
Reisen - 27.05.2024 - 5min. Lesezeit
E-Autos dürfen auf griechischen Fähren max. 40% Batterieladung haben
NEU in 2024: E-Autos dürfen auf griechischen Fähren max. 40% Batterieladung haben, Gas-Autos max. 50% Tankvolumen.
Griechische Fähren führen für Autos mit Elektro- oder Gasantrieb Sonderregelung ein. Betroffen sind Fahrzeuge mit alternativem Kraftstoff (AFVs):
- Hybrid- und vollelektrische Fahrzeuge, die über Batterien verfügen.
- Fahrzeuge, die verflüssigte und komprimierte gasförmige Kraftstoffe verwenden.
Eine neue Anordnung vom 16. April 2024 des Ministeriums für maritime Angelegenheiten und Inselpolitik soll zur Verhinderung und Begrenzung des Risikos von Bränden und des Austretens giftiger Gase in den Transportbereichen der Fahrzeuge beitragen. Daher werden von den entsprechenden Reedereien unter anderem die folgenden Maßnahmen ergriffen:
- Bei reinen Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugen darf der Ladezustand der Batterien 40 % ihrer Gesamtkapazität nicht überschreiten.
- Bei Fahrzeugen, die mit anderen alternativen Kraftstoffen wie Flüssiggas oder Erdgas betrieben werden, dürfen die Kraftstofftanks nicht zu mehr als 50 % ihres Gesamtfassungsvermögens gefüllt sein.
- Während des Verladens von AFVs Aufzeichnung ihres Typs und des Ortes, an dem sie auf dem Schiff verstaut sind, und Anbringung entsprechender Schilder durch die Besatzung an einer auffälligen Stelle an den Fahrzeugen.
- Bei reinen Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen Überprüfung der Batterietemperatur.
- Hinweis an die Fahrer/Beifahrer, dass sie die Besatzung sofort benachrichtigen müssen, wenn sie Anzeichen eines Alarms von ihrem Fahrzeug erhalten.
- Nichtverladung von AFVs mit beschädigten Stromversorgungssystemen, Tanks oder Batterien, wenn diese nicht entfernt wurden. Insbesondere bei Schäden, bei denen unklar ist, ob die Batterien beschädigt sind, dürfen die Fahrzeuge nicht verladen und nicht transportiert werden. Die Verantwortung dafür, dass das Stromversorgungssystem, die Tanks oder die Batterien eines Fahrzeugs nicht beschädigt werden, liegt ausschließlich beim Eigentümer des Fahrzeugs.
Von diesen zusätzlichen Maßnahmen sind auch unbegleitete Fahrzeuge betroffen.
Veröffentlicht am 27.05.2024 in Rund ums Auto.