Richtiges Verhalten bei Panne oder Unfall
Urlaubszeit ist Pannenzeit. Wir sagen Ihnen worauf Sie achten sollten.
- Absicherung von Unfall- oder Pannenfahrzeugen erfordert höchste Vorsicht
- Elementare Verhaltenstipps für Ersthelfer und Betroffene
- AvD unterstützt die “Vision Zero” des DVR
Kurz vor Beginn des Urlaubsreiseverkehrs während der Sommerferien weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) auf die Gefahren und Risiken hin, die im Zusammenhang mit Autopannen oder im unmittelbaren Nachgang von Unfällen existieren. Denn die Gefahrensituation ist für Betroffene mit dem eigentlichen Ereignis nicht vorbei. Der übrige Verkehr fließt zunächst weiter und die anderen Verkehrsteilnehmer müssen die gerade entstandene Lage erst begreifen und darauf reagieren. Besonnenheit und überlegtes Handeln sind daher für alle Beteiligten oberste Maxime. Das ist allerdings leichter gesagt als getan – insbesondere für jene Personen, die unmittelbar in das Unfallgeschehen verwickelt sind. Umso wichtiger sind Ersthelfer, die auch bei vermeintlich kleinen Unfällen zur Stelle sind. Der AvD hat eine Checkliste für Betroffene und Ersthelfer zusammengestellt, welche Maßnahmen nach einem Unfall zeitnah zu ergreifen sind:
1.) Sicherung der Unfallstelle
Zu allererst: Zündung aus, Warnblinker an. Außerhalb von Ortschaften ist das Anlegen einer Warnweste für alle Mitfahrer dringend angeraten, um die eigene Sichtbarkeit zu verbessern. Anschließend ist die Pannen- oder Unfallstelle mit dem Warndreieck zu sichern, indem dieses mindestens 100 Meter entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung positioniert wird. Dabei immer den fließenden Verkehr im Auge behalten. Lässt sich das Auto noch bewegen, sollte es an den äußersten Fahrbahnrand manövriert werden. Dabei gilt grundsätzlich: Eigensicherung geht vor! Und: Vorsicht beim Betreten der Fahrbahn! Insbesondere an Autobahnen und Landstraßen sollten sich Menschen immer am Heck des Autos abseits des Fahrbahnbereichs oder hinter der Leitplanke aufhalten.
2.) Erste Hilfe leisten
Wenn erforderlich, geht es nun daran, Personen aus dem verunfallten Fahrzeug zu bergen. Probates Hilfsmittel ist dabei der sogenannte Rautek-Griff: Dazu greift der Retter von hinten rechts und links unter den Achseln der zu rettenden Person nach vorn, fasst mit einer Hand einen der Unterarme unmittelbar vor dem Ellenbogen und mit der anderen Hand das Handgelenk desselben Arms. Falls erforderlich den Verunfallten nach der Bergung in die stabile Seitenlage bringen.
Dann die 112 (einheitliche Nummer innerhalb Europas) über das Mobiltelefon wählen und so die Rettungsdienste informieren. Bei der Meldung zunächst den eigenen Namen nennen. Dann:
- Was ist passiert?
- Wie ist der genaue Standort (Straßenbezeichnung, Fahrtrichtung, Kilometermarke)?
- Wie viele Personen benötigen medizinische Hilfe, ist jemand nicht ansprechbar?
Seit 2019 verfügen Neuwagen über ein automatisches Notruf-System (eCall), das nach einem schweren Unfall selbsttätig die professionellen Retter alarmiert und automatisch die Standort-Koordinaten übermittelt. Dieser Notruf kann auch manuell ausgelöst werden, beispielsweise durch unverletzte Mitfahrer oder Ersthelfer. In jedem sollten auch Ersthelfer und Unfallzeugen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte an der Unfallstelle und die Erstversorgung der Verunfallten vor Ort bleiben, um gegebenenfalls Rückfragen beantworten zu können.
