125 Jahre AvD | Bis zu 100% auf AvD HELP PLUS Tarife | Wir feiern. Sie sparen.
Logo avd small
Logo des Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

AvD-Histo-Tour Ausschreibung

Wichtige Informationen zur AvD-Histo-Tour 2024

 

Strecke: Nürburgring - Spa-Francorchamps - Zolder - Nürburgring - Bonn
Datum: 07. – 09.08.2024
Genehmigt vom AvD: am 04.12.2023 unter Reg. – Nr. GL5509 – 24001

Die AvD-Histo-Tour 2024 ist eine touristische Ausfahrt für historische Fahrzeuge und gehört zur Deutschen Classic Serie 2024. Die Veranstaltung findet über drei Tage statt und hat eine Gesamtlänge von ca. 1000 km, in die mehrere Sollzeit- und Gleichmäßigkeitswertungen integriert sind. Im öffentlichen Straßenverkehr werden bei den Gleichmäßigkeitswertungen Durchschnittsgeschwindigkeiten von maximal 50 km/h nicht überschritten. Die Gleichmäßigkeitswertungen auf den Rennstrecken weisen Durchschnittsgeschwindigkeiten von maximal 85 km/h auf. Gefahren wird nach Fahrtunterlagen. Bewertet werden der geschickte Umgang mit dem Fahrzeug, das Auffinden der Strecke und die gleichmäßige Fahrweise. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Auf der gesamten Strecke gilt jederzeit die Straßenverkehrsordnung des Landes, in dem man sich gerade befindet. Das gilt auch für abgesperrtes Gelände. Auf Privat- und Trainingsgeländen gelten die dort vorgeschriebenen Regeln. Neben einer Gesamtwertung gibt es auch die Sonderwertung „Sanduhrklasse“.


Die Veranstaltung wird nach den folgenden Bestimmungen durchgeführt:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO) der Länder, in denen gefahren wird
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Länder, in denen gefahren wird
  • Bestimmungen und Auflagen der genehmigenden Behörden
  • Bestimmungen der Ausschreibung sowie evtl. Bulletins

1. Streckenlänge:

Anzahl der Etappen: 3
Anzahl der Sollzeit- oder Gleichmäßigkeitswertungen: 30
Anzahl der Rennstrecken: 4
(Nürburgring-Grand-Prix-Sprintstrecke, Spa-Francorchamps-Grand-Prix-Strecke, Zolder-Grand-Prix-Strecke, Nürburgring-Nordschleife)
Streckenlänge der gesamten Veranstaltung: ca. 1000 km

2. Veranstalter

AvD Wirtschaftsdienst GmbH
Goldsteinstraße 237
60528 Frankfurt
Telefon: 069 / 6606 345
E-Mail: Histo-Tour@avd.de
Telefax: 069 / 6606 253

Sportliche Durchführung:
Auriga{Historic
historic-rallye-event
Reinwardtstraße 21
42899 Remscheid

Offizieller Aushang
Wird mit der Nennbestätigung bekannt gegeben

Rallye - Homepage
www.avd-histo-tour.de

Organisationskomitee
Wolfram Mansky, Frankfurt / Jörg Ramme, Remscheid

Schiedsgericht

Mansky, Wolfram Frankfurt
Ramme, Jörg Remscheid
Schlesack, Stefan Remscheid

 

Offizielle

  Name, Vorname Wohnort
Organisationsleiter: Ramme, Jörg Remscheid
Fahrtleiter: Mannheim, Andreas Wermelskirchen
Veranstaltungssekretärin: Ramme, Antonia Remscheid
Streckensicherung: Schlesack, Stefan Remscheid
Obmann der Zeitnahme: Mannheim, Andreas Wermelskirchen
Auswertung: JB Time Concept Belgien
Umwelt-Beauftragter: Schlesack, Stefan Remscheid
Zeitnahme: Tripy SA Belgien
Media / Presse-Betreuung: Dringenberg, Malte Frankfurt
Pannenhilfe + Technische Abnahme: Konopka, Thomas Kassel

 
Rallyezentrum (HQ), Ort und Kontaktdetails

Ort / Kontaktdetails  Datum Öffnungszeiten
Goldsteinstraße 237
60528 Frankfurt
bis 07.08.2024 10:00 Uhr
Eifeldorf ab 07.08.2024 10:00 Uhr

