

Zahnzusatzversicherung
Die Vorteile unserer Zahnzusatzversicherung - Bis zu 100 % Kostenerstattung für:
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Ein plötzlicher Zahnschmerz, ein abgebrochener Zahn oder die Diagnose: „Das muss ersetzt werden.“ Solche Momente kommen oft unerwartet – und sie gehen schnell ins Geld. Denn viele zahnmedizinische Leistungen wie Implantate, Kronen oder professionelle Zahnreinigungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur zum Teil übernommen. Die Folge: hohe Eigenkosten für eine Behandlung, die medizinisch sinnvoll – oder sogar notwendig – ist.
Eine Zahnzusatzversicherung schließt genau diese Lücken: Sie übernimmt je nach Tarif einen Großteil der Kosten für Behandlungen wie professionelle Zahnreinigungen, hochwertigen Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate) oder Kieferorthopädie. So schützt sie vor hohen Eigenanteilen und ermöglicht den Zugang zu moderner, qualitativ hochwertiger Zahnmedizin. Für alle, die Wert auf Zahngesundheit und finanzielle Sicherheit legen, ist eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Warum ist eine Zahnversicherung wichtig?
Zahnmedizinische Behandlungen sind heute so modern wie anspruchsvoll – und daher oft auch kostspielig. Ob hochwertiger Zahnersatz, Implantate oder eine kieferorthopädische Maßnahme: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel nur einen geringen Teil der anfallenden Kosten. Wenn Sie auf Qualität, Ästhetik und langfristige Zahngesundheit setzen möchten, müssen Sie ohne zusätzlichen Versicherungsschutz oft tief in die eigene Tasche greifen.
Eine Zahnzusatzversicherung ist deshalb mehr als nur ein finanzieller Puffer. Sie gibt Ihnen die Freiheit, sich für die bestmögliche Behandlung zu entscheiden – ohne Kompromisse bei Material, Technik oder Komfort. Gleichzeitig unterstützt sie regelmäßige Prophylaxe-Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung, die dabei hilft, kostspielige Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen. So schützt eine gute Zahnzusatzversicherung nicht nur Ihre Zähne, sondern auch Ihren Geldbeutel – und sorgt dafür, dass Ihre Gesundheit nicht vom Kontostand abhängt.
Unsere Zahnversicherungs-Tarife
Sie tun sicher einiges für Ihr Lächeln, pflegen Ihre Zähne und gehen zur Vorsorge. Was aber, wenn Ihre Zähne doch einmal behandelt werden müssen? Kein Problem! Zum Glück gibt es von vielen verschiedenen Anbietern Zahnversicherungen, die die Kosten für Behandlungen übernehmen, sollte die gesetzliche Krankenversicherung nicht greifen. Doch welche Zahnzusatzversicherung ist die Beste?
Mit den Tarifen unseres Partners Deutsche Familienversicherung (DFV) können Sie sich entspannt zurücklehnen. Ohne Wartezeit und mit moderner Technik kann die Zahnbehandlung starten. Sie erhalten bei Ihrem Zahnarzt hochwertige Leistungen wie ein Privatpatient.



Noch Fragen? Unsere Experten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Falls Sie keinen persönlichen Ansprechpartner haben, können Sie gerne direkt unseren Versicherungsservice kontaktieren.
AvD Versicherungsservice: 069 6606-500
Erreichbar in der Zeit von Montag - Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Deutsche Familienversicherung (DFV) – Unser Partner für Zahnzusatzversicherung
Wenn es um Ihre Gesundheit geht, zählt vor allem eines: Vertrauen. Deshalb arbeitet der AvD im Bereich Zahnzusatzversicherung mit einem erfahrenen und vielfach ausgezeichneten Partner zusammen – der Deutschen Familienversicherung (DFV). Die DFV steht seit vielen Jahren für innovative Versicherungsprodukte, exzellenten Service und transparente Leistungen. Gemeinsam bieten wir Ihnen maßgeschneiderten Zahnschutz, auf den Sie sich verlassen können – mit Tarifen, die halten, was sie versprechen, und einem Partner, der Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.
