
Wildcampen in Deutschland
Einschlafen unter dem sternenbedeckten Himmel - Wildcamping.
Campen wird von Jahr zu Jahr beliebter und das nicht ohne Grund. Wer die Natur liebt und gerne Zeit im Freien verbringt, für den ist ein Urlaub auf dem Campingplatz die perfekte Lösung. Noch besser und ungestörter kann man die Natur abseits der Campingplätze genießen. Offizielle Übernachtungsplätze in der Natur findet man in Deutschland eher selten und man stellt sich die Frage, ob und wo Wildcampen in Deutschland überhaupt erlaubt ist. Wir klären Sie über das Thema Wildcampen in Deutschland auf und verraten Ihnen, wo Sie problemlos Ihr Zelt aufschlagen können und beim Biwaking die Sterne betrachten können.
Allgemeines zum Thema Wildcampen in Deutschland
Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wildcampen möchten, müssen Sie sich vor Ihrem Trip gründlich über die unterschiedlichen Gesetze und Richtlinien informieren. Denn die Bundesregierung lässt jedes Land selbst entscheiden, ob man in der freien Natur übernachten darf oder nicht. In Paragraf 59 des Bundesnaturschutzgesetzes ist verankert, dass „das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung“ allen gestattet ist. Darunter fallen private Wege, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Nutzzeit. Die Nutzzeit ist die Zeit zwischen Saat und Bestellung der Ernte. Auch das Befahren mit Rollstühlen oder Fahrrädern auf Wegen fällt unter das Betretungsrecht.
Das Betreten des Waldes richtet sich dagegen nach dem Bundeswaldgesetz. Paragraf 14 des Bundeswaldgesetzes besagt, dass „das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung“ gestattet ist. Hier müssen die jeweiligen 16 Bundesländer die Einzelheiten regeln. Darunter fällt auch das Zelten und Übernachten außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen.
Wildcampen in Naturschutzgebieten
Naturschutzgebiete, Naturreservoirs, Nationalparks und Landschaftsschutzgebiete nehmen eine Ausnahmestellung ein. In der Regel ist Wildcampen in diesen Zonen strikt verboten. Wird dagegen verstoßen und kommen insbesondere noch weitere Delikte dazu, wie beispielsweise Verunreinigungen durch Müll, drohen hohe Bußgelder. Auch hier hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln. Generell gilt: Respektieren Sie die örtlichen Gesetze und gehen Sie respektvoll mit der Natur um. Den Eigentümer um Erlaubnis zu fragen, bevor man auf seinem Grundstück nächtigt, ist ebenso empfehlenswert – ein freundliches Nachfragen kommt meistens gut an!
Das gilt in Deutschland
Wer in Deutschland auf Nummer sichergehen will und trotzdem möglichst naturnah übernachten möchte, kann einen Campingplatz ansteuern oder die örtliche Forstbehörde fragen, aber auch den jeweiligen Grundstücksbesitzer. Ein Not-Biwak ist in der Regel überall erlaubt und geplantes Biwakieren (Übernachten ohne Zelt unter freiem Himmel) wird für eine Nacht prinzipiell geduldet – mit Ausnahme von Schutzgebieten, dort ist das Übernachten ausdrücklich verboten.
Die einzelnen Bundesländer im Überblick
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist das Wildcampen strikt verboten. Im Naturschutzgesetz des Landes ist in Paragraf 44 verankert, dass das Betretungsrecht aus dem Bundesnaturschutzgesetz „nicht, das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen“ beinhaltet. Landwirtschaftliche Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Sollten diese Regeln missachtet werden, drohen Bußgelder bis zu € 500,-.
Sollten Sie mit dem Wohnmobil unterwegs sein, dürfen Sie maximal eine Nacht zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ am Straßenrand verbringen. Dabei wird gesetzlich von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden ausgegangen. Jedoch gibt es eine rechtliche Grauzone. Das Lagern oder Biwakieren beziehungsweise das draußen Übernachten ohne Zelt ist erlaubt, da man sich lediglich zu einer Pause hinlegt oder setzt. Da der Grad zwischen Lagern und Campen sehr fein sein kann, muss man für sich selber die Entscheidung treffen, ob man sich vom Sternenhimmel beeindrucken lässt oder nicht.