 

3. Programm in chronologischer Reihenfolge (Datum und Zeit), ggf. Örtlichkeit

  Ort: Datum: Zeit:
Nennungsbeginn Frankfurt ab sofort  
Nennungsschluss Frankfurt 16.06.2024 24:00
Bekanntgabe der Startnummern und Versand der Nennbestätigungen Frankfurt 29.07.2024  
Dokumentenabnahme und Ausgabe Bordbuch  Eifeldorf 07.08.2024 11:00 – 14:00
Technische Abnahme  Eifeldorf  07.08.2024 11:00 – 14:00
Erste Sitzung Schiedsgericht Eifeldorf 07.08.2024 14:01
Fahrerbesprechung Eifeldorf 07.08.2024 14:30 – 15:00
Aushang der Liste der zum Start zugelassenen Fahrzeuge mit Startzeiten und Startreihenfolge für die Etappe 1 Eifeldorf 07.08.2024 15:30
ZK 1, Start 1. Fahrzeug, Vorstellung der Fahrzeuge Eifeldorf  07.08.2024 16:00
GLP 1: Start  Nürburgring Grand Prix Strecke 07.08.2024 16:30
Letzte Sitzung Schiedsgericht Wird mit der Nennbestätigung bekannt gegeben    
Aushang der vorläufigen Ergebnisse Wird mit der Nennbestätigung bekannt gegeben    
Aushang der Ergebnisse Wird mit der Nennbestätigung bekannt gegeben    
Siegerehrung Wird mit der Nennbestätigung bekannt gegeben    

4. Nennungen
Nennungsschluss: 16. Juni 2024, 24:00 Uhr

Nenngeld
Das Nenngeld pro Fahrzeug (2 Personen) beträgt € 3.250,00 inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Im Nenngeld sind folgende Leistungen inbegriffen:

  • Teilnehmerschild
  • Fahrtunterlagen
  • Administrative und technische Abnahme
  • Startnummern
  • 3x Übernachtung im Doppelzimmer für 2 Personen inkl. Frühstück (Mi.-Do., Do.-Fr., Fr.-Sa.)
  • 3x Mittagsimbiss für 2 Personen (Mi., Do., Fr.)
  • 2x Abendessen für 2 Personen (Mi., Do.)
  • 1x Siegerehrung inkl. Abendbuffet für 2 Personen (Fr.)
  • Beim Mittagsimbiss und den Abendessen ist eine Auswahl an Getränken inkludiert
  • 2x Wochenendticket AvD-Oldtimer-Grand-Prix, sowie 1x Wochenend-Parkschein im Nürburgring-Parkhaus ring° Boulevard

Die v. b. AvD-Oldtimer-Grand-Prix-Leistungen stehen unter Vorbehalt, dass die Veranstaltung 2024 stattfindet.

Sofern gewünscht, können gegen eine Zuzahlung von € 400,- pro Team für die drei inkludierten Übernachtungen Einzelzimmer reserviert werden. Bitte geben Sie Ihren Wunsch beim Nennformular bei den Angaben zum Nenngeld entsprechend an.

Gäste können gegen Aufpreis von € 70,00 pro Person an der Siegerehrung teilnehmen.

Jeder Teilnehmer hat das Nennformular richtig und vollständig auszufüllen. Die Nennung wird nur angenommen, wenn das Nenngeld per Überweisung (Überweisungsbeleg ist beizufügen) bezahlt ist.

Bankverbindung bei Überweisung:

Kontoinhaber: AvD Wirtschaftsdienst GmbH
Bank: Deutsche Bank Frankfurt am Main
IBAN: DE20 5007 0010 0790 1010 00
BIC/SWIFT-Code: DEUTDEFFXXX
Verwendungszweck: Nenngeld AvD-Histo-Tour 2024
Kontonummer: 790 101 000
Bankleitzahl (BLZ): 500 700 10
Bitte den Überweisungsbeleg beilegen.

Bei einer Rücknahme der Nennung durch ein Team nach Nennungsschluss wird das Nenngeld nicht zurückerstattet. Eine Rücknahme der Nennung muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie mit der Nennung per E-Mail ein digitales Bild des Fahrzeugs in möglichst hoher Auflösung an: histo-tour@avd.de.