Auf den ersten Blick mag es ungewöhnlich erscheinen, dass ein Automobilclub eine Zahnzusatzversicherung anbietet. Doch wer fährt nicht gerne mit einem strahlenden Lächeln in einem gepflegten Auto? Genauso wie wir uns um unser Fahrzeug kümmern, verdienen auch unsere Zähne den besten Schutz.
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG (Sitz: Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main) sahen wir hierfür als einen zuverlässigen und kompetenten Partner - wer kann schon 10-mal auf den Titel “Testsieger” zurückblicken?

Warum die DFV für Ihre Zahnzusatzversicherung wählen?
Mehrfacher Testsieger im Bereich Leistung und Kundenzufriedenheit und attraktive Beiträge und erstklassiges Preis-Leistungs-Verhältnis.
Einfache Gesundheitsprüfung ohne komplizierte Fragen
Sofortiger Schutz bis zu 100% ohne Wartezeiten
Zahnzusatzversicherung - Ihre Vorteile bei der DFV
Maximale Kostenerstattung
Mit der Zahnzusatzversicherung der DFV erhalten Sie eine nahezu vollständige Kostenübernahme. Bis zu 100 % der Ausgaben für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Zahnimplantate, Kieferorthopädie und vielen weiteren Leistungen werden übernommen.
Rekord-Testsieger
Die Zahnzusatzversicherung der DFV ist ein echter „Testsieger“ – und das gleich 9-mal in Folge! Damit hat sie sich als unangefochtener Spitzenreiter unter den Zahnzusatzversicherungen etabliert. Kein anderes Produkt wurde von Stiftung Warentest so oft und kontinuierlich zum Testsieger gekürt.
Günstiger Versicherungsschutz
Profitieren Sie von einem äußerst attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis: Die Zahnzusatzversicherung ist bereits ab 9 Euro monatlich verfügbar. Und je früher Sie abschließen, desto günstiger wird Ihr Beitrag – so sichern Sie sich den optimalen Zahnschutz zu einem fairen Preis.
Weltweiter Versicherungsschutz
Egal, wo Sie sich aufhalten – mit der Zahnzusatzversicherung der DFV genießen Sie weltweiten Schutz. So sind Sie auch im Ausland vor unerwarteten Zahnarztkosten abgesichert, ohne sich um zusätzliche Ausgaben sorgen zu müssen.
Sofortiger Versicherungsschutz
Der Abschluss Ihrer Zahnversicherung geht schnell und unkompliziert – in nur wenigen Klicks sind Sie rundum geschützt. Und das Beste: Sie sind sofort versichert, ohne lange Wartezeiten. So können Sie bei Bedarf schnell auf den Schutz zugreifen.
Einfache Kostenerstattung
Die Abwicklung der Kostenerstattung ist bei der DFV ebenso einfach wie schnell. Nutzen Sie die praktische App, um Ihre Rechnungen hochzuladen – ein Foto genügt. Binnen kürzester Zeit erhalten Sie die Rückerstattung direkt auf Ihr Konto. So sparen Sie Zeit und Aufwand und können sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Individuell und umfassend
Die Zahnzusatzversicherung der DFV bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Wählen Sie zwischen verschiedenen Erstattungssätzen und entscheiden Sie, wie umfassend Ihr Schutz sein soll.
Die Zahnzusatzversicherungs-Tarife von Deutsche Familienversicherung (DFV) wurde von der Stiftung Warentest in einem Vergleich mit 285 Zahnzusatzversicherungen ausgezeichnet.
10-facher Stiftung Warentest Testsieger in Folge
Die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 wurde von Stiftung Warentest (07/2025) bereits zum zehnten Mal in Folge mit der Bestnote „SEHR GUT“ (0,5) ausgezeichnet und als Testsieger gekürt.

