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AvD Artikel - Unfall im Ausland
Verkehrsvorschriften Ausland - 20.01.2021 - 4min. Lesezeit

Unfall im Ausland

Man ist im Ausland unterwegs und plötzlich passiert es - ein Unfall im Ausland.

Tipps für das Verhalten an der Unfallstelle

  1. Unfallstelle sichern und zuerst Erste Hilfe leisten.
  2. Unbedingt die Warnweste anlegen, sie ist seit Juli 2014 auch in Deutschland mitzuführen. In folgenden Ländern ist sie ebenfalls überzuziehen: Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Slowakei, Slowenien, Rumänien, Österreich, Finnland und Ungarn.
  3. Unbedingt die Polizei rufen.
  4. Beweise sichern, Unfallskizze, Fotos machen, Personalien von Zeugen notieren.
  5. Fahrzeug- und Versicherungsdaten mit Unfallgegner austauschen.
  6.  Europäischer Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben lassen.
  7. Keine Dokumente unterschreiben, die man nicht versteht.
  8. Eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen lassen.
  9. Die eigene Versicherung umgehend informieren.
  10. Besondere Vorsicht ist vor windigen Unfallhelfern geboten.
  11. Nicht gleich einen Mietwagen ordern. Erst die Kostenfrage klären.
  12. Wer einen Unfall mit dem Mietwagen hat, muss sofort die Mietwagenfirma informieren. Auf keinen Fall ohne Rücksprache mit dem Vermieter abschleppen lassen oder selbst reparieren.

Tipp:
Bei Pannen und Problemen im Ausland erreichen Sie den AvD unter +49 69 6606-600.

Unfall im Ausland – Schadenregulierung zu Hause

"Hablas Espanol?"" Aber auch ohne geht’s! Der Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland macht es möglich!

Wer als deutscher Staatsbürger im Ausland einen Unfall baut oder auch nur in einen Unfall verwickelt ist, ist in der Regel besser dran, wenn es sich beim Unfallgegner um einen Landsmann handelt. Denn in diesem Fall ist auf beiden Seiten eine deutsche Versicherung für die Schadensabwicklung zuständig, so dass zumindest Sprachschwierigkeiten bei der Unfallregulierung gar nicht erst entstehen.

Ist das Fahrzeug des Unfallgegners jedoch im Ausland zugelassen, musste der Geschädigte zumindest noch bis vor einiger Zeit seine Schadenersatzansprüche grundsätzlich beim ausländischen Haftpflichtversicherer direkt geltend machen. Der Geschädigte hat nun aufgrund einer EU-Richtlinie von 2003 die Möglichkeit, den Unfall bei einem in Deutschland ansässigen Vertreter (Schadenregulierungsbeauftragten) der zuständigen ausländischen Haftpflichtversicherung anzumelden und von diesem auch die Schadenabwicklung vornehmen zu lassen - was das Verfahren deutlich vereinfacht. 

Diese sog. 4. KH-Richtlinie gilt innerhalb der 28 EU- und der EWR-Mitgliedstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen). Auch die Schweiz hat sich angeschlossen.

In Deutschland wird über den Zentralruf der Autoversicherer, einer Einrichtung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der zuständige ausländische Haftpflichtversicherer  sowie dessen in Deutschland ansässigen Schadensregulierungsbeauftragten ermittelt.

Sie benötigen folgende Daten:

  • Kennzeichen des Unfallgegners
  • Herkunftsland des Unfallgegners
  • Schadentag
  • Land des Unfallortes

Den Zentralruf der Autoversicherer erreichen Sie in Deutschland unter: (0800) 25 026 00 und aus dem Ausland unter:  +49 (40) 300 330 300. Online hat der Zentralruf auf seiner Homepage gdv-dl.de ein Kontaktformular hinterlegt.

Die Kontakt Adresse lauten:
GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon: 040 33449-0
Telefax: 040 33449-7050
E-Mail: info(at)gdv-dl.de

Als Geschädigter können Sie dann direkt mit dem benannten Schadensregulierungsbeauftragten Kontakt aufnehmen. Dieser muss Ihren Schaden in Vertretung für den verantwortlichen ausländischen Versicherer nach dem Recht des Unfalllandes regulieren.

Innerhalb einer gesetzlichen Frist von drei Monaten muss der Schaden abgewickelt werden. Reguliert der Beauftragte nicht, muss er zumindest Gründe dafür schriftlich darlegen.

Erhalten Sie als Geschädigter keine oder keine ausreichende Antwort innerhalb der 3-Monats-Frist, können Sie sich an die deutsche Entschädigungsstelle, die Verkehrsopferhilfe e.V., Wilhelmstr. 43 / 43 G,
10117 Berlin wenden, die dann die Schadenregulierung übernimmt.

AvD Mitglieder können die Rechtsabteilung zu allen Fragen rund um Verkehrsunfälle im In- und Ausland telefonisch unter 069 6606-800 oder per Mail an recht(at)avd(dot)de erreichen.

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