wieder hergestellt werden konnte oder wieder aufgefunden wurde; der Höchstbetrag beläuft sich auf € 75,- je Übernachtung und Person.
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht fahrbereit oder wurde gestohlen. Es kann am selben Tag nicht wieder fahrbereit gemacht oder aufgefunden werden. Sie müssen deshalb übernachten.
Unser Service
- Kostenübernahme für bis zu 3 Nächten in einem Hotel und € 75,- pro Person/Nacht.
- Übernahme der Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel bis zu € 50.
6.4 Ist das vom AvD Mitglied zum Zeitpunkt des Ereignisfalles geführte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen und kann es am selben Tag nicht wieder fahrbereit gemacht oder aufgefunden werden, werden bei Inanspruchnahme einer Leistung gemäß Ziffer 6.3 (Weiter- oder Rückfahrt) bzw. 6.5 (Mietwagen) für höchstens eine Nacht, in allen anderen Fällen für höchstens drei Nächte die hierdurch entstehenden Übernachtungskosten übernommen, jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das Fahrzeug wieder hergestellt werden konnte oder wieder aufgefunden wurde; der Höchstbetrag beläuft sich auf € 75,- je Übernachtung und Person.
Ihre Situation
Ihr Fahrzeug kann auf einer Reise infolge Ihres Todes oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder Verletzung weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen zurückgefahren werden.
Unser Service
- Organisation, Durchführung und Kostenübernahme des Rücktransports des Fahrzeugs an Ihren Wohnsitz oder
- Bei eigener Abholung erhalten Sie als Kostenersatz € 0,50 je Entfernungs-Kilometer zwischen dem Ort des Ereignisfalles und Ihrem Wohnsitz.
6.12 Kann auf einer Reise das vom AvD Mitglied geführte Fahrzeug infolge Todes oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder Verletzung des AvD Mitglieds weder von diesem noch von einem anderen Insassen zurückgefahren werden, sorgt der AvD e.V. für die Abholung des Fahrzeuges am Ort des Ereignisfalles und seine Überführung zum ständigen Wohnsitz des AvD Mitglieds und trägt die hierdurch entstehenden Kosten; Voraussetzung ist die Vorlage eines Arztberichtes, der die Fahruntauglichkeit aufgrund Erkrankung oder Verletzung bestätigt. Die Fahrzeugrückholung kann per Sammeltransport oder auf eigener Achse durch Einsatz eines Ersatzfahrers durchgeführt werden. Bei Rückholung auf eigener Achse gehen die Kosten für Betriebsstoffe und Straßennutzungsgebühren zu Lasten des AvD Mitglieds. Veranlasst das AvD Mitglied die Abholung selbst, erhält es als Kostenersatz € 0,50,- je Entfernungs-Kilometer zwischen dem Ort des Ereignisfalles und seinem ständigen Wohnsitz. Außerdem werden in jedem Fall die bis zur Abholung entstehenden, durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten erstattet, jedoch höchstens für drei Nächte bis zu je € 75,- pro Insasse und Übernachtung. Auf Wunsch hilft der AvD e.V. bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit. Hat wegen des Ersatzfahrers ein Insasse keinen Platz mehr im Fahrzeug oder erfolgt die Fahrzeugrückholung per Sammeltransport werden die Kosten für die Rückfahrt der davon betroffenen versicherten Personen zum Wohnsitz des AvD Mitglieds bis zur Höhe der Bahnfahrtkosten 1. Klasse einschließlich Zuschläge übernommen. Ab einer Entfernung von 1.000km zum Wohnsitz des AvD Mitglieds werden die Kosten bis zur Höhe eine Linienflugs in der Economy-Klasse übernommen.
Ihre Situation
Sie sind im Ausland schwer erkrankt oder wurden erheblich verletzt und aus medizinischer Sicht ist ein Rücktransport nach Deutschland medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet.
Unser Service
- Organisation, Durchführung und Kostenübernahme des Krankenrücktransports nach Deutschland.
- Falls erforderlich, bringen wir Sie u. a. per Lear-Jet zurück inkl. Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter.