3.) Polizei verständigen
Ist es bei einem Unfall zu Personenschäden gekommen, ein Fahrzeug fahrunfähig geworden ist oder ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen involviert, ist es unbedingt erforderlich, die Polizei zu kontaktieren. Ebenso, wenn bei dem Unfall Leitplanken, Leitpfosten, ein Wildtier oder ein Baum zu Schaden gekommen ist. Nur so lässt sich zuverlässig ausschließen, nachträglich wegen Fahrerflucht belangt zu werden. In Deutschland ist für derartige Meldungen bundesweit die Nummer 110 als Notruf der Polizei geschaltet. Bei einer eventuellen Störung ist alternativ die Nummer 112 erreichbar.
4.) Informationen sammeln
Ist die Unfallstelle abgesichert, die Verletzten versorgt und die Rettungskräfte angefordert, steht das Sammeln wichtiger Daten an. Denn: Nach dem Unfall ist vor der Schadenregulierung. Es ist für alle Beteiligten hilfreich, miteinander Namen, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und möglichst auch die Versicherungsnummern auszutauschen. Bei Fahrern oder Haltern aus dem Ausland auch nach der Grünen Karte fragen und Angaben zur Versicherung aufschreiben oder abfotografieren. Der AvD weist darauf hin, dass keine Pflicht besteht, sich gegenüber Privatpersonen auszuweisen. Werden Angaben zur eigenen Person gemacht, müssen diese aber stimmen. Mögliche Zeugen ansprechen und diese bitten, bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Dabei vollständige Angaben zu diesen Personen notieren, abfotografieren oder als Sprachaufnahme sichern. Lassen es die Lichtverhältnisse und die Situation zu, empfiehlt es sich Beschädigungen mit dem Mobiltelefon zu dokumentieren. Und auch dabei stets bedenken: Eigensicherung geht vor!
5.) Unfallbericht gemeinsam ausfüllen
Einen Unfallbericht mit den Unfallbeteiligten erstellen. Den Europäischen Unfallbericht als Formular immer im Handschuhfach mitführen. Es enthält international standardisierte Felder, die im Einvernehmen ausgefüllt werden können. Der AvD stellt das Formular hier zur Verfügung. Alle dort gemachten Angaben überprüfen und nur unterschreiben, wenn das Notierte mit der eigenen Wahrnehmung übereinstimmt. Die Unterschrift unter dem Bericht ist freiwillig und kann nicht verlangt oder erzwungen werden.
Auch gegenüber der Polizei besteht keine Pflicht, verbindliche Angaben zum Unfallhergang zu machen. Es ist ausreichend, seine persönlichen Daten anzugeben und zu erläutern, welche Beteiligung am Geschehen vorliegt.
6.) AvD-Notruf unter 0800 9909909 informieren
Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig, können AvD-Mitglieder über die AvD Notrufzentrale Hilfe anfordern – und zwar 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr. Aus dem Ausland ist die AvD-Notrufzentrale unter der Rufnummer +49 69 6606-600 erreichbar. An der Notrufsäule oder auf Frage der Polizei sollten AvD Mitglieder ausdrücklich die Hilfe des AvD erbitten.
Statistik: 2021 so wenig Unfallopfer wie nie zuvor
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) markiert das Jahr 2021 einen erneuten Tiefstand an Verkehrsopfern seit Beginn der Zählung vor über 60 Jahren. Dennoch waren im vergangenen Jahr 2.569 Todesopfer bei Straßenverkehrsunfällen zu beklagen, was einem Rückgang um sechs Prozent gegenüber 2020 entspricht. Auch die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden sank 2021 um zwei Prozent auf 258.000 Vorfälle. Dass diese Rückgänge als Auswirkungen der Pandemie zu werten sind, darf angezweifelt werden, denn mit insgesamt 2,3 Millionen durch die Polizei aufgenommen Unfällen ist hier für denselben Zeitraum ein leichter Anstieg um zwei Prozent festzuhalten.
AvD bekennt sich zur „Vision Zero“ des DVR
Der AvD sieht sich der „Vision Zero“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) verpflichtet, die Schwerverletzte oder Tote im Straßenverkehr vermeiden will. Darüber hinaus unterstützt der Club auch die Initiative „#3500LIVES“ seines Dachverbandes FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) zur weltweiten Verbesserung der Verkehrssicherheit. Jeder Verkehrsteilnehmer ist und bleibt dazu aufgefordert, sich mit der notwendigen Vorsicht im Verkehr zu bewegen und jederzeit auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.
Veröffentlicht am 21.06.2022 in Rund ums Auto.