
Wohnmobil parken
Die erste längere Pause steht auf der Reise an und es stellt sich die Frage, wo man parken kann.
Wenn Sie mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahren, haben Sie meistens einen Campingplatz oder Stellplatz als Ziel, auf dem das Parken und Übernachten kein Problem darstellt. Was ist aber, wenn Sie in Ihrem Wohngebiet keinen extra Parkplatz besitzen, Ihr Reisemobil aber trotzdem abstellen müssen?
Wir erklären Ihnen, wo Sie Ihr Wohnmobil parken dürfen und welche Regelungen gelten, wenn Sie Ihr Reisemobil auf der Straße abstellen. Folgende Fragen werden geklärt: Wo und wie lange dürfen Sie Ihr Wohnmobil auf der Straße parken? Darf man im Camper an Autobahnraststätten übernachten? Und welche Regeln gelten für das Parken von Wohnmobilen im Ausland?
Wo dürfen Sie Ihr Wohnmobil abstellen?
Grundsätzlich gilt, dass Wohnmobile auf öffentlichen Straßen geparkt werden dürfen, solange sie unter dem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t liegen und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Zudem können Sie auf Ihrem eigenen Grundstück Ihr Wohnmobil parken, auch wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist.
Das Verkehrszeichen, auf dem ein Wohnmobil abgebildet ist, gibt an, dass diese Parkplätze allein Wohnmobilen vorbehalten sind. Hier können Sie bedenkenlos Ihr Wohnmobil abstellen oder parken.
Ähnlich dem oberen Schild deutet dieses darauf hin, dass Sie Ihr Wohnmobil ohne Probleme parken können. Meist gibt dies die Zusatzinformation, dass es sich um ein Wohnmobil, Stellplatz handelt.
Dieses Verkehrszeichen erlaubt das Parken auf dem Gehweg für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 2,8 t. Somit können Sie Ihr Wohnmobil, solange es diese Anforderung erfüllt, bedenkenlos auf der Straße parken.
Wie lange darf ein Wohnmobil im Wohngebiet parken?
Wohnmobile dürfen in Deutschland, sofern sie unter 7,5 t wiegen, ohne zeitliche Einschränkungen im Wohngebiet geparkt werden. Sollte Ihr Wohnmobil über 7,5 t wiegen, dürfen Sie damit zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken (§ 12 Absatz 3a StVO). Nur mit einer speziellen Zulassung können Sie Ihr Wohnmobil dauerhaft am Straßenrad parken.
Wohnwagen dürfen laut § 12 Absatz 3b StVO maximal zwei Wochen ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt werden.
Darf ein Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz parken?
Auf einem Parkplatz, welches mit dem Zusatzzeichen 1010-58 gekennzeichnet ist, dürfen ausschließlich Autos geparkt werden. Das Parken mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz zieht ein Bußgeld bzw. Verwarnungsgeld von € 10,- nach sich. Behindern Sie dabei jemanden, steigt es auf € 15,-. Sollten Sie länger als drei Stunden Ihr Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz abstellen, müssen Sie € 20,- zahlen, bei einer zusätzlichen Behinderung kommen € 30,- auf Sie zu.
Gelten diese Parkregeln in ganz Europa?
Jedes europäische Land hat andere Verkehrsvorschriften und Regelungen für Wohnmobile. Wer mit seinem Reisemobil oder Wohnwagen ins Ausland fährt, der sollte sich vorher genau mit den örtlichen Regelungen vertraut machen. In manchen Ländern (zum Beispiel Griechenland und Kroatien) dürfen Wohnmobile überhaupt nicht auf der Straße, sondern nur auf ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden.
Muss ein geparktes Wohnmobil gekennzeichnet werden?
Viele Autofahrer wissen nicht, dass Pkws, Wohnwagen, Wohnmobile oder Lkws, die ganz oder teilweise auf der Fahrbahn parken, nachts ausreichend beleuchtet sein müssen. Wenn Sie in der Stadt auf der Straße parken, wird Ihr Fahrzeug in der Regel ausreichend von Straßenlaternen sichtbar gemacht und erfüllt somit diese Anforderung. Das gilt aber nur für Wagen bis 3,5 t. Alle Fahrzeuge, die dieses Gewicht übersteigen, müssen immer mit einer Sonderkennzeichnung gekennzeichnet werden.