6.13 Muss das AvD Mitglied auf einer Auslandsreise infolge eigener Erkrankung oder einer Unfallverletzung an den ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgt der AvD e.V. für die Durchführung des Rücktransportes und trägt die hier- durch entstehenden Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet sein. Die Leistung des AvD e.V. erstreckt sich auch auf die Begleitung der erkrankten bzw. verletzten Person durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem trägt der AvD e.V. die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung oder die Verletzung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte bis zu € 75,- pro Person und Übernachtung. Auf Wunsch hilft der AvD e.V. bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit bis zum Rücktransport, sofern die Übernachtung durch die Erkrankung oder den Unfall erforderlich ist.
Ihre Situation
Sie hatten einen Unfall und müssen deshalb gesucht, gerettet oder geborgen werden.
Unser Service
- Kostenübernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten für bis zu € 5.000.
6.14 Erleidet das AvD Mitglied einen Unfall und muss es deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, übernimmt der AvD e.V. die Kosten bis zu 5.000 € pro Person. Ein Unfall liegt vor, wenn das AvD Mitglied durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Ihre Situation
Sie sind auf einer Reise im Ausland erkrankt und müssen sich deshalb länger als zwei Wochen am Ort der Erkrankung im Krankenhaus aufhalten.
Unser Service
- Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten für einen Besuch einer Ihnen nahestehenden Person, jedoch höchstens € 1.000,-.
6.15 Befindet sich das AvD Mitglied auf einer Reise im Ausland und muss es sich länger als zwei Wochen am Ort der Erkrankung im Krankenhaus aufhalten, trägt der AvD e.V. die hierdurch entstehenden Fahrt- und Übernachtungskosten für einen Besuch einer dem Erkrankten nahestehenden Person, jedoch höchstens 1.000 €.
Ihre Situation
Sie können auf einer Reise infolge von Krankheit, Verletzung oder Tod nicht für mitgenommene Kinder unter 18 Jahren sorgen. Es stehen für die Betreuung der Kinder keine anderen Personen zur Verfügung.
Unser Service
- Organisation und Rückholung der Kinder an Ihren Wohnsitz mit einer Begleitperson.
- Übernahme von Bahnfahrtkosten 1. Klasse oder von Flugkosten (Economy-Klasse, ab einer Entfernung von 1.000 km vom Wohnsitz) Kostenübernahme für Kurzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis € 50.
6.16 Kann das AvD Mitglied auf einer Auslandsreise wegen Erkrankung, Verletzung oder Tod nicht für mitgenommene Kinder unter 18 Jahren sorgen und stehen auf der Reise für die Betreuung der Kinder keine anderen Personen zur Verfügung, trägt der AvD e.V. die Kosten für die Abholung der Kinder und deren Rückfahrt zu ihrem ständigen Wohnsitz mit einer Begleitperson bis zur Höhe von Bahnfahrtkosten 1. Klasse einschließlich Zuschläge pro Person. Ab einer Entfernung von 1.000km zum Wohnsitz des Mitglieds werden pro Person Kosten bis zur Höhe der Linienflugkosten in der Economy-Klasse erstattet.
Ihre Situation
Sie versterben auf einer Reise im Ausland.
Unser Service
- Organisation der Bestattung im Ausland.
- Überführung nach Deutschland.
- Übernahme der entstehenden Kosten bis zu € 10.000.
6.17 Stirbt das AvD Mitglied auf einer Reise im Ausland, sorgt der AvD e.V. nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt insgesamt € 10.000,-, auch bei mehreren Todesfällen aufgrund desselben Ereignisses.
Ihre Situation
Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen, weil ein naher Verwandter verstirbt, lebensbedrohlich erkrankt oder schwer verletzt oder Ihnen ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist.
Unser Service
- Übernahme der Fahrtkosten für die vorzeitige Heimreise zum Wohnsitz.
- Übernahme der zusätzlichen Fahrt- und Übernachtungskosten bis 3000 €.
