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AvD Pressemeldung - AvD wendet sich gegen Abschaffung des Autos durch SPD Hessen
Pressemitteilung - 06.10.2023 - 3min. Lesezeit

AvD wendet sich gegen Abschaffung des Autos durch SPD Hessen

Die SPD Hessen stößt mit ihrem Vorschlag alle auf das Auto angewiesene Menschen vor den Kopf

  • SPD-Gesetzesentwurf schreibt Reduzierung des Autoverkehrs vor
  • Der Entwurf ist blanker Hohn für alle auf das Auto angewiesene Menschen
  • AvD setzt sich für bezahlbare individuelle motorisierte Mobilität ein

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) wendet sich gegen Pläne der SPD Hessen, den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zu beschränken. Fahrverbote sind keine Lösung!

Im Wahlprogramm wird die Stärkung der öffentlichen Infrastruktur versprochen, um “den Umstieg vom Auto [zu] fördern“. Konkreter wurde die Partei in einem im Mai 2023 im Hessischen Landtag eingebrachten Gesetzesentwurf, der die Verkehrsmittel Fußverkehr, Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr sowie Carsharing in den Mittelpunkt stellt. Dagegen wird im Entwurfstext ausdrücklich bei „nicht ausreichende[r] Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zur Erreichung der Ziele des Gesetzes“, die nicht weiter ausgeführt werden, die Förderung der anderen Verkehrsmittel angeordnet. „Der motorisierte Individualverkehr ist danach nicht ausreichend reduziert, wenn er nicht jährlich um zumindest 10 Prozent abnimmt.“ So heißt es wörtlich in der Begründung zu diesem Paragrafen.

Der Gesetzgebungsentwurf beinhaltet eine Vielzahl verschiedenster Vorschläge, die von Ausbau des ÖPNV, über Förderung von Rad- und Fußverkehr, bis zu Bau- und Umbaumaßnahmen für Straßen- und Radwege reichen. Die Anteile der nicht motorisierten Verkehre sollen bis 2030 auf 65 Prozent am Gesamtaufkommen ansteigen. Ergänzend wird auch die sogenannte Section Control im Polizeirecht verankert, also die optische Erfassung von Fahrzeugen und deren Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt auf einer festgelegten Wegstrecke. Damit wird die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs ermittelt. Man könnte so auch feststellen, ob bestimmte Fahrzeuge Durchfahrverbote missachten.

AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden: „Die SPD Hessen stößt mit ihrem Vorschlag alle auf das Auto angewiesenen Menschen vor den Kopf. Das Fahren ist für die meisten nicht Selbstzweck, sondern pure Notwendigkeit. Der Verweis auf den oft nicht vorhandenen ÖPNV ist für Pendler und alle, die in ihrem Alltag individuell mobil sein müssen, der blanke Hohn. Dass dabei zudem die Bedürfnisse und Möglichkeiten von Handwerkern und Dienstleistern ignoriert werden, scheint die ideologiegetriebenen Autoren solcher unausgegorenen Vorschläge nicht zu stören. Der AvD setzt sich engagiert dafür ein, dass die Wahl der individuellen Fortbewegung jedem Einzelnen überlassen bleibt und mögliche Fahrverbote, die die SPD Hessen fordert, unterbleiben.“

Der AvD engagiert sich im Sinne aller auf das Auto angewiesenen Bürger für die Berücksichtigung bezahlbarer individueller Mobilität breiter Bevölkerungskreise und die freie Wahl des Verkehrsmittels. Die persönliche Wahl und der individuelle Nutzen muss der Maßstab bei der Umsetzung wichtiger politischer Ziele im Bereich der Mobilität sein. Der AvD spricht sich mit aller Deutlichkeit gegen jede Maßnahme aus, die diese Freiheit ignoriert und mit ausdrücklichen Verboten versucht, das Auto zu verbannen.

Aus Sicht des AvD genügt es demokratischen Anforderungen nicht, wenn die auf Mobilität angewiesene Bevölkerung die Mobilitätsentscheidungen ausbaden müssen, die von weltfremder Politik getroffen werden. Bezeichnenderweise führt der Vorschlag der SPD Hessen das Volksbegehren zur sogenannten Verkehrswende fort, das wegen Verstoßes gegen die hessische Verfassung abgelehnt wurde.

Die bereits beim Volksbegehren kritisierte Missachtung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes findet sich abgemildert auch bei der SPD: Die Umsetzung der Maßnahmen würde, etwa bei einbezogenen Bundesstraßen, das Fernstraßengesetz berühren. Ebenso bleibt die Straßenverkehrsordnung unerwähnt, die beim Ausbau von Rad- und Fußwegen eine Rolle spielt. Der Entwurf benutzt an vielen Stellen unbestimmte Rechtsbegriffe, die ebenfalls angreifbar sind. Dazu kommt, dass mit einem so bezeichneten Verkehrswendegesetz den bereits vorhandenen Texten, etwa hessisches Straßengesetz, ÖPNV- und Nahmobilitätsgesetz eine weitere Vorschriftensammlung zur Seite gestellt würde. Der sowieso schon komplexe Bereich Mobilität wird noch komplizierter.

Der AvD ruft alle politischen Verantwortlichen dazu auf, sich von diesem unausgegorenen Vorschlag der SPD Hessen zu distanzieren und eine verantwortungsbewusste, integrative Verkehrspolitik zu betreiben, die die Bedürfnisse des individuellen Kraftverkehrs nicht einer ideologisch postulierten Verkehrswende opfert.

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