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AvD Artikel - Einreisebestimmungen für Hunde in Europa
Beliebteste Urlaubsländer - 05.09.2021 - 4min. Lesezeit

Einreisebestimmungen für Hunde in Europa

Was Sie auf Reisen mit Ihrem Hund in der EU beachten sollten

Sie möchten in den Urlaub fahren und Ihren Hund mitnehmen? Doch bevor Sie Ihre Reise mit dem Vierbeiner antreten können, gibt es einiges zu beachten, da viele europäische Länder strikte Einreiseregelungen haben.

Allgemeine Einreisebestimmungen für das Mitführen von Haustieren innerhalb der Europäischen Union

Allgemein gilt, dass Hunde, Katzen und Frettchen prinzipiell in andere EU-Länder verreisen dürfen. Tierhalter dürfen ihr Tier jedoch nur über die jeweiligen Ländergrenzen transportieren, wenn sie:

  • mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
  • gegen Tollwut geimpft sind.

Diese Angaben werden im sogenannten EU-Heimtierausweis vermerkt. Dieser Heimtierpass fungiert als Reisepass und Identitätsnachweis Ihres Tieres. Außerdem ist er eine Alternative zum herkömmlichen gelben Impfpass. Der Ausweis sorgt für einheitliche Einreisebestimmungen und vereinfacht damit Auslandsaufenthalte mit Haustieren enorm. Diese Bestimmungen, die in der EU Verordnung vermerkt sind, gelten für Hunde, Katzen und Frettchen, die über drei Monate alt sind. Des Weiteren, gilt diese Verordnung für den privaten Reiseverkehr mit max. fünf Tieren. Da diese Gesetzgebung häufigen Änderungen unterworfen ist, sollten Sie sich vor jeder Reise ausgiebig informieren.

Durchreise

Wenn Sie, um an Ihren Urlaubsort zu gelangen durch andere EU-Länder fahren müssen, ist es wichtig, dass Sie vor der Einreise in das jeweilige Urlaubsland auch die Bestimmungen der Durchreiseländer beachten. Es kann nämlich durchaus sein, dass sich die Einreisebestimmungen der Länder unterscheiden.

Tätowierung statt Mikrochip?

Bis 2011 erlaubte die Europäische Union zur Kennzeichnung von Tieren die Tätowierung im Ohr. Seit dem 3. Juli 2011 wurde diese Verordnung jedoch abgeschafft. Seit dem brauchen mitgeführte Hunde, Katzen und Frettchen statt einer gut lesbaren Tätowierung einen Mikrochip. Die auf dem implantierten Chip gespeicherte Nummer wird im EU-Heimtierausweis (auch Heimtierpass oder Pet Pass genannt) eingetragen. Die Registrierung übernimmt oft die Tierarztpraxis. Falls nicht, sollten Sie das Tier selbst registrieren z. B. bei Tasso oder dem Haustierregister FINDEFIX.

Maximal 5 Tiere

Die europäischen Einreisebestimmungen besagen, dass man höchstens 5 Tiere gleichzeitig über die Ländergrenzen transportieren darf. Diese Bestimmungen gelten für Hunde, Katzen und Frettchen, die über drei Monate alt sind sowie für den privaten Reiseverkehr.

Welpen bis 12 bzw. 16 Wochen

Welpen dürfen nach EU-Verordnung erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Nach der Impfung müssen Sie mindestens 21 Tage warten, bis Sie mit Ihrem Hund verreisen dürfen. Dies ist nämlich der offizielle Zeitraum der notwendig ist, bis sich die Impfstoffe des Impfschutzes genügend ausbildet haben, um als gültig bezeichnet zu werden.

In manchen Ländern gibt es Ausnahmen zur Regelung des Impfschutzes. In Österreich dürfen Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben und ohne mindestens 21 Tage gewartet zu haben, trotzdem verreisen. Dies dürfen Sie nur, wenn Sie zusätzlich zum Heimtierpass und zum Mikrochip die Erklärung eines Tierarztes haben, der bestätigt, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde. Diese zusätzliche Information nennt man Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung. Welpen dürfen auch verreisen, wenn es von seiner Mutter, die allen EU-Verordnungen entspricht, begleitet wird.

Tollwut - Nicht jedes Jahr impfen

Früher musste man jedes Jahr zum Tierarzt, um seinen Hund vor Tollwut zu impfen. Dies ist jedoch nicht mehr nötig. Denn je nach Hersteller ist die Impfung nämlich 3 bis 4 Jahre wirksam. Manche Studien belegen sogar, dass die Impfung eine Gültigkeitsdauer von 7 Jahren bis lebenslang hat.
Auch wenn Sie mit Ihrem Hund in andere EU-Länder verreisen wollen, müssen Sie nicht jedes Jahr zum Tierarzt. Mehrjahres-Tollwutimpfungen werden nämlich in der Europäischen Union seit dem Jahr 2003 anerkannt (EU-Verordnung 998/2003). 

Bluttest Tollwut - Nur einmal 

Manche Urlaubsländer verlangen einen Bluttest der bestätigt, dass der Hund gegen Tollwut geimpft wurde. Dieser Test muss jedoch, wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut vom Tierarzt nachgewiesen wurde, nur einmal im Leben des Hundes durchgeführt werden. Die Voraussetzung ist, dass Ihr Hund immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen bekommen hat.