Starterzahl
Der Veranstalter behält sich die Auswahl der Fahrzeuge sowie die Anpassung der Fahrzeuganzahl an die Erfordernisse vor.

Bei Ablehnung der Nennung, die der Veranstalter ohne Angabe von Gründen vornehmen kann, oder einer Absage der Veranstaltung wird ein bereits zuvor gezahltes Nenngeld zurückerstattet.

5. Zugelassene Fahrzeuge

Teilnehmen können Oldtimer und Youngtimer bis Baujahr 2002 (einschließlich), die folgende Zulassungskriterien erfüllen:

  • Reguläres Kennzeichen oder
  • Oldtimer-Kennzeichen oder
  • Rotes Kennzeichen (nur 07-Kennzeichen) oder
  • Saison-Kennzeichen

06-er Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen sowie Ausfuhrkennzeichen sind nicht zugelassen.

Alle offenen Fahrzeuge müssen über eine serienmäßige Überrollvorrichtung oder eine Überrollvorrichtung gemäß Art. 11 der Basisausschreibung Clubsport-GLP des DMSB verfügen (siehe Anlage 1). Bitte mit der Nennung Bilder der Überrollvorrichtung zusenden, damit bei den Rennstrecken eine Starterlaubnis für das offene Fahrzeug eingeholt werden kann. Alternativ ist auch ein Hardtop zulässig.

Die Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen sein und uneingeschränkt der StVZO der Länder entsprechen, durch die gefahren wird. Darüber hinaus müssen sie mindestens über einen 2kg-Handfeuerlöscher verfügen. Für jedes Fahrzeug gilt die Pflicht zur Mitführung von entsprechenden Warnwesten pro Person, einem Warndreieck sowie dem vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Set. Bitte beachten Sie auch hier eventuelle besondere Bestimmungen der jeweiligen Länder, die durchfahren werden.

Für alle Rennstrecken gilt: Die maximal zulässige Schallleistung bzw. der Lärmgrenzwert je Fahrzeug beträgt gemäß Nahfeldmessmethode 95 dB(A) und gemessen nach DMSB-Vorbeifahrt-Messmethode (LWA-Verfahren) 130 dB(A). Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG zum Beispiel, führt an der jeweiligen Strecke Schallmessungen durch und behält sich vor, Fahrzeuge, die die vorgenannten Lärmgrenzwerte überschreiten, von den Fahrten bzw. Gleichmäßigkeitswertungen auszuschließen, auch dann, wenn die Lärmgrenzwerte, die im Fahrzeugschein eingetragen sind, eingehalten werden. Ausgeschlossen werden grundsätzlich Fahrzeuge mit defekter oder unzulässig veränderter Auspuffanlage.

Folgende Fahrzeuge sind nicht zugelassen: Lieferwagen, Vans/Minibusse, Cabrios ohne Überrollvorrichtung (siehe oben).

6. Fahrer- und Beifahrerausrüstung

Der Fahrer muss im Besitz einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis sein. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Für den Beifahrer gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Im Fahrzeug sollten sich max. zwei Personen an Bord (Fahrer + Beifahrer) befinden. Weitere Mitfahrer (Mindestalter von 16 Jahren) sind nach Rücksprache mit dem Veranstalter gegen Aufpreis möglich. Für Beifahrer/Mitfahrer unter 18 Jahren muss die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegt werden.

  • Fahrer, Beifahrer und Mitfahrer: Personalausweis / Reisepass.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Fahrzeugs, ggf. Nachweis der Haftpflichtversicherung.
  • Zustimmung des Fahrzeugbesitzers (wenn Fahrer nicht Besitzer des Fahrzeuges ist).

Während der gesamten Veranstaltung ist das Tragen von körperbedeckender Kleidung (schulterbedeckendes Oberteil, lange Hose) sowie geschlossenen Schuhen vorgeschrieben. Für die Wertungsprüfungen auf den Rennstrecken ist für alle Teilnehmer im Fahrzeug zusätzlich das Tragen von Helmen vorgeschrieben.

