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Reparaturkostenversicherung

Was ist im Zuge einer Reparaturkostenversicherung nicht versichert?

Ein Anspruch auf Leistung besteht nicht für Verschleißteile wie Bremsbeläge, Wartungsarbeiten, Betriebs- und Hilfsstoffe, Schäden durch Naturgewalten oder Unfälle sowie bei unsachgemäß ausgeführten Reparaturen oder dem Einbau von nicht herstellerzugelassenen Fahrzeugteilen. Zudem sind Mietwagen und Fahrzeuge, die für Rennen genutzt werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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