6.18 Befindet sich das AvD Mitglied auf einer Reise und muss es diese vorzeitig abbrechen, weil ein naher Verwandter verstirbt, lebensbedrohlich erkrankt oder schwer verletzt wird oder ein erheblicher Schaden am Vermögen des AvD Mitglieds entstanden ist, trägt der AvD e.V. die hierdurch entstehenden zusätzlichen Fahrt- und Übernachtungskosten
für die vorzeitige Heimreise zum ständigen Wohnsitz, jedoch höchstens 3.000 € je Ereignisfall.
Ihre Situation
Sie haben einen Notfall auf einer Reise und benötigen Hilfe.
Unser Service
- Organisation von Hilfeleistungen.
- Übernahme der entstehenden Kosten bis zu € 500.
6.19 Befindet sich das AvD Mitglied auf einer Reise im Ausland und gerät es in einen besonderen Notfall, in dem es Hilfe benötigt, veranlasst der AvD e.V. die erforderlichen Maßnahmen und trägt die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens € 500,-. Ein besonderer Notfall liegt vor, wenn Hilfe unvorhersehbar nötig ist, um erhebliche Nachteile insbesondere für Gesundheit oder Vermögen zu vermeiden.
Ihre Situation
Sie befinden sich auf einer Reise und benötigen unvorhersehbar verschreibungspflichtige Arzneimittel, eine Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen. Deren Beschaffung an Ort und Stelle ist nicht möglich.
Unser Service
- Organisation und Versendung der notwendigen Arzneimittel, Ersatzbrille oder Kontaktlinsen.
- Übernahme der Kosten für Versand und Verzollung, nicht aber die Kosten der Arzneimittel, Ersatzbrille oder Kontaktlinsen selbst.
6.21 Befindet sich das AvD Mitglied auf einer Reise und benötigt es zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit unvorhersehbar verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Beschaffung an Ort und Stelle nicht möglich ist, übernimmt AvD e.V. bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung die Kosten für Beschaffung, Versand und Verzollung der notwendigen Arzneimittel, nicht aber die Kosten der Arzneimittel. Verliert das AvD Mitglied auf einer Reise im Ausland seine Brille oder Kontaktlinsen, übernimmt der AvD e.V. die Kosten für die Beschaffung und die Zusendung einer Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen sowie deren Versand, nicht aber die Kosten der Ersatzbrille oder der Ersatzkontaktlinsen.
Ihre Situation
Sie können auf einer Reise infolge von Krankheit, Unfall oder Tod den mitgeführten Hund oder die Katze nicht versorgen. Es stehen für die Versorgung der Tiere keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung.
Unser Service
- Organisation und Rückholung des Tieres an Ihren Wohnsitz.
- Falls erforderlich, Organisation der Unterbringung und Versorgung des Tieres.
6.22 Kann das AvD Mitglied auf einer Reise infolge von Krankheit, Unfall oder Tod den mitgeführten Hund oder die Katze nicht versorgen, so organisiert der AvD e.V. den Heimtransport des Tieres und trägt hierfür die Kosten, insoweit keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung stehen. Ferner organisiert der AvD e.V. die Unterbringung und Versorgung des Tieres, sofern dies infolge Krankheit, Unfall oder Tod des AvD Mitglieds erforderlich ist.
Ihre Situation
Sie haben einen Unfall mit einem Wildtier (Haar- und Federwild) und Ihrer Kfz-Versicherung übernimmt die angefallenen Reparaturkosten nicht vollständig.
Unser Service
Wir leisten eine Beihilfe zu den angefallenen Reparaturkosten bei einem Wildschaden (ausgenommen Totalschaden) bis zu € 300 je Schadenfall, wenn diese nicht vollständig von der Kfz-Versicherung übernommen wurden.
