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AvD Artikel - Promillegrenzen
Hinweise & Tipps - 03.01.2022 - 8min. Lesezeit

Promillegrenzen

Bei vielen steigt die Bereitschaft, schnell zu fahren, wenn sie unter Alkoholeinfluss am Steuer sitzen.

Durch den Besitz eines Führerscheins ist man nicht nur vom öffentlichen Nahverkehr unabhängig, sondern verspricht sich auch viele Freiheiten. Jedoch entstehen mit dem Besitz einer Fahrerlaubnis auch sehr viele Regeln und Pflichten. Dies gilt besonders für Fahranfänger. Da Alkohol im Straßenverkehr erhebliche Schäden anrichtet, entschied sich die Regierung im Jahr 1953, eine Promillegrenze für Autofahrer einzuführen.

Alkohol am Steuer: Unfälle verhindern durch die Promillegrenze

Täglich kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen, manche davon mit folgenschweren Schäden. Besonders bei hohen Geschwindigkeiten können Autofahrer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Bei vielen steigt die Bereitschaft, schnell zu fahren, wenn sie unter Alkoholeinfluss am Steuer sitzen. Doch selbst bei geringem Alkoholkonsum ist keine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr gewährleistet. Schon ab einem Glas Alkohol steigt der Alkoholpromillewert und beeinträchtigt die Sinne. Besonders im Falle eines Vollrausches ist die eigene Wahrnehmung so betrübt, dass man seine Grenze leicht überschätzt. Häufig ist die Reaktionsfähigkeit so gemindert, dass auf plötzlich eintretende Ereignisse nicht angemessen reagiert werden kann. Kommt es durch einen höheren Alkoholpegel zu einem Unfall, kann dies Opfer fordern, die meist ganz unbeteiligt an der Sache sind. Das heftigste Ausmaß nimmt eine Alkoholfahrt an, wenn jemand durch eine Kollision stirbt. Ursprünglich lag die Promillegrenze bei 1,5 Promille. Mittlerweile haben die Bundesregierung und viele andere europäische Länder strengere Regelungen, die später genauer beleuchtet werden, eingeführt. Sollte man die Promillegrenzen überschreiten, kann das zu einer hohen Geldstrafe führen oder sogar zu einem Einzug des Führerscheins.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren im Jahr 2019 4,6 Prozent aller Unfälle im Zusammenhang mit Alkohol vorgefallen. Dabei starben 7,5 Prozent der verletzten Verkehrsteilnehmer in Deutschland infolge eines Alkoholunfalls, das heißt jeder 13. Zwei Drittel der Alkoholunfälle mit Personenschaden ereigneten sich innerhalb geschlossener Ortschaften. Alkohol am Steuer stellt eine erhebliche Gefahr für Personen dar, die am Straßenverkehr beteiligt sind. Die Kombination von Alkohol und aktiver Teilnahme am Straßenverkehr kann deshalb bereits ab 0,3 Promille strafrechtlich geahndet werden, es besteht also ein Ermessensspielraum. In manchen Fällen kann man sogar bereits unter 0,3 Promille mit einer Teilschuld belangt werden. Nämlich dann, wenn jemand einen Unfall verursacht und zuvor nachweislich Alkohol getrunken hat. Darüber hinaus gibt es weitere Promillegrenzen, die mit Bußgeld, Einträgen im Verkehrszentralregister in Flensburg, Fahrerlaubnisentzug oder sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Wiederholungstäter werden generell härter bestraft. Doch wie hoch ist die Promillegrenze fürs Auto? Und sind nur Autofahrer betroffen oder gibt es auch eine Promillegrenze für Fahrradfahrer? Wie genau sich bei Alkohol am Steuer die Grenze gestaltet, welche Folgen es hat, wenn man nach übermäßigem Alkoholgenuss beim Fahren erwischt wird und wie sich die Promillegrenzen in Europa gestalten, werden im Folgenden erläutert. Achtung: Diese Regelungen gelten nicht nur fürs Autofahren, sondern auch, wenn man mit dem Fahrrad oder einem Elektroroller unterwegs ist.

FAQ zur Promillegrenze

Was ist die Promillegrenze in Deutschland?

