AvD Bußgeldrechner

Mit dem AvD Bußgeldrechner kostenlos, schnell, online
gemäß Bußgeldkatalog Strafen ermitteln:
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Bußgelder
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Punkte in Flensburg
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Fahrverbote
AvD Pressemeldung - Blitzer-Apps sind erlaubt, nur nicht während der FahrtCopyright (c) 2023 Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock. No use without permission. (Photographer)
Bei einem Verkehrsverstoß kann es schnell teuer werden. Um Ihnen eine erste Einschätzung der möglichen Kosten zu geben, bieten wir Ihnen unseren Bußgeldrechner* an. Mit nur wenigen Angaben können Sie schnell und einfach herausfinden, welches Bußgeld Ihnen droht und welche weiteren Konsequenzen möglicherweise auf Sie zukommen. Nutzen Sie unseren praktischen AvD Bußgeldrechner, um sich frühzeitig über Ihre rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen zu informieren und optimal vorbereitet zu sein.

*Wichtig: Der Bußgeldrechner kann eine anwaltliche Beratung über die Folgen eines Verkehrsverstoßes nicht ersetzen. Sonder-Regelungen z. B. für Kfz mit Gefahrguttransporten oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen werden hier nicht berücksichtigt! Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr!

Bußgeld, Punkte & Fahrverbot berechnen

✔ Kostenlos nutzbar ✔ Auch für Nicht-Mitglieder nutzbar ✔ Ergebnis sofort online
AvD Pressemeldung - AvD Tipps: Bußgelder aus dem Ausland nicht ignorierenCopyright (c) 2018 Nomad_Soul/Shutterstock. No use without permission. (Photographer)

Verstoß nicht gefunden?

Falls Sie Ihren speziellen Verstoß nicht in unserem Bußgeldrechner finden, können Sie die entsprechende Geldbuße im amtlichen Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung) oder im detaillierteren Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nachschlagen. Diese Kataloge geben Ihnen Aufschluss darüber, welche Geldbuße üblicherweise für Ihren Verstoß zu erwarten ist. Eine Übersicht der Bußgelder im Ausland finden Sie in unserer Liste für Verkehrsvorschriften im Ausland.
AvD Versicherung - AvD RechtsschutzversicherungCopyright (c) 2020 Freedomz/Shutterstock. No use without permission. (Photographer)

Einspruch gegen Bußbescheid -
AvD hilft bei Suche nach Anwalt

Wenn Sie gegen ein Bußgeld Einspruch einlegen möchten und Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten verkehrsrechtlich spezialisierten Anwalt benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Der AvD (Automobilclub von Deutschland) bietet Ihnen kompetente Hilfe und Beratung, um den richtigen Rechtsbeistand zu finden, der Sie durch den Einspruchsprozess begleitet und Ihre Interessen vertreten kann. Vertrauen Sie auf unsere Unterstützung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.

FAQ Verkehrsrecht

Wie finde ich den richtigen Anwalt?

Rufen Sie einfach unsere Verkehrsrechtsberatung unter 069 6606-300 (montags bis freitags durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) an oder schicken eine Mail an recht@avd.de. Wir vermitteln Ihnen einen AvD Vertrauensrechtsanwalt möglichst in Ihrer Nähe. 

Brauche ich in Verkehrssachen einen Anwalt?

Es knallt und die gegnerische Versicherung stellt sich bei der Schadenregulierung quer. Die Bußgeldbehörde schickt eine Anhörung bei der es um Geld, Punkte oder den Führerschein geht. Die Werkstatt blockt, obwohl die Reparatur mangelhaft war. Diese Aufzählung ließe sich vermutlich noch beliebig verlängern, vom einfachen Fall bis hin zur komplexen Rechtssache. Nicht immer ist es notwendig, zum Anwalt zu gehen. Aber oft werden die eigenen Interessen am besten gewahrt, wenn man von Anfang an einen kompetenten Anwalt mit an seiner Seite hat. Es spart Zeit und Geld, die Anwaltsfrage schnell zu klären, zum Beispiel bei einer verkehrsrechtlichen Erstberatung bei einem AvD Vertrauensrechtsanwalt.

Wann muss ich etwas zahlen?

In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist eine Erstberatung bei einem AvD Vertrauensanwalt für Sie als Mitglied kostenlos. Erst wenn Sie den Anwalt mit weiteren Schritten beauftragen, kostet es Sie etwas - oder Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung!

Warum einen AvD Vertrauensanwalt?

Verkehrsrecht hat sich zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt. 2005 wurde ein eigener Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeführt. Unsere AvD Vertrauensanwälte haben sich in diesem Bereich spezialisiert und können langjährige Erfahrung aufweisen. Bei Fragen rund ums Auto und Verkehr sind Sie bei unseren Vertrauensanwälten in guten Händen!