DFV-Zahnzusatzversicherung
Das ist versichert
Mit den Tarifen der DFV-Zahnversicherung profitieren Sie von einer Kostenerstattung von bis zu 100 % für nahezu alle zahnmedizinischen Leistungen – und das in den Bereichen, in denen es für gesetzlich Versicherte sonst richtig teuer werden kann. Im Einzelnen sind folgende Leistungen versichert:
- Zahnprophylaxe
Regelmäßige Vorsorge wird belohnt – der Tarif übernimmt die Kosten z. B. für professionelle Zahnreinigungen. - Zahnbehandlungen
Ob Parodontosebehandlung (inkl. Mundschleimhauttransplantation), Wurzelbehandlung oder moderne Füllungen aus Kunststoff oder Komposit – alle wichtigen Behandlungen sind abgedeckt. Auch mikroinvasive Verfahren wie Kariesinfiltration, Inlays und Onlays sowie sämtliche Material- und Laborkosten sind mitversichert. - Zahnersatz
Leistungen wie Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragener Zahnersatz sind ebenso abgesichert wie funktionstherapeutische und funktionsanalytische Maßnahmen, die für einen optimalen Sitz und eine gesunde Bissfunktion sorgen. - Zahnimplantate
Auch hochwertige Implantatlösungen sind bis zu 100 % versichert – ganz ohne Einschränkungen beim Leistungsumfang. - Kieferorthopädie
Unabhängig von Alter oder KIG-Einstufung: Kieferorthopädische Behandlungen sind vollständig abgesichert – für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. - Reparaturen bereits vorhandener Versorgungen
Auch Behandlungen an bestehenden Kronen oder Füllungen, die bereits vor Versicherungsbeginn vorhanden waren, sind eingeschlossen – z. B. Reparaturen oder Austauschmaßnahmen.
Anästhesieleistungen - Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Lokalanästhesien, Lachgas) werden ohne Begrenzung in voller Höhe übernommen.
- Unfallbedingte Zahnbehandlungen
Kommt es durch einen Unfall zu Zahnschäden, werden die daraus resultierenden zahnärztlichen Maßnahmen vollständig erstattet – tarifunabhängig und immer zu 100 %.
Das ist nicht versichert
Eingeschränkter Versicherungsschutz in bestimmten Fällen:
Grundsätzlich bietet die Zahnzusatzversicherung der DFV umfassenden Schutz – auch für Zähne, die bereits in der Vergangenheit behandelt wurden, sofern die Behandlung abgeschlossen war und zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Beschwerden mehr bestanden. Diese Zähne gelten weiterhin als mitversichert.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen kein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht:
- Zähne, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erkrankt waren
- Fehlende Zähne, die bei Antragstellung noch nicht dauerhaft ersetzt wurden
- Behandlungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen, ärztlich angeraten oder bekannt waren
- Nicht angelegte Zähne (angeborenes Fehlen einzelner Zahnanlagen)
Bitte beachten Sie diese Einschränkungen bei Ihrer Antragstellung, um späteren Missverständnissen vorzubeugen.
Kosten für Zahnbehandlungen mit DFV-Zahnzusatzversicherung senken
Zahnbehandlungen/Wurzelbehandlungen
Prophylaxe (Zahnreinigung)
Zahnersatz
Kieferorthopädie
Zahnerhalt
Zahnaufhellung (Bleaching)
Zahnzusatzversicherung online abschließen - So einfach geht‘s beim AvD
Der Abschluss der Zahnzusatzversicherung der DFV über den AvD ist einfach und schnell – sowohl für Mitglieder als auch für Nicht-Mitglieder.
Für Mitglieder des AvD: Wenn Sie bereits Mitglied sind, müssen Sie sich lediglich in Ihr AvD-Mitgliedskonto einloggen. Direkt am Kopf der aktuellen Seite können Sie dann Ihr individuelles Angebot für die Zahnzusatzversicherung anfordern. Nach Erhalt des Angebots können Sie die Versicherung ganz unkompliziert online abschließen.