Die Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Allerdings drohen bereits ab 0,3 Promille Sanktionen, sofern der Fahrer den Verkehr gefährdet oder eine auffällige Fahrweise an den Tag legt und dabei mit Alkohol am Steuer erwischt wird.

Wie hoch ist die Promillegrenze bei Fahrradfahrern?

Auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, welche auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Bei auffälligem Fahrverhalten oder gar Fahrradunfällen können dann bereits Strafen drohen.

Gibt es eine Promillegrenze beim Elektroroller?

Ja, Elektroroller-Nutzer müssen sich in Deutschland an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot gilt sogar für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und Fahrer unter 21 Jahren.

Wie viel Promille für Fahranfänger?

Seit 2007 gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie Personen, die jünger als 21 Jahre sind, ein absolutes Alkoholverbot. Das bedeutet stets 0,0 Promille! Wenn man sich als Fahranfänger wegen Trunkenheit im Verkehr erwischen lässt, kann dies erhebliche Folgen haben. Fahranfänger, die diese Grenze missachten, riskieren unter anderem ein Bußgeld von € 250,- und einen Punkt in Flensburg. Sollte während der Fahrt ein Unfall verursacht werden oder jemand in Mitleidenschaft gezogen werden, kann es härte Konsequenzen geben.

Wie viel Promille baut man in der Stunde ab?

Der Abbau von Alkohol erfolgt über die Leber. Diese kann, abhängig von der körperlichen Konstitution, bis zu rund 0,1 Promille pro Stunde der Alkoholmenge im Blut abbauen.

Wie viel Promille hat ein Bier?

Ein Bier hat in der Regel 0,3 Promille. Entscheidend für die Blutalkoholkonzentration sind aber Gewicht, Alter sowie die Körpergröße des Konsumierenden. Als Faustformel gilt, dass ein Mann mit ca. 80 Kilogramm Gewicht durch den Konsum von einem halben Liter Bier bereits einen Promillewert von 0,3 erreicht und der Wert einer 60–Kilo-Frau sogar 0,4 Promille.

Was heißt Promille?

Promille (‰) beschreibt den Alkoholgehalt im Blut. Das Wort wird aus den Worten pro (im Verhältnis zu) und Mille (tausend) zusammengesetzt.

Promillegrenzen im Überblick

0,0-Promillegrenze

Seit 2007 gilt für Fahranfänger in der Probezeit und grundsätzlich für alle Personen bis unter 21 Jahren die Null-Promillegrenze. Alkohol im Straßenverkehr ist somit für diese Personengruppe per Gesetz absolut verboten! Der Gesetzgeber hat diese Regel eingeführt, weil junge Menschen vergleichsweise häufig in Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt sind. Wird ein Alkoholgehalt bis 0,5 Promille festgestellt und liegen noch keine erkennbaren Anzeichen von Fahrunsicherheit vor, wird dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von € 250,- und einem Punkt im Flensburger Zentralregister geahndet. Zusätzlich können weitere Auflagen angeordnet werden, beispielsweise die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Stellt die Polizei bei der Alkoholkontrolle jedoch Anzeichen von Fahruntüchtigkeit fest, oder kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, drohen deutlich schärfere Sanktionen.

0,3-Promillegrenze

Ab 0,3 Promille, die schon durch den Konsum eines Biers (0,33 l) erreicht sein können, wird von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen. Bei auffälliger Fahrweise, beispielsweise Schlangenlinien, kann aber schon ab diesem Alkoholwert eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr vorliegen. Kommt es gar zu einem Unfall, droht eine Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Außerdem kommen zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hinzu.

0,5-Promillegrenze

Wer sich mit einem Blutalkoholwert von ab 0,5 Promille ans Steuer setzt, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit. Hierbei wird von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Sollte es sich dabei um einen Erstverstoß handeln, beläuft sich die Geldbuße in der Regel auf € 500,- plus 1 Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Im Wiederholungsfall drohen drei Monate Fahrverbot und eine gestaffelte Geldstrafe: € 1.000,- beim zweiten und € 1.500,- beim 3. Verstoß. Kommt es zu einem Unfall, müssen Alkoholsünder mit weiterreichenden Konsequenzen rechnen.