Bayern
In Bayern ist das Wildcampen verboten. Die Grundlage zu den Regelungen bildet das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG). Laut dem Naturschutzgesetz darf grundsätzlich jeder zum Genuss von Naturschönheiten und zur Erholung die freie Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers betreten. Von diesem Betretungsrecht ist das Zelten oder Abstellen des eigenen Wohnwagens in der freien Natur ausgeschlossen. Möchte man dennoch sein Zelt oder seinen Wohnwagen aufzustellen, braucht an die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Das Zünden von Lagerfeuer sind ebenfalls verboten und muss bei der zuständigen Rettungsleitstelle vorher angemeldet werden. Wenn man dann die Genehmigung bekommt, muss man mindestens 100 m Abstand zum Waldrand haben.
Generell verboten ist das Zelten und Feuermachen an den bundeseigenen Ufergrundstücken an Main, Main-Donau-Kanal und Donau. Wenn Sie in Landschaftsschutzgebieten zelten wollen, sollten Sie vorab eine Erlaubnis von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einholen. Grundsätzlich verboten ist Wildcampen in Bayern in:
- Nationalparks
- Naturschutzgebieten
- Naturdenkmälern
- geschützten landschaftsteilen
- gesetzlich geschützten Biotopen
- Wildschutzgebieten sowie
- geschützten Wildbiotopen und
- Wasserschutzgebieten
Brauchen Sie jedoch genauere Informationen, können Sie sich über die Webseiten der Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden informieren.
Laut Bußgeldkatalog drohen beim Wildcamping in Bayern in geschützten Gebieten mit Zelt Strafen von € 15,- bis € 500,- und mit Wohnwagen von € 25,- bis € 2.500,-.
Unter den Sternen schlafen ist erlaubt!
Sollten Sie in Bayern wirklich nur unter freiem Sternenhimmel mit einer Isomatte und Schlafsack schlafen wollen, darf die Natur-Romantik in der Regel genießen. Wer Zelt oder Wohnwagen zu Hause lässt und nur mit Isomatte und Schlafsack seinen Schlafplatz aufschlägt, wird im Normalfall toleriert. Das heißt: Auf sogenannter „freier Landschaft“ darf man theoretisch unter den Sternen schlafen. Bei Wiesen und Feldern handelt es sich aber meistens um Privatgrund. Dort bräuchte man also das Einverständnis des Eigentümers.
Berlin
Unsere Landeshauptstadt Berlin hat ähnliche Gesetze wie Baden-Württemberg. Hier gilt, dass das Betreten der freien Natur zur Erholung gestattet ist. Dazu zählt jedoch nicht das Aufstellen eines Zeltes oder eines Wohnwagens in der freien Natur. Wenn Sie dennoch in der Natur übernachten wollen, können in Einzelfällen Grundstückseigentümer oder örtliche Behörden Ausnahmen vom Bundesnaturschutzgesetz schaffen.
Brandenburg
37 Prozent Brandenburgs sind bewaldet und Camping-Enthusiasten sowie Fuß-, Reit- und Wasserwanderer dürfen in der freien Natur für eine Nacht ihr Zelt aufstellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind in Brandenburg Gärten, Höfe oder andere private Flächen.
Wenn man als Reisender mehrere Tage sein Zelt in der Natur aufstellt, drohen laut Bußgeldkatalog Strafen von € 100,- bis € 400,-. Jede weitere Übernachtung in der freien Wildbahn kann noch einmal mit € 5,- bis € 100,- geahndet werden.
Bremen
Der Stadtstaat Bremen ist mit 419 Quadratkilometern das kleinste Bundesland in Deutschland. Aufgrund der kleinen Fläche gibt es hier nur sehr wenig unbebaute und naturbelassenen Flächen. Aus diesem Grund gibt es deswegen auch kein eigenes Waldgesetz. Es ist jedoch im Gesetz verankert, dass das Zelten auf Feldern strikt verboten ist. Zum Übernachten und Zelten außerhalb von Feldern gibt es in Bremen keine Regelung. Jedoch sind aufgrund der Größe die Möglichkeiten dort auch sehr gering. Es ist jedoch empfehlenswert, sich vor dem Zelten bei den örtlichen Behörden zu informieren.
