Rechtsschutzversicherung
Was bedeutet Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung?
Für bestimmte Rechtsstreitigkeiten besteht bei einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Das heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens drei Monate liegen müssen. Die AvD Angebote haben in vielen Bereichen keine Wartezeit, zum Beispiel bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Übrigens: Bei einem nahtlosen Übertritt von Ihrer alten zur neuen AvD Rechtsschutzversicherung, entfallen sogar die Wartezeiten komplett.
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