Für Nicht-Mitglieder des AvD: Falls Sie noch kein Mitglied sind, müssen Sie sich zunächst auf der AvD-Website registrieren. Erst nach der Registrierung können Sie sich einloggen und daraufhin ein Angebot für die Zahnzusatzversicherung anfordern. Sobald Sie Mitglied sind, können Sie die Versicherung genauso einfach abschließen wie ein bestehendes Mitglied.
Es ist wichtig zu beachten, dass Nicht-Mitglieder den Angebotsanfrageprozess nicht direkt aufrufen können, ohne sich zuvor zu registrieren. Erst nach der Anmeldung als Mitglied haben auch Sie vollen Zugriff auf das Angebot und können die Zahnzusatzversicherung der DFV abschließen. Andernfalls müssen Sie die Versicherung direkt bei der DFV abschließen, profitieren dann allerdings nicht vom AvD-Mitglieder-Rabatt.
Vorteil für Mitglieder: Als Mitglied des AvD haben Sie nicht nur einen einfacheren Zugang zum Angebot, sondern auch die Möglichkeit, exklusive Tarife und Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen begrenzten Teil der Zahnarztkosten, vor allem bei Behandlungen der Regelversorgung. Viele zahnmedizinische Leistungen, wie hochwertiger Zahnersatz oder ästhetische Behandlungen, müssen selbst getragen werden, was schnell teuer werden kann. So werden etwa für eine einfache Zahnkrone nur rund 374 Euro von der Krankenkasse übernommen, während die Kosten für eine hochwertige Vollkeramikkrone bei etwa 1.200 Euro liegen können – der Restbetrag bleibt in der Regel beim Patienten.
Um hohe Eigenbeteiligungen zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Diese deckt die Differenz zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und den tatsächlichen Behandlungskosten und sorgt dafür, dass Sie keine hohen Summen aus eigener Tasche zahlen müssen.
Kosten-Beispiele – Was zahl die GKV (gesetzliche Krankenkasse?)
GKV-Anteil für Zahnbehandlungen
GKV-Anteil für Zahnersatz
GKV-Anteil für Zahnreinigung
GKV-Anteil Implantate
Behandlungskosten über die Zahnversicherung zurückbekommen – So funktioniert es
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung bei der DFV abgeschlossen haben und die Kosten für eine zahnmedizinische Behandlung erstattet bekommen möchten, ist der Prozess ganz einfach und schnell.
Schritt 1: Nachdem Sie eine Behandlung beim Zahnarzt erhalten haben, erhalten Sie eine Rechnung für die erbrachten Leistungen.
Schritt 2: Reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis bei der DFV ein. Dies können Sie direkt über das DFV-Kundenportal oder die DFV-App tun. Beide Plattformen ermöglichen es Ihnen, alle relevanten Dokumente schnell hochzuladen, ohne dass Sie Papierformulare ausfüllen müssen.
Schritt 3: Die DFV prüft Ihre Eingabe und erstattet Ihnen die Kosten gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen. In der Regel erfolgt die Erstattung zeitnah auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
Für eine noch einfachere Verwaltung können Sie die DFV-App nutzen – sie ist die bestbewertete Versicherungs-App in Deutschland und ermöglicht es Ihnen, alle Aspekte Ihres Versicherungsschutzes mobil zu verwalten. Mit der App können Sie Ihre Daten ändern, eine Schadenmeldung einreichen oder auch andere Anliegen schnell und unkompliziert klären – ganz ohne Post und lange Wartezeiten.
