Reparaturkostenversicherung
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Kein Leistungsanspruch besteht bei Verschleißteilen, wie z.B. Bremsbelägen, Inspektion, Betriebs- und Hilfsstoffen, Elementarschäden oder bei Unfällen sowie mangelhaft durchgeführten Vorreparaturen oder beim Einbau von nicht vom Hersteller zugelassenen Fahrzeugteilen. Mietwagen oder Fahrzeuge, die zur Rennbenutzung genutzt werden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
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