Hamburg
Das Betreten des Waldes und der freien Landschaftsflächen ist in Hamburg analog zum Bundesnaturschutzgesetz erlaubt. Gesondert steht im Hamburger Landeswaldgesetz, dass „das Zelten, Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern sowie das Aufstellen von Bienenstöcken nur mit besonderer Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet“ ist. Somit können Sie nach genehmigter Anfrage problemlos Ihr Zelt in der freien Natur aufstellen. Allerdings kann die zuständige Behörde das Benutzungsrecht noch einmal einschränken.
Laut Bußgeldkatalog drohen beim Wildcamping in Hamburg in geschützten Gebieten mit Zelt Strafen von € 25,- bis € 2.500,- und mit Wohnwagen € 50,- bis € 2.500,-.
Hessen
Im hessischen Waldgesetz ist verankert, dass neben dem Betreten und der Benutzung des Waldes bei allen Aktivitäten, die über die normale Erholung hinausgehen, der Waldbesitzer zustimmen muss: „Einer Zustimmung bedürfen insbesondere das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften“. Auch hier können Sie nur mit Zustimmung des Försters in der Natur übernachten.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gesetze etwas weiter gefasst und man muss zwischen Wald und freier Landschaft unterscheiden. Im Landeswaldgesetz steht in Paragraf 29, dass „das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen“ unzulässig ist. „Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde und der Zustimmung des Waldbesitzers.“
Allerdings haben Wildcamper laut Paragraf 28 des Naturschutzausführungsgesetzes in der freien Landschaft bessere Chancen: „Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparks, nationalen Naturmonumenten und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte für den persönlichen Gebrauch aufgestellt werden, wenn die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.“ Das bedeutet, dass Sie als Wanderer Ihr Zelt für eine Nacht in der freien Natur aufstellen dürfen. Somit ist Mecklenburg-Vorpommern eines der wenigen Bundesländer in Deutschland, wo Sie dies ohne größere Umstände tun dürfen.
Laut Bußgeldkatalog drohen bei bis zu zehntägigem Wildcamping in geschützten Gebieten, wo Campen nicht gestattet ist, mit Zelt oder Wohnwagen Strafen von € 50,- bis € 1.000,-. Jeder Tag darüber hinaus kann noch einmal mit € 10,- bis € 100,- geahndet werden.
Niedersachsen
Wildcampen ist in Niedersachsen laut Paragraf 27 des niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung strikt verboten: „In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.“ Allerdings können die Wald- und Grundstücksbesitzer in Einzelfällen das Übernachten gestatten. Auch hier gilt: Wer den Förster oder die zuständige Behörde vor dem Campen fragt, kann eine Genehmigung bekommen.
Sollten Sie diese Gesetzeslage nicht respektieren, drohen laut Bußgeldkatalog bei bis zu zehntägigem Wildcampen in geschützten Gebieten mit Zelt oder Wohnwagen Strafen von € 15,- bis € 1.000,-. Jeder Tag darüber hinaus kann noch einmal mit € 10,- bis € 250,- geahndet werden.
Nordrhein-Westfalen
Grundsätzlich ist in Nordrhein-Westfalen laut Landesforstgesetz Paragraf 3 das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald verboten. Ausnahmen bilden die Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder der zuständigen Behörde.
Laut Bußgeldkatalog drohen bei bis zu zehntägigem Wildcamping in geschützten Gebieten mit Zelt oder Wohnwagen Strafen von 10 bis 300 €. Jeder Tag darüber hinaus kann noch einmal mit € 5,- bis € 80,- geahndet werden.