7. Versicherung und Haftungsausschluss

Grundsatz
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer, Fahrzeugeigentümer und/oder Fahrzeughalter) nehmen auf eigenen Wunsch und eigene Gefahr an der AvD-Histo-Tour 2024 (nachfolgend Veranstaltung genannt) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder durch das von ihnen benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Haftungsverzicht
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer, zugleich als Fahrzeugeigentümer und/oder -halter) erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung entstehen, und zwar insbesondere gegen

  • den AvD e. V. und die zu seinem Verbund gehörenden Gesellschaften (insbesondere die AvD Wirtschaftsdienst GmbH), deren jeweilige Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitarbeiter und Mitglieder,
  • den Veranstalter, den Sportwarten, den Promotor/Serienkoordinator,
  • den Rennstreckeneigentümern/Streckenbetreibern,
  • den sportlichen Ausrichter Auriga{Historic,
  • Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen / Plätze / Strecken samt Zubehör verursacht werden, und
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, sowie ferner gegen
  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer, Fahrzeugeigentümer, Fahrzeughalter) und deren Helfer und
  • vorbehaltlich anders lautender besonderer Vereinbarungen zwischen Bewerber(n), Fahrer(n) und Beifahrer(n) gegen den/die eigenen Bewerber, Fahrer, Beifahrer und die eigenen Helfer.

Von diesem Verzicht ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsverzicht gilt für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/entbinden die Unterzeichnende(n) alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen.
Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Fahrer/Beifahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung möglicherweise nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer und/oder Halter des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.

Freistellungserklärung
(Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer und/oder Halter des bei der Veranstaltung einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorangegangenen Text.)
Ich bin/Wir sind mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung einverstanden und erkläre(n) den vorstehenden Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar insbesondere gegen die vorstehend aufgeführten Personen und Stellen entsprechend der vorstehend abgedruckten Erklärung von Fahrer/Beifahrer. Der Haftungsverzicht wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Versicherung
Für die teilnehmenden Fahrzeuge muss eine Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen für Personenschäden von 2.500.000,00 EUR, bei drei und mehr geschädigten Personen in Höhe von 7.500.000,00 EUR und bei Sachschäden in Höhe von 1.220.000,00 EUR nachgewiesen werden. Mit Abgabe der Nennung versichert der Fahrer, dass für das genannte Fahrzeug eine dieser Vorschrift entsprechende Versicherung uneingeschränkt in Kraft ist. Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderten Versicherungen ab.

8. Verantwortlichkeit, Änderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen, oder von den Behörden angeordnete, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen.

9. Startnummern und Werbung

Verbindliche Veranstalterwerbung  
Rallyeschild: Automobilclub von Deutschland
oberhalb der Startnummer: wird mit der Nennungsbestätigung bekannt gegeben
frei platzierbar: wird mit der Nennungsbestätigung bekannt gegeben

 

Freiwillige Veranstalterwerbung  
Weitergehende, vom Veranstalter  
vorgesehene Werbung: wird mit der Nennungsbestätigung bekannt gegeben
Freizuhaltende Fläche/n: wird mit der Nennungsbestätigung bekannt gegeben.

 

10. Dokumentenabnahme

Abnahmeort und Zeit
siehe Programm in chronologischer Reihenfolge

Um den Zeitaufwand für die Dokumentenabnahme auf das notwendige Minimum zu beschränken, sind zur Dokumentenabnahme nachfolgende Unterlagen unbedingt mitzubringen und vorzulegen:

  • Nennungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Kfz-Schein“)
  • Versicherungsnachweis
  • Führerschein des Fahrers und ggf. des Beifahrers
  • Freistellungserklärung des Kfz-Eigentümers
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Beifahrer/Mitfahrer unter 18 Jahren

Fahrer mit med. Besonderheiten (wie z.B. Allergien, Bluter, Diabetiker, körperlicher Behinderung usw.) sind verpflichtet bei der Dokumentenabnahme dem Fahrtleiter eine schriftliche Mitteilung mit Namen, Start-Nummer und Angabe zur Krankheit/Behinderung zu übergeben. Teilnehmer mit Verletzungen bzw. vorübergehenden Behinderungen sind verpflichtet, sich vor der Veranstaltung beim Fahrtleiter vorzustellen. Dieser entscheidet über die Teilnahme an der Veranstaltung.