Hilfe bei Fragen rund um die Zahnzusatzversicherung
Sie benötigen Informationen rund um Ihre Zahnzusatzversicherung oder brauchen Hilfe bei der Schadensmeldung? Dann sind wir unter der folgenden Telefonnummer für Sie erreichbar:
AvD Versicherungsservice:
069 6606-500
Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Häufige gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung
- Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn man häufig Zahnersatz, wie Kronen oder Implantate, benötigt oder die Kosten für professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Behandlungen abdecken möchte. Auch Personen, die über ihre gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkte Leistungen im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz erhalten, profitieren von einer Zahnzusatzversicherung. - Welche Leistungen sollte eine gute Zahnzusatzversicherung haben?
Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte unter anderem Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate abdecken, sowie Leistungen für Zahnbehandlungen und Parodontose. Auch professionelle Zahnreinigungen, Kieferorthopädie und hochwertige Füllungen, wie Inlays, sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. - Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder?
Ja, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich, vor allem, um kieferorthopädische Behandlungen und Zahnbehandlungen zu decken, die nicht immer vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Besonders bei Kindern kann es sinnvoll sein, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. - Auf was muss man bei einer Zahnzusatzversicherung achten?
Wichtige Faktoren sind die Höhe der Erstattung, die Wartezeiten, mögliche Ausschlüsse sowie die Deckung für Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Zudem sollte man auf die Beitragskosten und eventuelle Altersrückstellungen achten. - Ab wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Es ist ratsam, eine Zahnzusatzversicherung frühzeitig abzuschließen, bevor größere Zahnbehandlungen notwendig werden. Auch bei jungen Erwachsenen und Familien ist ein rechtzeitiger Abschluss sinnvoll, um von den umfassenden Leistungen zu profitieren. - Gibt es auch Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen?
Ja, es gibt Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen. In der Regel werden diese Versicherungen zu leicht höheren Beiträgen angeboten, da keine Risikoprüfung stattfindet. - Kann man eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
Ja, in bestimmten Fällen können die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung steuerlich abgesetzt werden, insbesondere wenn sie als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, dies mit einem Steuerberater zu klären. - Was tun, wenn mich eine Zahnzusatzversicherung ablehnt?
Wenn eine Zahnzusatzversicherung den Antrag ablehnt, kann man versuchen, bei einem anderen Anbieter eine Versicherung abzuschließen. In manchen Fällen kann auch eine Erklärung der Ablehnung bei der Versicherung hilfreich sein, um Missverständnisse zu klären. - Kann man noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen, bevor eine größere Behandlung ansteht?
In der Regel müssen vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Wartezeiten eingehalten werden, sodass sie nicht sofort für eine bereits geplante Behandlung greift. Es gibt jedoch Versicherungen, die Sofortschutz anbieten, der ohne Wartezeit Leistungen übernimmt. - Kontrollieren die Versicherungen die Angaben, die man im Antrag gemacht hat?
Ja, die Versicherungen überprüfen in der Regel die Angaben im Antrag. Falls falsche oder unvollständige Informationen angegeben wurden, kann dies dazu führen, dass Leistungen verweigert oder der Vertrag aufgehoben wird. - Bekommt man noch eine Zahnzusatzversicherung, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen?
Das hängt von der Versicherung ab. Einige Anbieter schließen Versicherungen für Menschen mit fehlenden Zähnen nicht ab, während andere Zahnzusatzversicherungen auch bei fehlenden Zähnen anbieten. - Erstattet eine Zahnzusatzversicherung auch Rechnungen aus dem Ausland?
Ja, viele Zahnzusatzversicherungen erstatten auch Kosten für Behandlungen im Ausland, allerdings sollte man die genauen Bedingungen und den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. - Was ist bei der Zahnzusatzversicherung nicht versichert?
In der Regel sind kosmetische Behandlungen wie Bleaching oder Zahnaufhellung, sowie Behandlungen, die bereits vor Abschluss der Versicherung begonnen wurden, nicht abgedeckt. - Welche Leistungen und Behandlungen sind bei einer Zahnzusatzversicherung versichert?