Was ist ein EU-Heimtierausweis?

Seit dem 1. Oktober 2004 ist die Mitführung eines EU-Heimtierpasses bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Dieser Ausweis wird von Tierärzten ausgestellt und kostet in der Regel zwischen € 10,- und € 25,-. In dem Pass wird eine gültige Tollwutimpfung und Kennzeichnung der Haustiere vermerkt. Seit Oktober 2004 müssen Haustiere wie Hund, Katze, Frettchen bei Grenzübertritt innerhalb der EU den blauen EU-Heimtier-Ausweis mit sich führen und zur Identifikation mit einem Mikrochip (nach ISO-Norm 11784 oder 11785) gekennzeichnet sein. Bis 2011 bestand als Übergang wahlweise auch die Möglichkeit der Kennzeichnung durch eine lesbare Tätowierung. Alle Hunde die ab dem Jahr 2012 geboren worden sind, müssen nun eine elektronische Kennzeichnung haben. 

Der Sinn des einheitlichen EU-Passes dient zur Vereinfachung und Angleichung der Einreisebestimmungen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Das Augenmerk liegt hierbei auf dem Schutz vor Tollwut. Die EU-Bestimmungen gelten auch für die Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan.

Den EU-Heimtierausweis können alle ermächtigten Tierärzte innerhalb der EU ausstellen. Dieser kann unabhängig vom Wohnort des Tierbesitzers und Standort des Tieres ausgestellt werden.

Einreisebestimmungen für Kampfhunde

Bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Dazu zählen Hunde der Rassen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Die oben genannten Hunderassen dürfen nur dann nach Deutschland eingeführt werden, wenn diese nach einem Auslandsaufenthalt zurückkommen und wieder in das Bundesland gebracht werden, in dem der Hundehalter eine Erlaubnis zum Halten des Hundes hat.
Wer jedoch nach Deutschland kommt und nicht länger als vier Wochen bleibt, darf unter den EU-Einreisebestimmungen und dem Besitz eines Heimtierausweises den Hund einführen. 

Für alle anderen Länder gilt, wer einen Kampfhund (z. B. Pitbull, Bullterrier) oder ähnliche Hunde (z. B. Rottweiler, Dobermann) auf Reisen mitnehmen will, dem wird dringend empfohlen, sich vor Einreise nach den aktuellen Bestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes zu erkundigen.

Reisen in Deutschland mit Hund

Wenn man als Tourist nach Deutschland mit einem Hund einreisen möchte, muss bei der Einfuhr ein Gesundheitszeugnis und eine gültige Tollwutschutzimpfung vorzeigen können. Hierbei darf die Impfung nicht älter als ein Jahr sein. Welpen müssen mehr als 16 Wochen alt sein und vor Einreise mindestens 21 Tage vor Einreise geimpft worden sein. Wie oben erwähnt gilt ein generelles Einreiseverbot für Kampfhunde und ihre Kreuzungen, jedoch werden bei bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gemacht. 

Allgemein regeln die Landeshundegesetze der jeweiligen Bundesländer die Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden. In allen Bundesländern besteht jedoch ein Leinenzwang an öffentlichen Plätzen, wie beispielsweise in Fußgängerzonen und Parkanlagen.

Reisen in Frankreich mit Hund

Bei der Einreise mit Ihrem Hund nach Frankreich ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend, die jährlich aufgefrischt werden muss. Wenn dies jedoch eine Erstimpfung ist, müssen Sie vor der Einreise mindestens 21 Tage warten. Allgemein gilt, dass Tieren unter 3 Monaten eine Einreise nicht erlaubt ist.
Außerdem dürfen sogenannte „gefährliche Hunderassen“ der Kategorie 1 und ihrer Typen, wie Pitbulls (Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa nicht einreisen. Die Einreise der Hunderassen der Kategorie 2 (bspw. Rottweiler) obliegt zahlreichen Bedingungen wie Wesenstests und Eignungstests des Hundes und des Halters, so dass ein Kurzurlaub mit diesen Hunderassen zeitlich nicht möglich ist.

Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Frankreich planen, sollten Sie sich beim zuständigen Rathaus des französischen Wohnortes über die Richtlinien informieren. Eine Einreise für Hunde der Rassen Dobermann, Deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier ist erlaubt. Maulkorb- und Leinenpflicht dieser Hunde ist individuell geregelt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Reisen in Italien mit Hund

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Italien einreisen möchten, müssen Sie ein vom Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis haben, welches nicht älter als 30 Tage ist. Außerdem brauchen Sie ein Impfzeugnis. Italien erlaubt die Einreise nur mit einer Tollwutimpfung, welche nicht älter als 11 Monate sein darf. Zudem muss die Impfung mindestens  21 Tage vor Einreise erfolgt sein. Maulkorb und Leine müssen unbedingt mitgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Reisen in Österreich mit Hund

Ein ärztliches Tollwutimpfzeugnis ist erforderlich. Es muss Name und Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe aus dem Zeugnis hervorgehen. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein, darf aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Eine Leinenpflicht an öffentlichen Orten ist meistens vorgeschrieben, eine Maulkorbpflicht hingegen wird regional geregelt. Es gibt keine Einschränkungen für bestimmte Hunderassen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

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