1.7. Der AvD leistet eine Beihilfe zu angefallenen Reparaturkosten nach einem Wildschaden (Zusammenstoß mit Haar- oder Federwild) bis zu 300 € je Schadenfall, wenn es sich nicht um einen Totalschaden handelt und die Kosten nicht vollständig von der Kfz-Versicherung übernommen wurden. Reparaturrechnung, Regulierungsschreiben der Versicherung bzw. Kopie des Versicherungsvertrages und eine Bestätigung der Polizei, der Forstbehörde oder des Jagdpächters sind als Nachweis vorzulegen. Die Beihilfe kann ein AvD Mitglied nur für jeweils eigene auf sich zugelassene Kraftfahrzeuge in Anspruch nehmen.
Ihre Situation
Ihr gestohlenes Fahrzeug im Ausland wurde wieder aufgefunden. Bis zum Rücktransport oder der Verzollung bzw. Verschrottung muss es untergestellt werden.
Unser Service
- Kostenübernahme für die Fahrzeugunterstellung bis zu zwei Wochen.
6.9 Muss das vom AvD Mitglied geführte Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland und Wiederauffinden bis zur Durchführung des Rücktransportes oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, trägt der AvD e.V. die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
Ihre Situation
Sie haben auf einer Reise Ihren Fahrzeugschlüssel verloren und benötigen die Ersatzschlüssel.
Unser Service
- Beschaffung von Ersatzschlüsseln.
- Übernahme der entstehenden Kosten, nicht aber die Kosten für die Ersatzschlüssel selbst.
6.10 Kann die Fahrt mit dem Fahrzeug aufgrund eines verlorenen, gestohlenen oder abgebrochenen Fahrzeugschlüssels nicht unmittelbar fortgesetzt werden, übernimmt AvD e.V. für die erforderlichen Hilfeleistungen die Kosten bis zur Höhe von € 150,-. Die Kosten für den Ersatzschlüssel selbst trägt AvD e.V. nicht.
Ihre Situation
Sie verlieren im Ausland wichtige Dokumente und benötigen dringend Ersatz.
Unser Service
- Ersatzbeschaffung
- Übernahme der entstehenden Gebühren.
6.20 Verliert das AvD Mitglied auf einer Reise im Ausland wichtige Dokumente, übernimmt der AvD e.V. die Kosten für die Ersatzbeschaffung und die hierdurch entstehenden Gebühren.
Ihre Situation
Sie befinden sich auf einer Reise und müssen dringend informiert werden, weil ein naher Angehöriger verstirbt, erkrankt oder Ihnen ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist.
Unser Service
- Organisation der Ausstrahlung eines Reiserückrufs durch den Rundfunk.
- Übernahme der entstehenden Kosten.
6.23 Auf Anfrage veranlasst der AvD e.V. die Ausstrahlung eines Reiserückrufs des AvD Mitglieds durch den Rundfunk, sofern dies wegen Todes oder Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer erheblichen Schädigung des Vermögens des AvD Mitglieds erforderlich ist, und übernimmt hierfür die Kosten.
Ihre Situation
Sie haben einen Schadenfall oder eine Notsituation im Ausland und möchten eine nahestehende Person benachrichtigen.
Unser Service
- Übermittlung und Kostenübernahme einer Nachricht an eine nahestehende Person.
- Auf Wunsch, Vermittlung eines Dolmetschers, Rechtsanwalts, Sachverständigen usw.
- Falls nötig, Einschaltung von Botschaften und Konsulaten.
6.24 Tritt ein Schadenfall oder eine Notlage auf einer Auslandsreise ein, übermittelt der AvD e.V. auf Wunsch eine Nachricht an dem AvD Mitglied nahestehende Personen und übernimmt die Kosten der Übermittlung. Weiter stellt der AvD e.V. auf Wunsch den Kontakt zu einem Dolmetscher, Rechtsanwalt, Sachverständigen usw. her. Falls nötig, werden auch Botschaften und Konsulate eingeschaltet.
Ihre Situation
Sie werden auf einer Auslandsreise verhaftet oder mit Haft bedroht und benötigen Rat und Hilfe.
Unser Service
- Vorstrecken der Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscher kosten bis zu € 2.500,- und der von den Behörden verlangten Strafkaution bis zu € 15.000.
- Die verauslagten Beträge sind binnen eines Monats nach dem Ende der Reise dem AvD e.V. zurückzuzahlen.
