Verkehrsrecht
Rufen Sie einfach unsere Verkehrsrechtsberatung unter 069 6606-300 (montags bis freitags durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) an oder schicken eine Mail an recht@avd.de. Wir vermitteln Ihnen einen AvD Vertrauensrechtsanwalt möglichst in Ihrer Nähe.
Es knallt und die gegnerische Versicherung stellt sich bei der Schadenregulierung quer. Die Bußgeldbehörde schickt eine Anhörung bei der es um Geld, Punkte oder den Führerschein geht. Die Werkstatt blockt, obwohl die Reparatur mangelhaft war. Diese Aufzählung ließe sich vermutlich noch beliebig verlängern, vom einfachen Fall bis hin zur komplexen Rechtssache. Nicht immer ist es notwendig, zum Anwalt zu gehen. Aber oft werden die eigenen Interessen am besten gewahrt, wenn man von Anfang an einen kompetenten Anwalt mit an seiner Seite hat. Es spart Zeit und Geld, die Anwaltsfrage schnell zu klären, zum Beispiel bei einer verkehrsrechtlichen Erstberatung bei einem AvD Vertrauensrechtsanwalt.
In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist eine Erstberatung bei einem AvD Vertrauensanwalt für Sie als Mitglied kostenlos. Erst wenn Sie den Anwalt mit weiteren Schritten beauftragen, kostet es Sie etwas - oder Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung!
Verkehrsrecht hat sich zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt. 2005 wurde ein eigener Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeführt. Unsere AvD Vertrauensanwälte haben sich in diesem Bereich spezialisiert und können langjährige Erfahrung aufweisen. Bei Fragen rund ums Auto und Verkehr sind Sie bei unseren Vertrauensanwälten in guten Händen!
Wird eine Selbstbeteiligung (zum Beispiel 150 € pro Fall) vereinbart, müssen Sie diesen Teil der Kosten selbst tragen, wenn Sie Ihren Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Viele Versicherer bieten ausschließlich Angebote mit Selbstbeteiligungen an. AvD Mitglieder können die Rechtsschutzversicherungen auf Wunsch auch ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Für bestimmte Rechtsstreitigkeiten besteht bei einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Das heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens drei Monate liegen müssen. Die AvD Angebote haben in vielen Bereichen keine Wartezeit, zum Beispiel bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Übrigens: Bei einem nahtlosen Übertritt von Ihrer alten zur neuen AvD Rechtsschutzversicherung, entfallen sogar die Wartezeiten komplett.
Ja, Ihren Rechtsschutz können Sie individuell an Ihren Bedarf anpassen, im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Mit einer Rechtsschutzversicherung setzen Sie Ihr Recht durch oder verteidigen es, ohne dass Sie zuerst an die Kosten denken müssen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung.
Ob Arbeitnehmer, Hauseigentümer, Fahrzeughalter oder Mieter – niemand kann sich sicher sein, dass er nicht in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Und das kann teuer werden.




