Allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft AvD HELP PLUS
Wann bzw. wie wird der Mitgliedsbeitrag eingezogen?
„Gemäß der Beitragsordnung des AvD ist der Mitgliedsbeitrag im Voraus zu zahlen. Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn des neuen Beitragsjahres fällig, also wenn ein neues Jahr der Mitgliedschaft (Beitragsjahr) beginnt.
Im Falle eines dem AvD erteilten SEPA-Mandats ist der AvD bemüht, den Einzug des Mitgliedsbeitrags rechtzeitig zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft sicherzustellen.
Bei jeder Form der automatischen Zahlung (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, etc.) sendet der AvD spätestens 7 Tage vor Anforderung des zu zahlenden Beitrags eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung auf einem vom AvD zu bestimmenden, geeigneten Kommunikationsweg an das zur Zahlung verpflichtete Mitglied.“
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