6.25 Wird das AvD Mitglied auf einer Auslandsreise verhaftet oder mit Haft bedroht, streckt der AvD e.V. die in diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu € 2.500,- sowie von den Behörden verlangte Strafkaution bis zu € 15.000,- vor. Die verauslagten Beträge sind binnen eines Monats nach dem Ende der Reise dem AvD e.V. zurückzuzahlen.
Ihre Situation
Sie müssen telefonieren anlässlich eines Schadenfalls oder einer Notsituation.
Unser Service
Kostenübernahme für Telefongespräche bis zu € 25.
6.26 Für Telefongespräche mit dem AvD e.V. anlässlich eines Schadenfalls oder einer Notlage werden bis zu € 25,- je erstattungspflichtigem Versicherungsfall übernommen.
Ihre Situation
Sie können aufgrund einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe (z.B. einer Lawine oder einem Erdbeben) nicht mit dem ursprünglich gewählten Verkehrsmittel weiterreisen.
Unser Service
- Kostenübernahme für bis zu 3 Nächten in einem Hotel und € 75,- pro Person/Nacht sowie Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel.
- Übernahme von außerplanmäßigen Verpflegungskosten für bis zu 3 Tagen mit je € 25.
- Übernahme von Bahnfahrtkosten 1. Klasse oder von Flugkosten (Economy-Klasse, ab einer Entfernung von 1.000 km vom Wohnsitz).
- Übernahme der Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu € 50.
- Höchstbetrag für Fahrten sämtlicher Personen, wenn der Schaden- oder Zielort außerhalb Europas liegt: € 10.000.
- Auf Wunsch, Organisation, Durchführung und Kostenübernahme des Rücktransports des wieder fahrbereiten Fahrzeugs an Ihren Wohnsitz, wenn der Schadenort im Ausland liegt und das Fahrzeug dort repariert wurde.
6.27 Wird aufgrund einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe (z.B. Lawinen oder Erdbeben) eine Übernachtung erforderlich, weil die Weiterreise mit dem ursprünglich gewählten Verkehrsmittel nicht möglich oder infolge behördlicher Anordnung nicht erlaubt ist, übernimmt der AvD e.V. die Kosten bis zu drei Übernachtungen mit höchstens € 75,- pro Nacht und Person sowie Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel. Außerplanmäßige Verpflegungskosten werden für max. drei Tage mit je € 25,- pro versicherte Person erstattet. Ist infolge einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe eine Weiterfahrt mit dem ursprünglich geplanten Verkehrsmittel nicht möglich oder infolge behördlicher Anordnung nicht erlaubt, organisiert der AvD e.V. die Weiterfahrt vom Schadenort zum Wohnsitz des AvD Mitglieds oder zum Zielort, die Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort, sofern das aufgrund der Naturkatastrophe zurückgelassene, fahrbereite Fahrzeug dort abgeholt wird, und die Fahrt vom Wohnsitz zum Schadenort für eine Person, sofern das aufgrund der Naturkatastrophe zurückgelassene, fahrbereite Fahrzeug dort abgeholt wird. Die Kosten werden folgendermaßen erstattet: pro Person bis zur Höhe der Bahnfahrtkosten 1. Klasse einschließlich Zuschläge. Ab einer Entfernung von 1.000 km je einfacher Strecke werden pro Person die Kosten bis zur Höhe der Linienflugkosten in der Economy-Klasse übernommen. Liegt der Schaden- oder Zielort außerhalb Europas, beläuft sich der Höchstbetrag für Fahrten sämtlicher Personen auf € 10.000,- insgesamt. Auf Wunsch organisiert der AvD e.V. die Rückholung des zurückgelassenen, fahrbereiten Fahrzeugs zum Wohnsitz des AvD Mitglieds, wenn der Schadenort im Ausland liegt, und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
Ihre Situation
Egal wo Sie unterwegs sind, ob bei Tag oder Nacht – mit einem Tastendruck wird sofort kompetente Hilfe für Sie angefordert. Auch wenn Sie selbst nicht wissen, wo Sie sich befinden – unsere App lokalisiert Ihren Standort.