Bußgeldrechner – Was Sie wissen sollten

Was ist ein Bußgeldrechner überhaupt?
Ein Bußgeldrechner ist ein hilfreiches Online-Tool, das Ihnen als Verkehrsteilnehmer dabei hilft, Strafen bei Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken zu berechnen. Je nach Verstoß und dessen Schweregrad, können die Strafen nämlich unterschiedlich ausfallen.
So wird ein Fahren ohne Sicherheitsgurt beispielsweise mit einem geringeren Strafmaß bemessen als ein Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz.

Der Bußgeldrechner hilft an dieser Stelle dabei, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes zu ermitteln. Dafür müssen Sie lediglich die relevanten Details zu dem jeweiligen Verstoß in die Tool-Maske eingeben und erhalten umgehend eine Übersicht zu den möglichen Konsequenzen.

Ein weiterer Vorteil eines Bußgeldrechners ist, dass er Ihnen auch gleich Hinweise auf weitere strafrechtliche Sanktionen geben kann – zum Beispiel, ob Sie Punkte in Flensburg oder womöglich ein (vorübergehendes) Fahrverbot erhalten. So können Sie beispielsweise, wenn Sie von einem Blitzer erwischt wurden, online berechnen, welches Bußgeld auf Sie wartet, ohne auf den Bescheid warten zu müssen.

Bußgeldkatalog – Was Sie wissen sollten

Was ist ein Bußgeldkatalog?
Der Bußgeldkatalog stellt die Grundlage zur Berechnung eines Bußgeldes oder weiterer strafrechtlicher Sanktionen dar.
Auch als “Strafenkatalog im Verkehr” bezeichnet, ist der Bußgeldkatalog eine Rechtsverordnung, die gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (§ 26a StVG) die Regelsätze für Verwarnungen und Geldstrafen festlegt. Der Bußgeldkatalog legt demnach fest, welche Vergehen eine Geldbuße erhalten und wie lange ein Fahrverbot dauern kann. Der Bußgeldrechner wiederum bezieht sich bei der Berechnung des Bußgeldes auf diese Informationen und gibt sie entsprechend dem Katalog an den Nutzer weiter.

Weitere wichtige Rechtsquellen, auf die sich im Bußgeldkatalog bezogen wird, sind unter anderem die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) sowie die Fernreiseverordnung. Diese Rechtsquellen beziehen sich mitunter auf das Verhalten des Verkehrsteilnehmers oder den Zustand seines Fahrzeuges. Verstöße gegen diese Vorschriften und Regelungen gelten gemäß des Straßenverkehrsgesetzes ebenfalls als Ordnungswidrigkeit und werden daher auch vom Bußgeldrechner erfasst.

Was regeln die Vorschriften im Bußgeldkatalog?

  • § 1 StVO
    legt die allgemeinen Verhaltensregeln im Straßenverkehr fest.
  • § 23 StVO
    beschreibt die Pflichten des Fahrzeugführers hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der Bedienung elektronischer Geräte während der Fahrt.
  • § 49 StVO
    erklärt, welche Handlungen als Ordnungswidrigkeiten gelten, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Missachtung der Vorfahrt.
  • § 24a StVG
    beschreibt die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen ein temporäres Fahrverbot für Fahrer verhängt werden kann.
  • § 26 StVG
    regelt das Verfahren zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und legt fest, wie Bußgelder verhängt und durchgesetzt werden können.

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog – Was Sie wissen sollten

Wie bereits erwähnt, können neben Geldstrafen auch Fahrverbote und Punkte in Flensburg per Bußgeldrechner ermittelt werden. Die Punkte werden dabei allerdings nicht in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), sondern in der Anlage 13 zu § 40 in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Eingeteilt in drei verschiedene Abschnitte, werden darin die Vergehen aufgelistet, die jeweils einen, zwei oder drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen können.

Wie hängt dies nun mit dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zusammen? Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog wird herausgegeben vom Kraftfahrt-Bundesamt, ist dem offiziellen Bußgeldkatalog untergeordnet und dient dazu, die Anwendung der verschiedenen Verordnungen und die behördliche Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu vereinfachen.
Der Tatbestandskatalog ergänzt den Bußgeldkatalog, indem er:
  • wesentliche Vorschriften der BKatV integriert,
  • die aufgelisteten Tatbestände in typische Begehungsvarianten unterteilt,
  • allgemeine Erhöhungsregeln der BKatV umsetzt und
  • weitere Tatbestände aufführt, die im Bußgeldkatalog nicht enthalten sind.
Für Sie als Verkehrsteilnehmer ist der Bußgeldkatalog entscheidend, nicht der Tatbestandskatalog. Dennoch kann er zur Orientierung hinzugezogen werden.

Die wichtigsten Bußgeldtabellen aus dem AvD-Bußgeldrechner

Welche Verstöße ziehen in der Regel welche Bußgelder oder andere Strafen nach sich? Die folgenden Tabellen geben Ihnen eine erste Information, welche Geldstrafen oder sonstige Sanktionen auf Sie zukommen können. Die Geldstrafen werden dabei exklusive der anfallenden Bearbeitungsgebühren und Auslagen angezeigt.
Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb geschlossener Ortschaften
 
 
Strafe
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h
30 €
11 - 15 km/h
50 €
16 - 20 km/h
70 €
21 - 25 km/h
115 €
1
26 - 30 km/h
180 €
1
(1 Monat)*
31 - 40 km/h
260 €
2
1 Monat
41 - 50 km/h
400 €
2
1 Monat
51 - 60 km/h
560 €
2
2 Monate
61 - 70 km/h
700 €
2
3 Monate
über 70 km/h
800 €
2
3 Monate
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oder weniger. Werden diese überschritten, kann dies eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder Anwohner bedeuten.

