Kfz-Versicherung
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- In Deutschland gesetzlich verpflichtend
- In Deutschland gesetzlich verpflichtend Übernimmt Kosten bei Schäden an fremdem Eigentum oder Personenschäden
- Haftet nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug

- Freiwillige Versicherung
- Deckt Kosten bei Schäden durch Glasbruch, Hagel, Wildunfällen, Feuer und Diebstahl etc.
- Empfehlenswert für Gebrauchtwagen

- Freiwillige Versicherung
- Deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab, auch bei selbst verschuldeten Unfällen
- Empfohlen für Neuwagen, junge Gebrauchtwagen und höherwertige Fahrzeuge
Kfz-Versicherung günstig online abschließen



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Vorteile Ihrer Online-Autoversicherung
- AvD-Mitglieder profitieren von besonders günstigen Tarifen
- Sparen durch Werkstattbindung
- Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge
- Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtwagen in AvD Komfort und Plus
- Autoschutzbrief optional wählbar
- Komplett digitale Verwaltung – keine Dokumente per Post
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Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung,
Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung
- Kfz-HaftpflichtversicherungGesetzliche Pflichtversicherung: Jeder Fahrzeugbesitzer in Deutschland muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Leistungsumfang: Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen, einschließlich Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Keine Abdeckung für Eigenschäden: Schäden am eigenen Fahrzeug oder Eigentum sind durch die Kfz-Haftpflicht nicht abgesichert.
Praxisbeispiel: Wenn Sie einen Unfall verursachen und dabei das Fahrzeug eines anderen beschädigen, übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen und medizinische Behandlungen des Unfallgegners, jedoch nicht für Ihr eigenes Auto. - TeilkaskoversicherungOptionale Zusatzversicherung: Die Teilkaskoversicherung kann als Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden.
Umfang der Deckung: Sie bietet Schutz vor bestimmten Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug entstehen. Dazu zählen: Diebstahl, Feuer- oder Explosionsschäden, Glasbruch, Schäden durch Marderbisse, Wildunfälle, beispielsweise mit Rehen, Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung und andere Naturereignisse.
Kein Schutz bei Eigenverschulden: Schäden, die Sie selbst durch einen Unfall verursachen, sind nicht abgedeckt.
Praxisbeispiel: Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Hagelsturm beschädigt wird oder gestohlen wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden. - VollkaskoversicherungOptionale Zusatzversicherung: Die Vollkaskoversicherung kann als Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden.
Erweiterter Schutz: Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko und bietet darüber hinaus Schutz für weitere Schadensszenarien.
Deckung: Sie übernimmt zusätzlich zu den Teilkaskoleistungen auch:
Reparaturkosten bei selbst verschuldeten Unfällen Vandalismusschäden durch Dritte.
Schäden am eigenen Fahrzeug durch Fahrerflucht des Unfallgegners, wenn dieser unbekannt bleibt



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FAQ Kfz-Versicherung
Auf die ohnehin schon günstigen Beiträge unserer neuen, digitalen Autoversicherung erhalten AvD Mitglieder nochmals einen Rabatt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Autos. Die Autoversicherung dient der Entschädigung der Unfallopfer bei Personen- und Sachschäden. Auch Mitfahrer des Unfallverursachers sind durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Kostenhöhe der Versicherer für einen Schaden aufkommen muss. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden bis zu 1.220.000 Euro und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden und Sachschäden. Die Deckungssumme in allen Tariflinien der digitalen AvD Kfz-Versicherung beträgt 100 Millionen Euro für Personen, Sach- und Vermögensschäden.
Die Kaskoversicherung ist ein optionaler Baustein der Kfz-Versicherung. Hierbei sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Unterschieden wird zwischen der Voll- und Teilkaskoversicherung. Beispiel für Teilkaskoschäden: Kollisionen mit Haarwild, Glasbruch, Diebstahl und Beschädigung von Zubehör, Sturm und Hagelschäden, Überschwemmung, Brand oder Fahrzeugdiebstahl und Einbruchsversuch. Die Vollkaskoversicherung leistet, zusätzlich zur Teilkaskoversicherung, für weitere Schäden am eigenen Fahrzeug. Dazu gehört zum Beispiel der Schaden nach einem selbst verschuldeten Unfall oder Schäden durch Vandalismus wie z.B. eine verbeulte Tür oder Kratzer im Lack. Obwohl die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung ist, haben sich ca. 85% aller Autofahrer für einen solchen Baustein entschieden.
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