AvD Bußgeldrechner
gemäß Bußgeldkatalog Strafen ermitteln:

*Wichtig: Der Bußgeldrechner kann eine anwaltliche Beratung über die Folgen eines Verkehrsverstoßes nicht ersetzen. Sonder-Regelungen z. B. für Kfz mit Gefahrguttransporten oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen werden hier nicht berücksichtigt! Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr!
Bußgeld, Punkte & Fahrverbot berechnen


FAQ Verkehrsrecht
Rufen Sie einfach unsere Verkehrsrechtsberatung unter 069 6606-300 (montags bis freitags durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) an oder schicken eine Mail an recht@avd.de. Wir vermitteln Ihnen einen AvD Vertrauensrechtsanwalt möglichst in Ihrer Nähe.
Es knallt und die gegnerische Versicherung stellt sich bei der Schadenregulierung quer. Die Bußgeldbehörde schickt eine Anhörung bei der es um Geld, Punkte oder den Führerschein geht. Die Werkstatt blockt, obwohl die Reparatur mangelhaft war. Diese Aufzählung ließe sich vermutlich noch beliebig verlängern, vom einfachen Fall bis hin zur komplexen Rechtssache. Nicht immer ist es notwendig, zum Anwalt zu gehen. Aber oft werden die eigenen Interessen am besten gewahrt, wenn man von Anfang an einen kompetenten Anwalt mit an seiner Seite hat. Es spart Zeit und Geld, die Anwaltsfrage schnell zu klären, zum Beispiel bei einer verkehrsrechtlichen Erstberatung bei einem AvD Vertrauensrechtsanwalt.
In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist eine Erstberatung bei einem AvD Vertrauensanwalt für Sie als Mitglied kostenlos. Erst wenn Sie den Anwalt mit weiteren Schritten beauftragen, kostet es Sie etwas - oder Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung!
Verkehrsrecht hat sich zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt. 2005 wurde ein eigener Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeführt. Unsere AvD Vertrauensanwälte haben sich in diesem Bereich spezialisiert und können langjährige Erfahrung aufweisen. Bei Fragen rund ums Auto und Verkehr sind Sie bei unseren Vertrauensanwälten in guten Händen!
Wird eine Selbstbeteiligung (zum Beispiel 150 € pro Fall) vereinbart, müssen Sie diesen Teil der Kosten selbst tragen, wenn Sie Ihren Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Viele Versicherer bieten ausschließlich Angebote mit Selbstbeteiligungen an. AvD Mitglieder können die Rechtsschutzversicherungen auf Wunsch auch ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Für bestimmte Rechtsstreitigkeiten besteht bei einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Das heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens drei Monate liegen müssen. Die AvD Angebote haben in vielen Bereichen keine Wartezeit, zum Beispiel bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Übrigens: Bei einem nahtlosen Übertritt von Ihrer alten zur neuen AvD Rechtsschutzversicherung, entfallen sogar die Wartezeiten komplett.
Ja, Ihren Rechtsschutz können Sie individuell an Ihren Bedarf anpassen, im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Mit einer Rechtsschutzversicherung setzen Sie Ihr Recht durch oder verteidigen es, ohne dass Sie zuerst an die Kosten denken müssen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung.
Ob Arbeitnehmer, Hauseigentümer, Fahrzeughalter oder Mieter – niemand kann sich sicher sein, dass er nicht in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Und das kann teuer werden.
Bußgeldrechner – Was Sie wissen sollten
So wird ein Fahren ohne Sicherheitsgurt beispielsweise mit einem geringeren Strafmaß bemessen als ein Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz.
Der Bußgeldrechner hilft an dieser Stelle dabei, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes zu ermitteln. Dafür müssen Sie lediglich die relevanten Details zu dem jeweiligen Verstoß in die Tool-Maske eingeben und erhalten umgehend eine Übersicht zu den möglichen Konsequenzen.
Ein weiterer Vorteil eines Bußgeldrechners ist, dass er Ihnen auch gleich Hinweise auf weitere strafrechtliche Sanktionen geben kann – zum Beispiel, ob Sie Punkte in Flensburg oder womöglich ein (vorübergehendes) Fahrverbot erhalten. So können Sie beispielsweise, wenn Sie von einem Blitzer erwischt wurden, online berechnen, welches Bußgeld auf Sie wartet, ohne auf den Bescheid warten zu müssen.
Bußgeldkatalog – Was Sie wissen sollten
Auch als “Strafenkatalog im Verkehr” bezeichnet, ist der Bußgeldkatalog eine Rechtsverordnung, die gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (§ 26a StVG) die Regelsätze für Verwarnungen und Geldstrafen festlegt. Der Bußgeldkatalog legt demnach fest, welche Vergehen eine Geldbuße erhalten und wie lange ein Fahrverbot dauern kann. Der Bußgeldrechner wiederum bezieht sich bei der Berechnung des Bußgeldes auf diese Informationen und gibt sie entsprechend dem Katalog an den Nutzer weiter.
Weitere wichtige Rechtsquellen, auf die sich im Bußgeldkatalog bezogen wird, sind unter anderem die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) sowie die Fernreiseverordnung. Diese Rechtsquellen beziehen sich mitunter auf das Verhalten des Verkehrsteilnehmers oder den Zustand seines Fahrzeuges. Verstöße gegen diese Vorschriften und Regelungen gelten gemäß des Straßenverkehrsgesetzes ebenfalls als Ordnungswidrigkeit und werden daher auch vom Bußgeldrechner erfasst.
Was regeln die Vorschriften im Bußgeldkatalog?
- § 1 StVOlegt die allgemeinen Verhaltensregeln im Straßenverkehr fest.
- § 23 StVObeschreibt die Pflichten des Fahrzeugführers hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der Bedienung elektronischer Geräte während der Fahrt.
- § 49 StVOerklärt, welche Handlungen als Ordnungswidrigkeiten gelten, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Missachtung der Vorfahrt.
- § 24a StVGbeschreibt die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen ein temporäres Fahrverbot für Fahrer verhängt werden kann.
- § 26 StVGregelt das Verfahren zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und legt fest, wie Bußgelder verhängt und durchgesetzt werden können.
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog – Was Sie wissen sollten
Wie hängt dies nun mit dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zusammen? Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog wird herausgegeben vom Kraftfahrt-Bundesamt, ist dem offiziellen Bußgeldkatalog untergeordnet und dient dazu, die Anwendung der verschiedenen Verordnungen und die behördliche Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu vereinfachen.
- wesentliche Vorschriften der BKatV integriert,
- die aufgelisteten Tatbestände in typische Begehungsvarianten unterteilt,
- allgemeine Erhöhungsregeln der BKatV umsetzt und
- weitere Tatbestände aufführt, die im Bußgeldkatalog nicht enthalten sind.
Die wichtigsten Bußgeldtabellen aus dem AvD-Bußgeldrechner
* Ein Fahrverbot wird normalerweise nur verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr festgestellt wird.
* In der Regel wird ein Fahrverbot verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr festgestellt wird.
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes
dabei andere gefährdet
dabei Sachschaden verursacht
dabei andere gefährdet
dabei Sachschaden verursacht
dabei andere gefährdet
dabei Sachschaden verursacht
* Je nach Art der Tat können gemäß § 315c StGB auch Geldstrafen, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren verhängt werden.
Zusätzlich zu diesen Sanktionen müssen Fahranfänger bei schwereren Verstößen auch mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.