Ihre Vorteile
- Im Idealfall bis auf wenige Meter genaue GPS Ortung möglich.
- Schnelle und unkomplizierte Hilfe per Smartphone anfordern.
- Rettung per Tastendruck.
- u.v.m.
Unsere Leistung
Der AvD ist Ihr kompetenter Partner für die juristische Beratung bei allen Themen rund um Auto und Verkehr. Wir haben ein bundesweites Netz von verkehrsrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten aufgebaut, die Ihnen zur Seite stehen.
Ihre Vorteile
- Kostenlose Erstberatung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten bei einem AvD Vertrauensanwalt in Ihrer Nähe.
- Ob ungeklärte Schuldfragen bei einem Unfall oder punkteverdächtige Situationen – Sie können sich immer auf uns verlassen. Das spart Ihnen Zeit und Ärger.
Wir unterstützen Sie auch bei technischen Problemen mit Ihrem Fahrrad bei Anruf unserer 24-Stunden Hotline durch Information über die nächstgelegene Fahrradwerkstatt.
Wir unterstützen Sie auch bei technischen Problemen mit Ihrem Fahrrad bei Anruf unserer 24-Stunden Hotline durch Information über die nächstgelegene Fahrradwerkstatt.
Unser AvD Fahrradschutzbrief schützt Sie bei Pannen und Unfällen innerhalb Europas und sorgt für die Abschleppung Ihres Fahrrades. Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgen wir für deren Einsatz am Leistungsort. Egal ob morgens, mittags oder abends – wir sind 24 Stunden für Sie da.
Unser AvD Fahrradschutzbrief schützt Sie bei Pannen und Unfällen innerhalb Deutschlands und sorgt für die Abschleppung Ihres Fahrrades. Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgen wir für deren Einsatz am Leistungsort. Egal ob morgens, mittags oder abends – wir sind 24 Stunden für Sie da.
Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt oder an Ihren Wohnsitz bzw. gewünschten Zielort, falls er näher liegt als die Werkstatt.
Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt oder an Ihren Wohnsitz bzw. gewünschten Zielort, falls er näher liegt als die Werkstatt.
Wurde Ihnen Ihr Fahrrad gestohlen oder kann es wegen eines Unfalls am selben Tag nicht mehr fahrbereit gemacht werden, kümmern wir uns auf Ihren Wunsch hin um Ihre sichere Weiter- oder Rückfahrt und übernehmen die hierbei entstehenden Kosten von bis zu € 500,-.
Wurde Ihnen Ihr Fahrrad gestohlen oder kann es wegen eines Unfalls am selben Tag nicht mehr fahrbereit gemacht werden, kümmern wir uns auf Ihren Wunsch hin um Ihre sichere Weiter- oder Rückfahrt und übernehmen die hierbei entstehenden Kosten von bis zu € 500,-.
Unsere Leistung
Lernen sie unter Anleitung in einem Fahrsicherheitstraining Gefahren auszuweichen, um so Ihre Fahrsicherheit im Straßenverkehr zu steigern. Im Rahmen einer AvD Mitgliedschaft können Sie sich eine € 10,- Vergünstigung für jegliche AvD Fahrsicherheitstrainings bzw. Angebote sichern.
Ihre Vorteile
- € 10,- Vergünstigung für jegliche AvD Fahrsicherheitstrainings bzw. Angebote.
- Verbessern Sie Ihre individuellen Fähigkeiten: Notbrems- und Ausweichmanöver aus unterschiedlichen Geschwindigkeiten und auf unterschiedlichen Fahrbahnbelägen.
Bei unseren renomierten Partnern wie zum Beispiel weg.de, Maritim, Berge & Meer, Enterprise Holding Mietwagenservice und vielen mehr, können Sie als AvD HELP PLUS Mitglied auf Ihre nächste Reise einen Preisnachlass von bis zu 12% erhalten.
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit bis zu 9 Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes (ausgenommen Taxen, Kraftfahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen und Schrottfahrzeuge) sowie Mietwagen und motorisierte Krankenfahrstühle.
