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AvD Pressemeldung - AvD gibt Tipps zum Schulanfang
Pressemitteilung - 17.08.2022 - 3min. Lesezeit

AvD gibt Tipps zum Schulanfang

Für die Erstklässler beginnt ein ganz neuer, aufregender Lebensabschnitt.

  • Erstklässler sollten den Schulweg vorab üben
  • Grundschulen im Wohnumfeld sind zu Fuß erreichbar
  • AvD fordert besondere Rücksicht von erwachsenen Verkehrsteilnehmern

Das Ferienende bedeutet für fast alle Schüler die Rückkehr in den Alltag. Für die Erstklässler beginnt jedoch ein ganz neuer, aufregender Lebensabschnitt. Der tägliche Weg zur Schule, den es künftig Tag für Tag zu bewältigen gilt, ist für die Kinder aber auch deren Eltern eine Herausforderung. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) fordert alle erwachsenen Verkehrsteilnehmer auf, jetzt im Straßenverkehr speziell auf Schulkinder besonders Rücksicht zu nehmen.

 
Eine Frage der Übung: Den sicheren Weg zur Schule trainieren

Grundschüler haben in der Regel  wenig Erfahrung mit den Gefahren des Straßenverkehrs. Trotz seit Jahren sinkender Verkehrsunfallzahlen von Kindern, lauern beständig gefährliche Situationen für diese besonders verletzliche Personengruppe.

Gerade während der ersten Monate sollten die “I-Männchen“ auf ihrem Weg in die Schule von Eltern oder anderen Bezugspersonen begleitet werden. Denn bei Kindern ist die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit im Alter von sechs Jahren zumeist noch nicht voll ausgebildet, sie lassen sich leicht ablenken und es fehlt das Bewusstsein für Gefahrensituationen sowie deren Bewältigung.

Eine solche Übungsphase hilft die auf dem Weg liegenden Herausforderungen kennenzulernen und  Routinen für deren Bewältigung zu entwickeln. Idealerweise starten Eltern und Kinder damit bereits vor dem eigentlichen Schulbeginn. Neben dem Erkennen von Gefahrenstellen gehört auf jeden Fall auch das Überqueren von Straßen und Kreuzungen ins „Trainingsprogramm“.

Zu Fuß zur Grundschule

Da Grundschulen sich in der Regel im Wohnumfeld der Schüler befinden, empfiehlt der AvD den Schulweg zu Fuß zurückzulegen. Das stärkt nicht nur den Orientierungssinn und die Eigenständigkeit der Kinder, sie eignen sich auch wichtige Kompetenzen für eine sichere Verkehrsteilnahme an und können ihrem Bewegungsdrang gerecht werden, bevor der Unterricht in den Klassen beginnt. Wer mit den Kleinen übt, sollte aber immer mit spontanen Reaktionen  und unvorhersehbarem Verhalten rechnen.

Wichtig ist unbedingt ausreichend Zeit einzuplanen. Hektische Eile ist bei allen Lernaufgaben kontraproduktiv und verleitet zu Fehlern. Auch gilt es zu bedenken, dass Sechs- oder Siebenjährige  nicht über parkende Autos oder sonstige Hindernisse hinweg blicken können. Daher ist der der direkte Weg nicht immer der Sicherste. Daher: Viel befahrene Hauptstraßen lieber auf ruhigen Nebenstraßen umgehen, auch wenn der Weg ein paar Meter länger wird. Sind die Wege dann eingeübt, können Eltern in Absprache mit der Schule die Kinder den Weg alleine, oder noch besser in gemeinsamen Schülergruppen, zurücklegen lassen. Das grenzt auch die „Rushhour“ vor dem Schultor ein, wenn Eltern den Nachwuchs bis an das Schultor bringen und noch zum Schwatz zusammenstehen. Das gute Vorbild zählt hier besonders mit Blick auf den Lerneffekt.

Radfahren erst nach Ausbildung

Da Kinder erst ab einem Alter von neun Jahren ihre vollen motorischen Fähigkeiten erlangen, ist das Fahren zur Schule mit dem Rad erst für Viert- oder Fünftklässler eine echte Alternative. Grundvoraussetzung sollte eine Radfahrausbildung mit bestandenem Fahrradführerschein sein. Erst dann ist ein hinreichend sicherer Umgang mit dem Verkehrsmittel Fahrrad gewährleistet.

Nach Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr (= achter Geburtstag) verpflichtet, mit dem Rad auf dem Gehweg zu fahren. Ein Erwachsener darf auf dem Gehweg mitradeln, um dabei das Kind zu begleiten. Bis zum zehnten Lebensjahr kann das Kind weiterhin mit dem Rad den Gehweg benutzen, während der erwachsene Begleiter auf der Straße fahren muss, sofern kein Fahrradweg vorhanden ist.

Der AvD empfiehlt allen Radelnden einen Helm zu tragen. Die schützende Kopfbedeckung gehört zur Basisausstattung immer dazu. 

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