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Reparaturkostenversicherung

Ist eine Reparaturkostenversicherung mit einer Wartezeit verbunden?

Ja, bei vielen Reparaturkostenversicherungen gibt es eine Wartezeit. Diese bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach einer festgelegten Frist nach Abschluss des Vertrags greift. Während dieser Wartezeit können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Dauer der Wartezeit variiert je nach Anbieter und Tarif, beträgt aber in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Dies dient dazu, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Schäden nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss eingereicht werden. 

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