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AvD Pressemeldung - AvD gibt Tipps für sichere Silvester-Feiern
Pressemitteilung - 22.12.2022 - 5min. Lesezeit

AvD gibt Tipps für sichere Silvester-Feiern

Wer den Jahresbeginn 2023 feiern will, kann das deutlich entspannter angehen als in den vergangenen beiden Jahren.

  • Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
  • Auto und Alkohol passen nicht zusammen
  • AvD Notrufzentrale hilft rund um die Uhr

Wer den Jahresbeginn 2023 feiern will, kann das deutlich entspannter angehen als in den vergangenen beiden Jahren. Die meisten Corona-Beschränkungen sind aufgehoben, auch das Böllern ist wieder erlaubt. Viele Menschen sehnen sich nach Geselligkeit und nicht wenige machen die Nacht zum Tage. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sagt, was Autofahrerinnen und Autofahrer beachten sollten, wenn Sie in der Silvesternacht unterwegs sind.

Das eigene Auto in Sicherheit bringen

Der AvD empfiehlt, das eigene Auto in der Silvesternacht geschützt abzustellen. Dabei sind Garagenbesitzer selbstverständlich im Vorteil. Aber auch überdachte Stellplätze oder geschützte Innenhöfe sind geeignete Abstellmöglichkeiten, um das Risiko von Beschädigungen durch verirrte Feuerwerkskörper erheblich zu reduzieren.

Für „Laternenparker“ bieten sich ruhigere Seitenstraßen oder im Einzelfall der Platz unter einer Brücke an. Wer ein Parkhaus in der Nähe hat, sollte die Kosten nicht scheuen und sein Auto für die Silvesternacht dort unterbringen.

Beim Abstellen im öffentlichen Raum in jedem Fall immer überprüfen, ob Fenster und Schiebedach geschlossen sind. Befindet sich ein Windabweiser am Fahrzeug, können sich dort irrlichternde Raketen oder Knallkörper verhaken. Sicherheitshalber empfiehlt es sich die Öffnung mit Klebeband abzukleben.

Die in den Feuerwerkskörpern verbrennenden Stoffe, vor allem Schwarzpulver und Magnesium, erzeugen sehr hohe Temperaturen und bergen allein damit ein großes Schadenspotential. Dazu kommt die Wucht von Raketen, die im Flug selbst Scheiben durchschlagen können. Deshalb ist es ein selbstverständliches Gebot, im Umfeld von Personen oder Fahrzeugen vorsichtig mit Böllern oder Raketen umzugehen. Wer mit Feuerwerkskörpern fahrlässig Menschen verletzt oder vorsätzlich Autos beschädigt, macht sich strafbar und kann von den Geschädigten zudem für Personen- und Sachschäden in die Haftung genommen werden.

Versicherungsschutz ist nicht immer gegeben

Generell sind Schäden, die durch unvorsichtiges Hantieren mit Knallkörpern verursacht wurden, ein Fall für die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wer  allerdings grob fahrlässig im Umgang mit Feuerwerkskörpern hantiert, kann seinen Versicherungsschutz verlieren und muss dann aus eigener Tasche für die Regulierung der verursachten Schäden gerade stehen. Geschädigten, wie auch Verursachern, sei empfohlen in jedem Fall die entstandenen Schäden zu dokumentieren und die Polizei hinzuziehen.

Doch gerade an Silvester kann bei Schäden am Auto häufig kein Verursacher dingfest gemacht werden. In diesem Fall hilft nur eine bestehende Vollkasko-Versicherung, die auch Vandalismus abdeckt. Der in der Teilkasko vorgesehene Ausgleich von Brand- und Explosionsschäden wird bei Verursachung durch Feuerwerk meist nicht greifen. Die Rechtsprechung spricht Entschädigung nur zu, wenn durch offenes Feuer oder Flammen das Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen wurde. Schmor- und Sengschäden, etwa in einem Cabrio-Textilverdeck, zählen jedoch nicht in diese Kategorie.

Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

Nach zweijährigem Böllerverbot ist in diesem Jahr sowohl der Verkauf als auch das Abbrennen von zugelassenen Feuerwerksartikeln wieder erlaubt. Aber sehr zurecht warnt zum Beispiel die Krankenhausgesellschaft vor unvorsichtigem Hantieren mit Pyrotechnik. In den beiden letzten Jahren ging in den Notaufnahmen die Zahl der Schwerverletzten durch Feuerwerk stark zurück. Vor dem Hintergrund der aktuell stark angespannten Personalsituation wird für das kommende Silvester nun ein Anstieg der Notfälle befürchtet.

Wer die Tradition des Feuerwerks trotzdem pflegen will, ist dringend aufgefordert, die entsprechenden Produkte grundsätzlich nur im Freien abzubrennen und vorab die Anleitungen auf den Verpackungen oder den Knallkörpern selbst zu beachten.

In jedem Fall sollte dabei die Rücksichtnahme auf Haus- und Wildtiere nicht zur kurz kommen. Tierbesitzer sind gut beraten, die eigenen Hunde und Katzen rechtzeitig vor dem Start der großen Knallerei um Mitternacht ins Haus zu holen und ruhige Rückzugsmöglichkeiten vorzubereiten. Aber auch auf Wildtiere lässt sich Rücksicht nehmen, wenn man auf oder in der Nähe zum Zünden der Pyrotechnik das eigene Grundstück nutzt und Park- oder Gartenanlagen sowie Waldränder meidet.

Kein Alkohol am Steuer

Sich treffen und gesellig Zusammensein ist zu diesem Jahreswechsel wieder uneingeschränkt möglich. Deshalb werden Restaurants, Clubs oder Diskotheken und auch andere Veranstaltungslokalitäten gut besucht sein. Oftmals spielen alkoholische Getränken bei Feiern eine nicht unwesentliche Rolle.

Wer sich Sekt oder einen anderen „guten Tropfen“ gönnt und nicht zuhause ist, sollte bereits im Vorfeld der Feier über seine Verkehrsmittelwahl nachdenken. Der AvD vertritt den Grundsatz: „Autofahren? – Kein Alkohol und keine Drogen.“ Der Verweis auf den geltenden Grenzwert von 0,5 Promille als Richtwert verbietet sich, denn niemand ist in der Lage die eigene Fahrtüchtigkeit realistisch einzuschätzen. Ein Bußgeld erwartet diejenigen, die mit einem Wert zwischen 0,5 Promille und 1,0 Promille Blutalkohol hinter dem Steuer angetroffen werden. Ein Fahrverbot von einem Monat gibt es obendrauf. Auch gilt es zu bedenken, dass bei einem Unfall bereits ein Promillewert ab 0,3 bei Anzeichen von Fahrunsicherheit eine Geldstrafe sowie den Fahrerlaubnisentzug für mindestens sechs Monate wegen relativer Fahruntüchtigkeit nach sich zieht. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut gelten Autofahrer, aber auch Führer von E-Rollern generell als absolut fahruntüchtig. Auch die Haftung bei Unfällen im Zusammenhang mit Alkohol ist dann nahezu unvermeidlich.

Es bieten sich an, je nach Verfügbarkeit, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrdienste oder Taxis als Alternative für den Hin- und Heimweg zu nutzen. Wer sich von jemandem mitnehmen lässt, sollte im eigenen Interesse sicherstellen, dass die fahrende Person auch tatsächlich während des gesamten Abends keinen Tropfen Alkohol zu sich nimmt.

AvD Notrufzentrale hilft nicht nur in der Silvesternacht

Der AvD hilft nicht nur an Silvester bei einer Panne mit dem Auto oder denjenigen, die sonstige Hilfe brauchen. Die hauseigene AvD Notrufzentrale ist rund um die Uhr besetzt und dienstbereit. Unter der Telefonnummer 0800 9909909 im Inland und aus dem Ausland +49 (0)69 6606-600 kann Hilfe angefordert werden. AvD Mitglieder bauen verlässlich auch zum Jahreswechsel jederzeit auf die Hilfe ihres Clubs.