Zu den versicherten Leistungen gehören in der Regel Zahnersatz, Zahnbehandlungen, professionelle Zahnreinigungen und kieferorthopädische Behandlungen. - Kann man eine Zahnzusatzversicherung auch rückwirkend abschließen?
In der Regel ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht rückwirkend möglich. Der Versicherungsschutz gilt nur ab dem Vertragsbeginn. - Was fällt alles unter Zahnbehandlung?
Unter Zahnbehandlung fallen alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit der Zähne zu erhalten oder wiederherzustellen. Dazu gehören:
Füllungen (z. B. Amalgam-, Komposit- oder Keramikfüllungen),
Wurzelbehandlungen, um Entzündungen im Zahninneren zu behandeln und den Zahn zu retten,
Parodontosebehandlungen, bei denen Zahnfleischerkrankungen behandelt werden,
Zahnreinigungen (z. B. professionelle Zahnreinigung zur Entfernung von Plaque und Zahnstein),
Zahnerhaltende Maßnahmen wie Inlays oder Onlays,
Zahnextraktionen, also das Ziehen von Zähnen, falls notwendig.
Die genaue Definition der Zahnbehandlung kann je nach Versicherung und Tarif variieren. In vielen Fällen umfassen Zahnbehandlungen auch konservative Maßnahmen wie die Behandlung von Karies, Behandlungen bei Zahnfleischentzündungen und andere grundlegende zahnmedizinische Leistungen.
Für spezifische Behandlungen ist es sinnvoll, die Bedingungen der jeweiligen Zahnzusatzversicherung zu prüfen, da nicht alle Versicherungen alle Arten von Zahnbehandlungen abdecken. - Wird eine Wurzelbehandlung von der Zahnzusatzversicherung übernommen?
Ja, viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch die Kosten für Wurzelbehandlungen, jedoch können die Erstattungssätze je nach Tarif variieren. - Muss man gesetzlich krankenversichert sein, um eine Zahnzusatzversicherung abschließen zu können?
Ja, eine Zahnzusatzversicherung kann nur von Personen abgeschlossen werden, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. - Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Für Personen, die häufig Zahnersatz oder andere Zahnbehandlungen benötigen, kann eine Zahnzusatzversicherung eine lohnende Investition sein. - Kann man eine Zahnzusatzversicherung auch abschließen, wenn man bereits Zahnersatz hat?
Ja, auch wenn bereits Zahnersatz besteht, kann man eine Zahnzusatzversicherung abschließen, allerdings gibt es oft Einschränkungen für bestehende Zahnbehandlungen oder Zahnersatz. - Wie lange dauert es, bis die Zahnzusatzversicherung greift?
In der Regel gibt es eine Wartezeit von 3 bis 8 Monaten, bevor der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann. Einige Versicherungen bieten jedoch auch Verträge ohne Wartezeit an. - Kann man eine Zahnzusatzversicherung jederzeit kündigen?
Ja, eine Zahnzusatzversicherung kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, sofern keine vertraglichen Mindestlaufzeiten vereinbart wurden. In der Regel gibt es eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 1 oder 2 Jahren hat, kann er erst nach Ablauf dieser Periode gekündigt werden. Es ist wichtig, die genauen Kündigungsbedingungen im Vertrag zu prüfen. - Gibt es eine Altersgrenze für den Abschluss?
Bei den meisten Anbietern gibt es keine feste Altersgrenze für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Allerdings können die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen, und manche Versicherungen bieten für ältere Versicherte weniger umfangreiche Leistungen oder höhere Beiträge an. Einige Anbieter schließen auch die Aufnahme von Versicherungen für Personen ab einem bestimmten Alter (z. B. ab 75 Jahren) aus. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um den besten Tarif zu finden. - Kann man auch eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung abschließen?
In der Regel ist es schwierig, eine Zahnzusatzversicherung bei bereits laufenden Behandlungen abzuschließen. Versicherungen haben in der Regel Wartezeiten und schließen bestehende Behandlungen oder bereits geplante Maßnahmen von der Leistung aus. Es gibt jedoch einige Anbieter, die Verträge mit Sofortschutz anbieten, die unter bestimmten Bedingungen auch für laufende Behandlungen greifen. Diese Angebote sind jedoch selten und in der Regel teurer.