11. Technische Abnahme

Abnahmeort und Zeit
siehe Programm in chronologischer Reihenfolge

Die Technische Abnahme findet im Anschluss an die Dokumentenabnahme statt. Die Technische Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeugs, Baujahr, grundlegende Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften usw.). Die Fahrzeuge müssen der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Änderungen sind durch Eintragung im Fahrzeugschein bzw. durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nachzuweisen. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen müssen die Zulassungsbescheinigung Teil 2 („Fahrzeugbrief“) im Original oder in Kopie bei der Technischen Abnahme vorlegen.
Änderungen sind durch Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) bzw. durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nachzuweisen. Bei wesentlichen Änderungen gegenüber der StVZO sowie bei vorliegenden technischen Mängeln, kann das Fahrzeug von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

12. Ablauf der Veranstaltung

Startreihenfolge - Rallyeschilder - Startnummern
Der Start erfolgt in der Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste Nummer startet zuerst. Der Veranstalter händigt jedem Teilnehmer ein Rallyeschild sowie zwei Startnummern aus. Die Rallyeschilder müssen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorne am Fahrzeug angebracht sein.

Die Rallyeschilder dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, die amtlichen Kennzeichen verdecken. Die zur Verfügung gestellten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung auf beiden Seiten des Fahrzeuges gut lesbar angebracht sein. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen der Rallyeschilder und Startnummern entstehen. Bei Ausfall eines Fahrzeuges sind die Rallyeschilder und Startnummern zu entfernen.

Bordbuch / Bordkarte
Bei der administrativen Abnahme erhält jeder Teilnehmer ein Bordbuch sowie eine Bordkarte pro Tag und ist hierfür allein verantwortlich.
Die Bordkarte muss auf Verlangen jederzeit vorzeigbar sein. Allein die Teilnehmer sind für das Vorweisen der Bordkarte und für die Richtigkeit der Einträge verantwortlich.

Der Verlust der Bordkarte sowie jede eigene Änderung im Kontrollheft (Bordkarte) führt zum Wertungsverlust.

Ablauf
Die exakte Startzeit ist aus der veröffentlichten Liste der zum Start zugelassenen Teams ersichtlich. Die Teams sind verpflichtet, ihre Durchfahrt an jedem im Kontrollheft (Bordkarte) aufgeführten Kontrollpunkt in der richtigen Reihenfolge bescheinigen zu lassen. Die Sollzeit für das Zurücklegen der Entfernung zwischen zwei Zeitkontrollen ist im Kontrollheft (Bordkarte) vermerkt. Jede Verspätung am Start der Veranstaltung, einer Etappe oder einer Sektion wird pro angefangene Minute Verspätung mit 60 Sekunden bestraft.
Alle Teilnehmer erhalten Fahrtunterlagen, in denen die einzuhaltende Strecke beschrieben ist.

Kontrollen - Allgemeine Bestimmungen
Alle Kontrollen, d. h. Zeitkontrollen, Durchfahrtskontrollen, Starts und Ziele von Sollzeit- oder Gleichmäßigkeitswertungen werden mit Kontrollstellenschildern gekennzeichnet. Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des 1. Fahrzeuges geöffnet. Vorbehaltlich einer gegenteiligen Entscheidung des Fahrtleiters werden die Kontrollstellen 15 Minuten (Karenzzeit) nach der Soll-Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs geschlossen.

Das Anfahren einer Kontrollstelle aus falscher Richtung oder das Auslassen wird mit Strafpunkt gem. Punkt 17 belegt. Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweilig verantwortlichen Sportwarte an den Kontrollstellen Folge zu leisten. Missachtung der Anweisungen kann zur Bestrafung durch den Fahrtleiter - bis zum Wertungsausschluss - führen.

Zeitkontrollen (ZK), Durchfahrtskontrollen (DK), Sollzeitprüfungen und Gleichmäßigkeitswertungen (GLW)
a) Zeitkontrollen

Zur Überwachung der gleichmäßigen Fahrweise und zur Sicherstellung des organisatorischen Ablaufs werden Zeitkontrollen (ZK) an verschiedenen Punkten der Strecke eingerichtet. Der genaue Standort der Zeitkontrollen ist den Teilnehmern bekannt. An diesen Kontrollstellen trägt der zuständige Sportwart die Zeit, d. h. die jeweils laufende Minute, in das Kontrollheft (Bordkarte) ein, zu der ihm das Kontrollheft ausgehändigt wird. Hierzu müssen sich Fahrzeug, Fahrer und Beifahrer des Teams an der Kontrollstelle befinden.
Der Beginn der Zeitkontrolle ist durch das Kontrollstellenschild „Uhr auf rotem Grund“ gekennzeichnet. Jedes Team muss die jeweilige Zeitkontrolle zu einer vorgegebenen Sollzeit passieren. Diese Sollzeit ergibt sich aus der Addition der Soll-Fahrzeit für den jeweiligen Abschnitt und der Startzeit zu diesem Abschnitt.

