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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Portugal
Verkehrsvorschriften - 02.05.2022 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Portugal

Sie suchen Erholung an der Atlantikküste Portugals? Dann sollten Sie auf Ihrem Weg auf folgende Verkehrsregeln achten!

Besondere Verkehrsregeln

  • Außerorts ist das Parken 20 m vor einer Kreuzung verboten.
  • Gelbe Linien am Fahrbahnrand weisen auf Parkverbote hin.
  • Mit gelben Linien schraffierte Kreuzungsbereiche dürfen nur befahren werden, wenn sie unverzüglich wieder verlassen werden können bzw. kein Rückstau zu befürchten ist.
  • Wohnmobile oder Caravans dürfen nur in den vorgesehen Parkbereichen abgestellt werden (Bußgeld zwischen € 60,- und € 300,-).
  • Kinder, die ihren 12. Geburtstag noch nicht erreicht haben und unter einer Körpergröße von 1,35 m liegen, benötigen einen Kindersitz und sollten auf der Rückbank sitzen.
  • Eine überstehende Ladung (wie z. B. ein Fahrradträger) muss mit einer rot-weiß-gestreiften Warntafel versehen werden, sofern die Ladung vorne über 55 cm und hinten höchstens 45 cm herausragt.

Mautgebühren

Die Maut in Portugal ist eine Autobahnmaut, deren Gebühr je nach gefahrenen Strecke berechnet wird. Da die Autobahnen in Portugal durch private Autobahnbetreiber betrieben werden, gibt es keine einheitliche Gebühr für die Nutzung der sogenannten „Autoestradas“. Auch für Brücken fallen Mautkosten an, wenn eine Autobahn über sie führt. Das gilt etwa für die Ponte Vasco da Gama oder die berühmte Ponte 25 de Abril zwischen Lissabon und Almada. Die Autobahnen auf der portugiesischen Urlaubsinsel Madeira hingegen sind mautfrei. Grundsätzlich sind die Autobahnen in Portugal in einem sehr guten Zustand und modern ausgebaut. 

Weitere Informationen zur Maut in Portugal finden Sie hier.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Land- und Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 90 bis 100 km/h 120 km/h
Pkw + Anhänger 50 km/h 70 bis 80 km/h 100 km/h

Fahranfänger: bis 1 Jahr dürfen auf Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen nur max. 90 km/h fahren.

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Tagfahrlicht

Für Motorräder besteht Lichtpflicht auch am Tage. Verstöße werden geahndet mit € 60,-
bis € 300,-.

Warnwestenpflicht

Ein Fahrer muss bei Verlassen des Fahrzeugs Warnbekleidung tragen, wenn er ein Pannendreieck aufstellt oder sich auf dem Fahr-/Standstreifen einer Autobahn oder Autostraße aufhält. Motorradfahrer sind von der Pflicht ausgenommen. Das Nichtmitführen oder Nichtanlegen wird mit € 14,- geahndet (bis zu € 2.180,- Verwaltungsstrafe bei Anzeige möglich).

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 120,-
bis € 600,-.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,5 Promille

Promille Bußgeld
0,5 - 0,8 € 250,- bis € 1.250,-, 1 Monat bis 1 Jahr Fahrerlaubnisentzug
ab 0,8  € 500,- bis € 2.500,-, 2 Monate bis 2 Jahre Fahrverbot

(0,2 Promille für Berufskraftfahrer und Fahranfänger innerhalb der ersten drei Jahre)

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e. V . - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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