Fragen zu Fachbegriffen rund um das Thema Zahnzusatzversicherung
- Was bedeutet die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung?
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Leistungen der Zahnzusatzversicherung noch nicht in Anspruch genommen werden können. Ohne eine Zusatzversicherung müssen Sie unter Umständen hohe Eigenbeteiligungen zahlen. Die DFV bietet jedoch auch Tarife mit Sofortschutz, die eine Wartezeit von Beginn an vermeiden. - Was sind Zahnstaffeln bzw. Leistungsbegrenzungen bei einer Zahnzusatzversicherung?
Zahnstaffeln sind die jährlichen Erstattungsgrenzen, die die Versicherung pro Jahr übernimmt. Diese Staffeln können sich nach Vertragsdauer oder Tarif unterscheiden. Leistungsbegrenzungen beziehen sich auf Höchstbeträge für bestimmte Behandlungen, die von der Versicherung übernommen werden. - Was bedeutet eine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss?
Eine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss bedeutet, dass die DFV Informationen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand erfragt. Dies kann Einfluss auf den Versicherungsabschluss und die Beitragsberechnung haben. - Was bedeutet Altersrückstellung?
Altersrückstellungen sind Rücklagen, die von Beginn an in die Versicherung eingezahlt werden, um die steigenden Beiträge im höheren Alter abzufedern. Mit einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung profitieren Sie von stabilen Beitragssätzen auch im fortgeschrittenen Alter.
Fragen zur Zahnzusatzversicherung von DFV
- Wie viel Prozent übernimmt die Zahnzusatzversicherung von DFV?
Die DFV übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der Behandlungskosten für zahnmedizinische Leistungen wie Zahnersatz, Wurzelbehandlungen und professionelle Zahnreinigungen. - Wie kann man von einer bestehenden Zahnversicherung zu einer von DFV wechseln?
Um zu einer Zahnzusatzversicherung der DFV zu wechseln, müssen Sie zunächst Ihren aktuellen Vertrag kündigen und dann die DFV-Zahnzusatzversicherung abschließen. Beachten Sie dabei eventuelle Wartezeiten und bestehende Gesundheitsfragen. - Gibt es Wartezeiten, bevor ich Leistungen in Anspruch nehmen kann?
Ja, viele Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit. Die DFV bietet jedoch auch Tarife mit Sofortschutz ohne Wartezeit, sodass Sie direkt nach Abschluss der Versicherung von den Vorteilen profitieren können. - Wie bekomme ich Kosten zurück für Behandlungen bei der DFV?
Um Kosten zurückzubekommen, reichen Sie einfach die Rechnung und einen Heil- oder Kostenplan bei der DFV ein. Dies kann bequem über das DFV-Kundenportal oder die DFV-App erfolgen. - Wie kann man die Zahnzusatzversicherung bei der DFV kündigen?
Die Zahnzusatzversicherung kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Details zur Kündigung finden Sie in Ihrem Vertrag. - Werden fehlende Zähne mitversichert?
Die Zahnzusatzversicherung der DFV kann fehlende Zähne mitversichern, wenn diese zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses nicht als behandlungsbedürftig gelten. Informieren Sie sich über die jeweiligen Tarife und Bedingungen. - Welche Leistungen und Behandlungen sind bei einer Zahnzusatzversicherung der DFV versichert?
Zu den versicherten Leistungen gehören Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und professionelle Zahnreinigungen. Je nach Tarif gibt es auch Zusatzleistungen wie Kieferorthopädie und kosmetische Zahnbehandlungen. - Welche Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Tarifen?