* Ein Fahrverbot wird normalerweise nur verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr festgestellt wird.
Geschwindigkeitsübertretungen außerhalb geschlossener Ortschaften
 
 
Strafe
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h
20 €
11 - 15 km/h
40 €
16 - 20 km/h
60 €
21 - 25 km/h
100 €
1
26 - 30 km/h
150 €
1
(1 Monat)*
31 - 40 km/h
200 €
1
(1 Monat)*
41 - 50 km/h
320 €
2
1 Monat
51 - 60 km/h
480 €
2
1 Monate
61 - 70 km/h
600 €
2
2 Monate
über 70 km/h
700 €
2
3 Monate
Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen – je nachdem, ob Sie auf der Landstraße oder der Autobahn unterwegs sind. Auf Landstraßen gilt in der Regel ein Tempolimit von 100 km/h. Bei der Autobahn verhält es sich schon anders: Hier gilt auf etwa 70 % nur eine freiwillige Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und daher kein festgesetztes Tempolimit. Dennoch gibt es Abschnitte, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt und nicht überschritten werden sollte.

* In der Regel wird ein Fahrverbot verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr festgestellt wird.
Zu dicht auffahren
 
 
Strafe
Punkte
Fahrverbot
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h
25 €
Abstandsverstoß mit Gefährdung
30 €
Abstandsverstoß mit Sachbeschädigung
35 €
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes
75 €
1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes
100 €
1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes
160 €
1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes
240 €
1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes
320 €
1
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes
75 €
1
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes
100 €
1
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes
160 €
2
1 Monat
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes
240 €
2
2 Monate
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes
320 €
2
3 Monate
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes
100 €
1
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes
180 €
1
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes
240 €
2
1 Monat
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes
320 €
2
2 Monate
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes
400 €
2
3 Monate
Ein zu dichtes Auffahren und Ignorieren des vorgeschriebenen Mindestabstandes (halber Tachowert), birgt eine große Gefahr im Ernstfall. Können Sie nicht mehr rechtzeitig Bremsen und fahren Ihrem Vordermann auf, ist dies Ihr Vergehen und kann mit einem Bußgeld oder Punkten geahndet werden.
Rotlichtverstöße
 
 
Strafe
Punkte
Fahrverbot
Ampel bei "Rot" überfahren
90 €
1
Ampel bei "Rot" überfahren
dabei andere gefährdet
200 €
2
1 Monat*
Ampel bei "Rot" überfahren
dabei Sachschaden verursacht
360 €
2
1 Monat*
Ampel bei "Rot" überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde)
200 €
2
1 Monat*
Ampel bei "Rot" überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde)
dabei andere gefährdet
320 €
2
1 Monat*
Ampel bei "Rot" überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde)
dabei Sachschaden verursacht
360 €
2
1 Monat*
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abgebogen, ohne vorher zu halten
70 €
1
Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert
100 €
1
Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert
dabei andere gefährdet
100 €
1
Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert
dabei Sachschaden verursacht
120 €
120 €
Vielleicht kennen Sie es: Sie sind in Eile, die Ampel wird bereits gelb und Sie treten noch schnell aufs Gaspedal. Leider ist die Ampel bereits Rot, als Sie schließlich drüberfahren. Wussten Sie, dass dies ein Bußgeld und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auch Punkte und ein Fahrverbot nach sich ziehen kann?

* Je nach Art der Tat können gemäß § 315c StGB auch Geldstrafen, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren verhängt werden.
Verstöße für Fahranfänger
 
 
Strafe
Punkte
Fahrverbot
überhöhte Geschwindigkeit (innerorts, mehr als 20 km/h)
ab 115 €
1
überhöhte Geschwindigkeit (innerorts, mehr als 30 km/h)
ab 180 €
2
1 Monat
Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde)
200 €
2
1 Monat
Alkohol am Steuer (ab 0,3 ‰ - 0,5 ‰)
250
1
Handy am Steuer
100 €
1
Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung
100 €
1
Abstandsverstoß (weniger als 3/10 des halben Tachowertes) außerorts
240 €
2
2 Monate
Unfallflucht
variabel
3
variabel
Fahren unter Drogeneinfluss
500
2
1 Monat
Fahranfänger in der Probezeit unterliegen besonderen Bedingungen und strengeren Sanktionen bei Verkehrsverstößen. Hier ist eine Übersichtstabelle mit häufigen Verstößen, Geldstrafen, Punkten und gegebenenfalls Fahrverboten

Zusätzlich zu diesen Sanktionen müssen Fahranfänger bei schwereren Verstößen auch mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

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