Jedoch hat das Bundesland in seinem Naturpark Hohes Venn – Eifel vier Trekkingplätze eingerichtet, um eine günstige Alternative zu den Campingplätzen zu bieten. Jeder Naturlagerplatz ist mit einer Kompost-Toilette ausgestattet und bietet auf einer Zeltplattform Platz für bis zu zwei Zelte. Alle Standorte sind nur zu Fuß über Wanderwege erreichbar. Man ist auf sich selbst gestellt, und auch die Verpflegung muss selbst mitgebracht werden. Die Kosten liegen bei 10 € je Zelt und Nacht.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz dürfen Sie laut Landeswaldgesetz Paragraf 22 nur mit Zustimmung des Waldbesitzers im Wald ein Zelt aufschlagen. Sollten Sie diese Gesetzeslage missachten, so drohen laut Bußgeldkatalog bei bis zu zehntägigem Wildcampen in geschützten Gebieten mit Zelt oder Wohnwagen Strafen von € 16,- bis € 512,-. Jeder Tag darüber hinaus kann noch einmal mit € 8,- bis € 103 ,- geahndet werden.
Rheinland-Pfalz kommt Naturliebhabern jedoch entgegen und hat seit 2009 sieben Trekkingplätze zwischen Burgruine Guttenberg im Süden und Kalmit im Norden eingerichtet. Seit April 2013 gibt es fünf neue Plätze zwischen dem Donnersbergkreis und der Südwestpfalz.
Saarland
Wie in vielen anderen Bundesländern auch, ist das Wildcampen verboten. Jedoch besagt Paragraf 11 des Naturschutzgesetzes, dass die Natur dem Betretungsrecht unterliegt. Hierzu zählt jedoch nicht das Zelten. Hier müssen Sie laut dem Paragrafen 25 des saarländischen Waldgesetzes vor dem Zelten im Wald die Zustimmung des Waldbesitzers einholen.
Sachsen
In Sachsen dürfen Sie erst im Wald Ihr Zelt aufschlagen, wenn Sie sich vorher laut Landeswaldgesetz, Paragraf 11 die Erlaubnis des Waldbesitzers eingeholt haben. In Paragraf 28 des sächsischen Naturschutzgesetzes fällt das Zelten nicht unter das Betretungsrecht und ist demnach in der freien Landschaft nicht gestattet.
Sachsen stellt Wanderern jedoch von April bis Oktober Biwakplätze im Elbsandsteingebirge zur Verfügung. Auf den Biwakplätzen ist innerhalb eines Umkreises von 20 m das Übernachten in bis zu fünf Zwei-Personen-Bergzelten in der Zeit von 16 Uhr bis zum Folgetag um 10 Uhr jeweils für nur eine Nacht gestattet. Dies ist allerdings nur nach Entrichtung eines Pflegebeitrages durch Entwertung von Trekkingtickets gestattet.
Des Weiteren wird das Boofen – also das Biwakieren in Felshöhlen oder unter Überhängen aus Sandsteinfels – geduldet. Hier sind oft schon vorbereitete Schlaf- und Feuerstellen zu finden. Eine Ausnahme bildet der Nationalpark des Gebirges. Dort ist das Boofen nur an rund 60 ausgewiesenen Plätzen im Zusammenhang mit dem Klettersport erlaubt und Feuer sind verboten.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist das Wildcampen strengstens untersagt. Hier dürfen Sie laut Landeswaldgesetz erst Ihr Zelt aufbauen, wenn Sie sich die Erlaubnis des Waldbesitzers eingeholt haben.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Bundesländer Deutschlands, das einem das Gefühl von Freiheit vermittelt. Unter dem Namen Wildes Schleswig-Holstein hat das Bundesland knapp 20 Übernachtungsplätze in der Natur geschaffen und lädt dazu ein, seinen Schlafsack unter freiem Himmel auszurollen. Sowohl Institutionen als auch Privatpersonen machen mit und bieten in der Regel kostenfreie Übernachtungsplätze an. Das Angebot gilt nur für Radfahrer oder Fußgänger und es ist maximal eine Übernachtung erlaubt. Es dürfen jeweils zwei Drei-Personen-Zelte aufgestellt werden. Offenes Feuer ist nicht erlaubt. Alle weiteren Informationen und Regeln sowie die ausgewiesenen Plätze finden Sie auf der Homepage von Wildes Schleswig-Holstein.