Beispiel: Startzeit zum Abschnitt 09:01 Uhr
Soll-Fahrzeit für den Abschnitt 24 Minuten
Soll-Zeit für die Zeitkontrolle 09:25 Uhr

Jedes Teilnehmerfahrzeug muss bis zu der, der Soll-Zeit vorangehenden Minute vor dem Kontrollstellenschild „Uhr auf gelbem Grund“ warten. Die Besatzung darf dabei die Kontrollzone betreten. In der Sollminute oder der dieser vorangehenden Minute darf in die Kontrollzone eingefahren werden. Der Zeiteintrag erfolgt unmittelbar nach Übergabe des Kontrollheftes (Bordkarte). Dabei wird die im Moment der Übergabe laufende Minute eingetragen.

Beispiel: Sollzeit für die Zeitkontrolle 09:25.00 Uhr
Einfahrt des Fahrzeugs in die Kontrollzone frühestens 09:24.00 Uhr
Übergabe des Kontrollheftes (Bordkarte) an den Sportwart zwischen 09:25.00 Uhr und 09:25.59 Uhr

Jegliche Abweichung der tatsächlichen Stempelzeit von der Sollzeit wird wie folgt bestraft:

  • für Verspätungen gem. Punkt 17
  • für zu frühe Ankunft gem. Punkt 17.

b) Durchfahrtskontrollen
Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten wird. Die Lage der Kontrollstellen befindet sich auf der Idealstrecke. Der Beginn einer Durchfahrts-Kontrollzone kann durch ein Kontrollstellenschild „Stempel auf gelbem Grund“ angezeigt werden. In einer Entfernung von ca. 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch das Kontrollstellenschild „Stempel auf rotem Grund“ gekennzeichnet. Hier übergibt das Team das Kontrollheft (Bordkarte) an den zuständigen Sportwart, welcher lediglich die Durchfahrt - ohne Zeiteintrag - mit einem Stempeleintrag bzw. Unterschrift in das dafür vorgesehene Feld bestätigt. Es können auch personell nicht besetzte Selbstkontrollen entlang der Idealstrecke vorhanden sein. Es erfolgt eigenverantwortlich ein Eintrag per Stempel im vorgesehenen Feld in der Bordkarte.

Durchfahrtskontrolle per GPS

c) Sollzeitprüfungen und Gleichmäßigkeitswertungen

Bei Sollzeitprüfungen wird eine vorgeschriebene Strecke mit einer dazugehörigen Fahrzeit vorgegeben.
Bei den Gleichmäßigkeitswertungen wird den Teilnehmern die Aufgabe gestellt, die entsprechende Strecke mit einem vorgeschriebenen Schnitt, der von Wertung zu Wertung variieren kann, zu fahren. Im öffentlichen Straßenverkehr werden bei den Gleichmäßigkeitswertungen Durchschnittsgeschwindigkeiten von max. 50 km/h nicht überschritten. Die Gleichmäßigkeitswertungen auf den Rennstrecken weisen Durchschnittsgeschwindigkeiten von max. 85 km/h auf.

Die von den Teilnehmern gefahrenen Zeiten werden gemäß Absatz 18 (Strafen) gewertet.

Der Start zur Sollzeitprüfung und Gleichmäßigkeitswertung kann zur vollen Minute durch Funkuhr (Bsp. 09:01 Uhr) und/oder auf Lichtschranken- oder Schlauch erfolgen. Das Ziel wird bekanntgegeben. Vor einem gelben Vorankündigungsschild kann eine evtl. Vorzeit abgewartet werden. Die Teilnehmer müssen dazu auf der äußersten rechten Straßenseite stehen. Das Ziel ist, im Abstand von ca. 50 Meter nach dem gelben Schild, mit dem Kontrollstellenschild „Zielflagge auf rotem Grund“ gekennzeichnet und wird fliegend durchfahren.

Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses wird jedem Team, an jedem Tag, einmalig das schlechteste Einzelergebnis (eine Zeitmessung) einer GW im bisherigen Verlauf der Veranstaltung abgezogen.

