Aktionsangebot | 50% Rabatt im ersten Jahr
Logo des Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
Logo des Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
Allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft AvD HELP

Fürsorgepflicht bei Mitarbeiterentsendung auf Dienstreisen - Was beinhaltet die Fürsorgepflicht?

Den Arbeitgeber trifft eine allgemeine Fürsorgepflicht. Sie ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wird jedoch vor allem aus § 241 Abs. 2 BGB, wonach jeder Teil eines Schuldverhältnisses zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichtet ist, sowie den Regelungen der §§ 617-619 BGB (Pflicht zur Krankenfürsorge, Pflicht zu Schutzmaßnahmen, Unabdingbarkeit von Fürsorgepflichten) abgeleitet.

So ist der Arbeitgeber nach § 618 BGB u. a. verpflichtet, seine Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit durch geeignete Maßnahmen vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Zusätzlich ergeben sich Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie weiteren Vorschriften, wobei auch etwaige Bedingungen bestehender (Unfall-)Versicherungen zu berücksichtigen sind. Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Fürsorgepflicht/en drohen Schadensersatzansprüche, die auch Forderungen von Schmerzensgeld beinhalten können.

Die allgemeine Fürsorgepflicht gilt nicht nur im Inland, sondern insbesondere auch bei angeordneten Dienstreisen ins Ausland. Der allgemeinen Fürsorgepflicht bei Dienstreisen ins Ausland kann der Arbeitgeber insbesondere dadurch nachkommen, dass er ein Sicherheitskonzept im Unternehmen errichtet und darin präventive Maßnahmen vorsieht, die Risiken bei Dienstreisen ins Ausland eingrenzen.

War diese Antwort hilfreich?
Ja
Nein