Krafträder über 50 ccm Hubraum
Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht; vorgenannte Fahrzeuge jeweils unter Einschluss mitgeführter Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger, wobei sich der Versicherungsschutz für mitversicherte Anhänger nur auf die Verbringung vom Ort des Ereignisfalles zum nächsten geeigneten Stellplatz erstreckt. Voraussetzung ist, dass das betroffene Fahrzeug im Ereignisfall vom AvD Mitglied selbst geführt worden ist
Umfasstes Fahrrad ist jedes Fahrrad, das im Eigentum einer abgesicherten Person steht (inkl. Pedelecs und E-Bikes, die weder versicherungs- noch zulassungspflichtig sind), sofern es nicht gewerblich genutzt wird.
Krafträder unter 50 ccm Hubraum
Lastkraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (gewerblich genutzte Fahrzeuge ausgeschlossen)
Mit AvD HELP PLUS genießen Sie weltweite Pannenhilfe. An 365 Tagen. Rund um die Uhr. Wenn medizinisch notwendig, holen wir Sie sogar u.a. mit einem Lear-Jet nach Deutschland zurück.
Ja, der AvD leistet auch hier Abschlepp- bzw. Pannenhilfe.
Ja, es wird ein Wohnsitz in Deutschland benötigt, an dem das AvD Mitglied behördlich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Ja, bei jeder AvD HELP PLUS Mitgliedschaft hat man die Möglichkeit das Startdatum im Antrag bis zu einem Jahr in die Zukunft auszuwählen.
Die Mitgliedschaft im AvD beginnt zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt, sofern sich der Mitgliedschaftsantrag vollständig ausgefüllt und verarbeitungsfähig im Verfügungsbereich des AvD befindet, frühestens jedoch am Folgetag um 0:00 Uhr.
„Gemäß der Beitragsordnung des AvD ist der Mitgliedsbeitrag im Voraus zu zahlen. Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn des neuen Beitragsjahres fällig, also wenn ein neues Jahr der Mitgliedschaft (Beitragsjahr) beginnt.
Im Falle eines dem AvD erteilten SEPA-Mandats ist der AvD bemüht, den Einzug des Mitgliedsbeitrags rechtzeitig zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft sicherzustellen.
Bei jeder Form der automatischen Zahlung (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, etc.) sendet der AvD spätestens 7 Tage vor Anforderung des zu zahlenden Beitrags eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung auf einem vom AvD zu bestimmenden, geeigneten Kommunikationsweg an das zur Zahlung verpflichtete Mitglied.“
Kurz vor Beginn Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie Ihre persönliche Clubkarte - die Eintrittskarte zu allen Leistungen Ihrer AvD HELP PLUS Mitgliedschaft.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor Sie Ihre Mitgliedschaftsunterlagen erhalten haben.
Die Mitgliedschaft dauert in der Regel zunächst ein Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform, etwa per E-Mail, gekündigt wird. Maßgebend ist der Zugang der Kündigung beim AvD.
Ja, mit der AvD HELP PLUS Familie kann man seine ganze Familie beim AvD absichern und erhält nicht nur alle Leistungen der AvD HELP PLUS sondern auch folgende Zusatzleistungen:
- Abschleppen in die Wunschwerkstatt bis 50 km Wegstrecke vom Pannenort
- Zusätzliche Leistungen beim Fahrradschutzbrief (europaweit) - Bergung, Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten und Fahrrad-Rücktransport
- Kinder bis 23 Jahre mit inbegriffen
- (Ehe-)Partner mit inbegriffen
Nein, der Partner kann aber für einen Jahresbeitrag von zur Zeit € 32.00 unter folgenden Kriterien abgesichert werden:
- Die Partner-Mitgliedschaft im AvD kann nur in Verbindung mit der jeweiligen Hauptmitgliedschaft abgeschlossen werden.
- Die Anschrift des Partners muss mit der des Hauptmitgliedes übereinstimmen.
Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Service per Telefon 069 6606-300 oder per E-Mail unter avd@avd.de