1,1-Promillegrenze

Ab 1,1 Promille ist die sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, ist zehnmal höher als bei Nüchternheit. In jedem Fall erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung, auch wenn es weder zu einer akuten Verkehrsgefährdung noch zu einem Unfall gekommen ist. Als Strafrahmen sieht der Gesetzgeber in diesen Fällen eine Geld oder Freiheitsstrafe von maximal € 3.000,- und bis zu fünf Jahren Haft vor. In Flensburg werden drei Punkte eingetragen. Der Führerschein wird für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen, in schweren Fällen ist der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis die Folge.

1,6-Promillegrenze

Ab 1,6 Promille erfolgt zusätzlich zu den unter „1,1-Promillegrenze“ genannten Sanktionen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), da mit großer Wahrscheinlichkeit chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt. Wenn man wiederholt mit einem hohen Promillewert am Steuer erwischt wird, kann die MPU wegen Trunkenheit im Verkehr angeordnet werden.

Promillegrenze in Deutschland laut Gesetz - diese Strafen drohen bei Überschreitung

Wie bereits beschrieben, wurde die Promillegrenze im Jahr 1953 das erste Mal eingeführt. Doch erst im Jahr 1973 wurde sie in das Straßenverkehrsgesetz (StVO) integriert. Die entsprechenden Vorschriften befinden sich in § 24a StVO. In den Absätzen 1-4 heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.“ „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“ „Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.“ „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu € 3.000,- geahndet werden.“ Im Vergleich zur Summe bei der Einführung des Paragrafen, hat sich die Geldbuße auf einen Maximalwert von € 3.000,- erhöht. Eine Ordnungswidrigkeit ist noch die am geringsten ins Gewicht fallende Folge einer Überschreitung der Promillegrenze.

Wer den maximalen Promillewert (0,5 Promille) für die Teilnahme am Verkehr überschreitet, macht sich einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVO schuldig. Diese relative Fahruntüchtigkeit wird laut dem Straßenverkehrsgesetz mit einer Geldstrafe von € 250,- bis zu € 1.500,- belegt. Geschah der Verstoß vorsätzlich, kann sich die Summe sogar auf € 3.000,- erhöhen. Zudem wird ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten angeordnet. Dabei wird der Führerschein für eine bestimmte Zeit eingezogen. Dies kann zwischen 3 Monate und fünf Jahren sein. Um das Fahrverbot anzutreten, muss man seinen Führerschein bei der zuständigen Polizeistelle abgeben oder postalisch an die Behörde einschicken. Mit dem damit verbundenen Verlust an Mobilität müssen sich die Verkehrssünder schlicht abfinden und ist Teil der Strafe. Wer seinen Führerschein während seinen zwei Jahren Probezeit abgeben muss, muss neben einer Geldbuße auch an der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen. Ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln, ist nur in Härtefällen möglich. Dies erfordert aber immer die Einzelfallentscheidung deszuständigen Richters.

Wie wirkt sich Alkohol auf den Körper aus?

Alkohol sollte man nicht nur wegen der zu überschreitenden Promillegrenze in Maßen genießen. Ein überhöhter oder regelmäßiger Konsum kann nämlich zu Langzeitschäden führen. Aus diesem Grund existieren unterschiedliche Grenzwerte (für gesunde Erwachsene), die sich in einzelne Kategorien einteilen lassen.

Risikoarmer Alkoholkonsum

Der Glaube, dass ein Glas Wein (0,2 Liter) am Tag gesund wäre, ist weit verbreitet. Jedoch entspricht diese Aussage nicht ganz der Wahrheit. Für Männer und Frauen gelten nämlich Grenzwerte, wenn es um risikoarmes Trinken geht. Männer sollten pro Tag maximal 2 Gläser Bier (á 0,25 Liter) und Frauen maximal 1 Glas Bier trinken. Auch ein Glas Schnaps (4 Zentiliter) entspricht diesem Richtwert. Außerdem wird geraten, dass man mindestens an zwei Tagen der Woche komplett auf alkoholische Getränke zu verzichtet.