Außerhalb einer Ortschaft müssen Sie das Standlicht oder eine sonstige Zusatzbeleuchtung einschalten. Das belastet jedoch die Batterie und kann unter Umständen dazu führen, dass am nächsten Morgen der Motor nicht mehr anspringt.
Das Gesetz lässt jedoch sogenannte Parktafeln als Alternativen zu. Diese Parktafeln sind genormte, weiß-rot gestreifte Schilder, die Licht reflektieren. Die Tafeln müssen vorne und hinten am geparkten Fahrzeug oder Gespann auf der Fahrbahnseite angebracht werden und zwar möglichst nahe an der Fahrzeugkante (maximal zehn Zentimeter nach innen versetzt) und möglichst tief (maximal ein Meter über dem Boden). Außerdem müssen die Streifen nach außen und unten zeigen, also in Richtung Straße.
Wichtig: Die Parkwarntafeln dürfen das Kennzeichen oder die Rückstrahler des Fahrzeugs nicht verdecken und nur beim Parken sichtbar sein, während der Fahrt müssen sie abgenommen oder weggeklappt werden.
Darf ich mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen an Autobahnraststätten übernachten?
Camper dürfen grundsätzlich auch auf Autobahnraststätten übernachten. Jedoch gibt es einige Regeln bezüglich des Parkens und der Übernachtungsdauer, die man als Reisender in Deutschland beachten muss, da sonst Bußgelder oder Verwarnungsgelder drohen.
Zum einen muss man die gegebenen Parkmöglichkeiten für Wohnmobile beachten, denn auf einem Rastplatz gibt es oft nur zwei ausgeschilderte Parkplätze und zwar einen für Pkw und einen für Lkw. Wiegt Ihr Wohnmobil weniger als 3,5 t und ist als sonstiges KFZ zugelassen, dürfen Sie offiziell auf keiner der beiden Parkplätze parken. Obwohl einige Autobahnraststätten mittlerweile auch Parkplätze für Wohnmobile anbieten, ist dies noch lange nicht die Regel. Deswegen wird empfohlen, sich vor der Reise zu erkundigen, wo man Pausen einlegen kann. Etwas anders sieht es bei Reisemobilen über 3,5 t aus, diese dürfen die ausgeschilderten Lkw-Parkplätze nutzen.
Statt eine Autobahnraststätte anzufahren, kann man natürlich auch auf Autohöfe ausweichen. Die liegen meist in Autobahnnähe und haben eine passable Infrastruktur mit Shops und Gastronomie. Teilweise findet man hier auch Entsorgungsstationen und für Campingfahrzeuge reservierte Parkflächen. Allerdings muss man damit rechnen, dass das Parken an Autohöfen kostenpflichtig sein kann.
Außerdem gilt, dass Sie nicht länger als 10 Stunden auf einem Parkplatz parken dürfen, da Sie sonst offiziell als Wildcamper gelten und mit einer Strafe rechnen müssen.
Tipp: Auf Parkplätzen an der Autobahn sollten Sie immer besonders aufmerksam sein, denn Diebstähle und Überfälle sind hier leider keine Seltenheit. Achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit vor allem auf eine gute Beleuchtung.
Kann ich unterwegs parken und Wildcampen, wenn ich müde bin?
Grundsätzlich ist das Wildcampen in Deutschland verboten. Da man aber auf einer langen Reise auch einmal müde wird und sich kein Stellplatz oder Rasthof in der Nähe befindet , darf man aus Sicherheitsgründen anhalten und eine Nacht im Fahrzeug verbringen, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.
Fangen Sie aber nicht an, den Grill auszupacken und die Markise aufzuspannen. Bei einer solchen Pause geht es um eine Notlage, denn Sie sind nicht mehr fahrtüchtig und eine Übernachtung ist somit kaum zu vermeiden.
Wo kann ich Stellplätze finden?
Auf Reisen einen geeigneten Stellplatz für das Reisemobil zu finden ist aufgrund von diversen Webseiten und Apps leicht und unkompliziert. Bei Homecamper.de bieten Privatleute Stellplätze an. Und auf Camping.info sowie Stellplatz.info können Urlauber Wohnmobilstellplätze in ganz Europa finden.
Veröffentlicht am 15.09.2021 in Caravaning.
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