
Die Fallstricke beim Versicherungswechsel
Es ist schon Tradition: Der November ist Wechselmonat. Zumindest bei der Kfz-Versicherung.
- Billige Wechsel-Angebote in der Regel mit deutlichen Leistungsabstrichen
- Augen auf bei der Nutzung von Online-Vergleichsportalen
- Außerordentliches Kündigungsrecht bei Preiserhöhung
Es ist schon Tradition: Der November ist Wechselmonat. Zumindest bei der Kfz-Versicherung. Und so werben die Versicherer dieser Tage wieder was das Zeug hält mit „Wechsel-Angeboten“. Denn die allermeisten Autoversicherungen sind zum Jahresende mit einem Monat Frist kündbar. Für Fahrzeughalter ist das gut, denn oftmals lässt sich durch einen Wechsel bares Geld sparen. Nicht selten verteuern sich Versicherungsverträge im zweiten Jahr deutlich, weil Ersparnisse durch verbesserte Kasko-Einstufungen oder höhere Schadenfreiheitsklassen nicht an den Bestandskunden weiter werden. Oder weil interne Programm der Assekuranzen zur Neukunden-Gewinnung nicht mehr zum Tragen kommen.
Damit der Verbraucher in der Angebotsflut nicht den Überblick verliert, bieten im Internet verschiedene Vergleichsportale ihre Unterstützung an. Auch lässt sich hier feststellen, ob ein Wechsel der Kfz-Versicherung wirklich eine nennenswerte Ersparnis bringt. Einfach ein paar persönliche Daten und einige Details zu Fahrzeug und Autonutzung eingeben und schon erscheint eine Auflistung der besten Angebote. Das suggerieren zumindest die Portale.
Doch Vorsicht! Der erste Anschein kann täuschen. Einige Anbieter gehen mit scheinbaren Super-Schnäppchen-Preisen auf Kundenfang. Doch diese Kampfpreise werden allzu oft mit erheblichen Abstrichen beim Leistungsumfang erkauft. Daher sollte Verbraucher bei jedem Versicherungsvergleich möglichst präzise den gewünschten Versicherungsumfang zu definieren. Dazu gehört zum Beispiel auch, den Nutzerkreis des Autos genau festzulegen und gut zu überlegen, ob eine Werkstattwahl durch den Versicherer akzeptabel ist.
Einige Vergleichsportale bevorzugen bei der Auflistung von Anbietern und Preisen auch eigene Vertragspartner, die ihnen möglicherweise sogar eine zusätzliche Vermittlungsprovision zahlen. Dann kann die bereits die Nennung des aktuellen Versicherers das Vergleichsergebnis beeinflussen. Die Folge: Ein Interessent, der zum Beispiel die Allianz als Versicherung angibt, erhält günstigere Konditionen als ein User, der beispielsweise die Axa easy als gegenwärtigen Versicherer benennt.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) empfiehlt wechselwilligen Verbrauchern, vor Abschluss einer neuen Auto-Versicherung wenigstens zwei Vergleichsportale zu nutzen. Wichtig: Bei jedem Vergleich identische Angaben zu Fahrzeug, Nutzer und gewünschtem Versicherungsumfang machen. Wer den Vergleich zusätzlich auch noch mit einer willkürlich gewählten Versicherung durchführt und nicht nur mit der tatsächlich aktuellen Versicherung, geht sicher wirklich die günstigsten Angebote genannt zu bekommen.
Ob der Versicherungsbeitrag für das kommende Jahr tatsächlich teurer geworden ist und wie hoch das Einsparpotenzial durch einen Versicherungswechsel ist, lässt sich aber erst zuverlässig beurteilen, wenn die Beitragsrechnung der Versicherung vorliegt. Liegt die erst kurz vor Ende der regulären Kündigungsfrist im Briefkasten, muss der Verbraucher dennoch keine Nachteile befürchten. Eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags führt automatisch zum Recht, den Vertrag außerordentlich mit Monatsfrist zu kündigen. Maßgeblich ist in diesem Fall das Datum des Rechnungszugangs.
Bevor nun aber den Wechsel tatsächlich angestoßen wird, sollten Fahrzeughalter ihren aktuellen Versicherer kontaktieren, um ihm Gelegenheit für ein nachgebessertes Angebot zu geben. Schließlich macht ein Wechsel nur dann Sinn, wenn sich dadurch tatsächlich Geld sparen lässt, ohne auf Service zu verzichten.
Ist auch dieser Punkt abgehakt und eine andere Auto-Versicherung verspricht tatsächlich vergleichbare Leistungen zu günstigeren Kosten, kann der Wechsel komfortabel über das bevorzugte Vergleichsportal beauftragt werden. Wem das nicht geheuer ist, nutzt die Homepage des neuen Versicherers oder setzt sich mit diesem für ein persönliches Gespräch per Telefon in Kontakt. In jedem Fall gilt aber: Sobald der Versicherungsvertrag unterschrieben ist und die Police vorliegt, ist der Kunde durch – die entsprechende Information an die Zulassungsstelle übernimmt die neue Auto-Assekuranz.
Veröffentlicht am 01.11.2022 in Rund ums Auto.
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