Riskanter Alkoholkonsum

Wer mehr Alkohol zu sich nimmt, läuft Gefahr, sich einem riskanten Alkoholkonsum auszusetzen. Dies gilt auch für Fälle, die sich häufig in einen Rausch trinken. Diesen erreichen Frauen bereits mit der Einnahme von 4 alkoholischen Getränken. Bei Männern sind es 5 alkoholische Getränke. Wer also feststellt, mehrfach in der Woche alkoholische Getränke zu konsumieren, sollte sein Trinkverhalten kritisch überprüfen.

Schädlicher Alkoholkonsum

Die Übergänge von einem riskanten zu einem schädigenden Konsum sind fließend, da man keine genaue Grenze ziehen kann. Dabei verliert der Betroffene langsam die Kontrolle über den eigenen Alkoholkonsum. Auch der Verzicht auf alkoholische Getränke fällt immer schwerer.

Körperliche Folgen bei unterschiedlichen Promillewerten

Was passiert, wenn man gewisse Promillegrenzen überschreitet? Wie schnell sinkt die Reaktionsgeschwindigkeit und wie schnell steigt die Risikobereitschaft?

Ab 0,3 Promille

  • Risikobereitschaft steigt
  • Aufmerksamkeit und Konzentration lassen nach Reaktionsvermögen lässt nach
  • Die Sehleistung wird leicht vermindert Ab 0,8 Promille
  • Enthemmung und Selbstüberschätzung
  • Störung des Gleichgewichtssinns
  • Reaktionszeit um bis zu 50 % vermindert
  • Ausgeprägte Konzentrationsschwäche
  • Tunnelblick

1,0 bis 2,0 Promille

  • Auch das räumliche Sehen ist starkbeeinträchtigt
  • Reaktionsfähigkeit nimmt immer mehr ab
  • Störung bei der Sprache („Lallen“)
  • Starke Orientierungs- und Gleichgewichtsstörungen
  • Enthemmung und auftretende Aggressionsbereitschaft

2,0 bis 3,0 Promille

  • Verwirrtheit
  • Erbrechen
  • Muskelerschlaffung
  • Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen

Ab 3,0 Promille

  • Bewusstlosigkeit
  • Schwache Atmung
  • Unterkühlung
  • Gedächtnisverlust
  • Reflexlosigkeit

Ab 4,0 Promille

  • Auftretende Lähmungen
  • Unkontrollierte Ausscheidungen
  • Komatöser Zustand
  • Atemstillstand bis hin zum Tod

Alkohollimit in Deutschland. Wie berechnet man die Promille eigentlich?

Das deutsche Gesetzt sieht nicht vor, dass jeder Autofahrer absolut abstinent in Bezug auf Alkohol ist, wenn er am selben Tag noch sein Auto nutzen möchte. Doch wann ist eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille eigentlich erreicht? Der Alkoholpromillewert lässt sich durch einen einfachen Bluttest bestimmen. Der Test berücksichtigt das Verhältnis von Alkohol zur Körperflüssigkeit. Wer jedoch keinen Alkoholtest zur Hand hat, kann die Blutalkoholkonzentration problemlos unter Nutzung der sogenannten Widmark-Formel selbst ermitteln.

Promillewert = Alkoholmenge in Gramm / (Körpergewicht in Kilogramm x Anteil Körperflüssigkeit)

Da der Anteil der Körperflüssigkeit bei Männern und Frauen unterschiedlich hoch ist, muss man diesen Faktor in der Formel bedenken. Für Männer gilt ein Wert von 68 %, bei Frauen 55 %. Daher wirkt sich der Konsum von alkoholischen Getränken bei beiden Geschlechtern unterschiedlich stark auf den Promillewert aus.

Wichtig zu beachten ist, dass diese Formel lediglich zur groben Orientierung gilt. Eine 100%ige Sicherheit für die Richtigkeit des Ergebnisses kann sie nicht gewährleisten. Ein Einflussfaktor, der nicht berücksichtigt wird, ist nämlich die Trinkgeschwindigkeit, welche sich ebenfalls auf die Blutalkoholkonzentration auswirkt.

Hier geht es zum Promille-Rechner

Auch am nächsten Tag ist die Alkoholgrenze zu beachten: Der Restalkohol

Selbst wer am Tag danach in eine Verkehrskontrolle gerät und mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 erwischt wird, kann bestraft werden. Wer dann einen Fahrfehler begeht, den Verkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht, muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkten und Führerscheinentzug rechnen.

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