Thüringen
Im Wald und in Landschaftsschutzgebieten sollten Sie in Thüringen vor dem Aufstellen Ihres Zelts eine Erlaubnis beim Eigentümer bzw. der zuständigen Behörde einholen.
Laut Bußgeldkatalog drohen bei bis zu zehntägigem Wildcamping in geschützten Gebieten mit Zelt oder Wohnwagen Strafen von € 15,- bis € 500,-. Jeder Tag darüber hinaus kann noch einmal mit € 8,- bis € 100,- geahndet werden.
Alternative zum Campingplatz: der Trekkingplatz
Wie oben teilweise erwähnt, gibt es neben einer Übernachtung auf dem Campingplatz auch die Möglichkeit, es sich auf Trekkingplätzen gemütlich zu machen. Mittlerweile gibt es in vielen Bundesländern speziell ausgewiesene Plätze ohne Schnickschnack und Komfort, die Fuß-, Rad- oder Wasserwanderer nutzen können. Diese können 10 € kosten oder, wie in Schleswig-Holstein, sogar kostenlos sein.
In Schleswig-Holstein etwa finden Naturliebhaber unter www.wildes-sh.de knapp 20 Plätze in allen Gegenden des Landes – und durchweg abseits der großen touristischen Zentren und Campingplätze. Viele der kostenlosen Plätze bieten außer dem Stellplatz keinerlei Komfort. Mehr Naturnähe geht nicht.
Auch in der Eifel lassen sich Nächte ganz legal und naturnah unter dem Sternenzelt verbringen, z. B. im Naturpark Hohes Venn. Für € 10,- pro Zelt erhalten Wanderer eine komfortable, hölzerne Zeltplattform für bis zu zwei Zelte und eine Komposttoilette. Informationen und Reservierung unter www.trekking-eifel.de
Im Hunsrück-Gebirge in Rheinland-Pfalz laden drei Trekkingcamps entlang des 85 km langen Soonwaldsteigs zum naturnahen Übernachten ein. Auch hier ist eine Anmeldung erforderlich – und es werden ebenfalls € 10,- pro Zelt fällig.
Im Pfälzerwald laden 14 Plätze rund um Kaiserslautern und Landau zu einer störungsfreien Übernachtung ein. Die Buchung kostet ebenfalls € 10,-:
Bei Kletterern hat das Biwakieren im Elbsandsteingebirge Tradition. Jetzt können auch Wanderer auf Zeit aussteigen. Entlang des Forststeiges Elbsandstein, der im Frühjahr 2018 eröffnet wurde, laden einfache Forsthütten (€ 10,-) oder das eigene Zelt (€ 5,-) zum Übernachten in der Natur ein. Mehr Infos hier.
Im riesigen Bundesland Bayern gibt es leider nur zwei Übernachtungsplätze – nämlich im Spessart. Kosten: ebenfalls € 10,-. Mehr Infos hier.
Ganz im Südwesten der Republik, im Schwarzwald, laden sechs Übernachtungsplätze zum Verweilen ein, allerdings nur von Mai bis Oktober. Mehr Infos hier.
Ist es erlaubt in Deutschland im Auto zu schlafen?
In Deutschland ist es erlaubt, im Auto zu übernachten. Jedoch muss man sich genau überlegen, wo man sein Fahrzeug über die Nacht abstellt. Denn Privatgrundstücke sind ohne das Einverständnis der Eigentümer als Übernachtungsplätze nicht nutzbar. Zwar gibt es keine Regelung, wie lange man im Fahrzeug übernachten darf, doch das Auto sollte nicht zur Wohnung werden. In Deutschland gibt es nämlich eine Meldepflicht und wenn das Einwohnermeldeamt erfährt, dass Sie unangemeldet auf irgendeinem Parkplatz stehen, kann dies zu großen Problemen führen. Ein Pkw wird nicht als fester Wohnsitz anerkannt.
Veröffentlicht am 21.10.2021 in Caravaning.
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