Die Tarife der DFV unterscheiden sich in den Erstattungsquoten und den abgedeckten Leistungen. Es gibt Tarife mit umfassendem Schutz für Zahnersatz, Wurzelbehandlungen und mehr, sowie speziellere Tarife für professionelle Zahnreinigungen und Kieferorthopädie. - Übernimmt die Zahnzusatzversicherung der DFV Kosten für Kronen und Brücken?
Ja, die DFV übernimmt Kosten für Kronen und Brücken, je nach Tarif und Erstattungssatz. Wenn Sie einen hochwertigen Zahnersatz wünschen, werden diese Kosten ebenfalls zum Großteil abgedeckt. - Wird eine Wurzelbehandlung von der Zahnzusatzversicherung der DFV übernommen?
Ja, die Zahnzusatzversicherung der DFV übernimmt in vielen Tarifen die Kosten für Wurzelbehandlungen, inklusive zusätzlicher Verfahren zur Verbesserung des Behandlungsergebnisses. - Wie hoch sind die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung von DFV?
Die Beiträge variieren je nach gewähltem Tarif und Alter des Versicherten. Üblicherweise liegen die monatlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung bei DFV zwischen 10 und 40 Euro. - Welche Tarife bietet der DFV für die Zahnzusatzversicherung an?
DFV bietet verschiedene Tarife an, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind, einschließlich Tarifen für Zahnersatz, Kieferorthopädie und professionelle Zahnreinigungen. - Werden auch Kosten für professionelle Zahnreinigungen übernommen?
Ja, die DFV übernimmt die Kosten für professionelle Zahnreinigungen, je nach Tarif und Leistungsausmaß. In vielen Tarifen können Sie bis zu zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung ohne zusätzliche Kosten erhalten. - Deckt die Zahnzusatzversicherung von DFV auch kieferorthopädische Behandlungen ab?
Ja, die DFV übernimmt auch Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, je nach gewähltem Tarif. - Kann man die Zahnzusatzversicherung von DFV abschließen, wenn bereits Behandlungen geplant sind?
Ja, die DFV bietet auch Zahnzusatzversicherungen für Personen an, die bereits geplante Behandlungen haben, jedoch müssen bestimmte Bedingungen beachtet werden, wenn die Behandlung vor dem Versicherungsabschluss stattfindet. - Welche Tarife eignen sich für Personen ab 50 Jahren?
Für Personen ab 50 Jahren bieten die DFV-Tarife umfassenden Schutz für Zahnersatz und andere zahnmedizinische Behandlungen, oft mit günstigen Beiträgen aufgrund der Altersrückstellung. - Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?
Die Mindestvertragslaufzeit der Zahnzusatzversicherung bei DFV beträgt in der Regel 12 Monate. Danach können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. - Werden auch hochwertige Füllungen wie Inlays erstattet?
Ja, die DFV übernimmt auch die Kosten für hochwertige Füllungen wie Inlays, je nach Tarif und den vereinbarten Erstattungssätzen. - Übernimmt die Zahnzusatzversicherung von DFV die Kosten für Implantate?
Ja, die DFV übernimmt auch die Kosten für Zahnimplantate, je nach gewähltem Tarif. Diese werden zu einem großen Teil abgedeckt, wenn die Behandlung notwendig ist. - Gibt es eine Begrenzung bei der Anzahl von Implantaten?
Die DFV hat keine pauschale Begrenzung für die Anzahl von Implantaten, jedoch können die Erstattungsgrenzen je nach Tarif variieren. - Werden auch Leistungen für Parodontose- und Wurzelbehandlungen übernommen?
Ja, Parodontose- und Wurzelbehandlungen werden in vielen Tarifen der DFV übernommen, um die Zahngesundheit langfristig zu erhalten. - Deckt die Versicherung auch kosmetische Behandlungen wie Bleaching ab?
Ja, kosmetische Behandlungen wie Bleaching können ebenfalls von der DFV-Zahnzusatzversicherung übernommen werden, abhängig vom gewählten Tarif.
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