Die Zeitmessungen bei Sollzeitprüfungen können mittels Lichtschranken oder GPS erfolgen.
Der Referenzpunkt bei GPS-Zeitmessung ist der Pylon in Höhe des Ziel-Schildes. Das Ende der Gleichmäßigkeitswertung wird im Bordbuch und in der Bordkarte angegeben

Start
Vor jeder Sollzeitprüfung oder Gleichmäßigkeitswertung befindet sich eine Zeitkontrolle (ZK), die gleichzeitig Start zur Sollzeitprüfung oder Gleichmäßigkeitswertung sein kann. An der Zeitkontrolle trägt der Sportwart die Startzeit zur Sollzeitprüfung oder GW ein. Diese Startzeit ist gleichzeitig auch Startzeit für den nächsten Abschnitt, bestehend aus Sollzeitprüfung oder GW und Verbindungsetappe bis zur nächsten ZK. Das Team wird zur eingetragenen Zeit gestartet. Im Laufe der Veranstaltung können auch Prüfungen mit Selbststart vorkommen. Hier startet der Teilnehmer selbstständig nach der vom ihm errechneten Idealzeit!

Ziel
Der Beginn des Zielbereichs einer Sollzeitprüfung oder GW (bzw. der Bereich einer Rundenzeitnahme) kann durch das Kontrollstellenschild „Zielflagge auf gelbem Grund“ gekennzeichnet sein. Nach Passieren dieses Schildes darf nicht mehr angehalten werden, d.h. der Zielbereich (bzw. Bereich der Rundenzeitnahme) ist fliegend zu durchfahren. Das Ziel kann sich ca. 50 m hinter dem gelben Schild befinden und ist durch das Kontrollstellenschild „Zielflagge auf rotem Grund“ gekennzeichnet.

Gleichmäßigkeitskontrolle
Zur Überwachung der Durchschnittsgeschwindigkeiten können auf den Gleichmäßigkeitswertungen sogenannte Gleichmäßigkeitskontrollen eingerichtet werden. Bei diesen Prüfungen wird der vorgegebene Schnitt durch geheime Zeitkontrollen, als auch die Einhaltung der behördlich genehmigten Strecke überwacht.

Ablauf auf Rennstrecken mit Setzzeiten
Im Bordbuch ist die Anzahl der zu fahrenden Runden und die Aufgabenstellung angegeben.
Auf den Rennstrecken gilt die erste Runde oder der erste Teilabschnitt bis zur ersten Zeitnahme als „Formation Lap“ (Einführungsrunde). Erst dann beginnt die Aufgabenstellung.
In der ersten gezeiteten Runde setzen sich die Teilnehmer selbstständig eine Richtzeit die die Grundlage für die Gleichmäßigkeitswertung darstellt und die in den folgenden Runden, gemäß Aufgabenstellung, bestätigt werden muss.

13. Weitere Bestimmungen

Fahrerbesprechung
Die Fahrerbesprechung ist Bestandteil der Veranstaltung. Wichtige Informationen und evtl. Ergänzungen / Änderungen zur Durchführung der Veranstaltung werden bei der Fahrerbesprechung mitgeteilt. Ort und Zeit werden bei der Dokumentenabnahme bekannt gegeben. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht. Die Nichtteilnahme oder nicht vollständige Teilnahme kann mit einer Strafe im Ermessen des Schiedsgerichts belegt werden.

Umweltschutz und Sauberkeit, Tanken
Bei jeder Servicetätigkeit und bei eventuellen Reparaturen ist unter den betroffenen Fahrzeugen und unter dem Motorbereich des Servicefahrzeuges eine öl- und benzinundurchlässige Kunststoffplane in der Größe von mindestens 5 x 2 Meter auszubreiten. Darüber hinaus ist jederzeit ein Müllsack (mindestens 100 Liter) für Abfall vorzuhalten. Diese Maßnahmen werden von Sachrichtern überprüft.
Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere die Verunreinigung der Serviceplätze, zieht eine Strafe im Ermessen des Schiedsgerichts nach sich. Das Betanken von Fahrzeugen ist in der Servicezone und an den im ROADBOOK angegebenen Tankstellen erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 200,00 bestraft.

Zwischen dem Ziel und dem Stopp einer Sollzeitprüfung oder Gleichmäßigkeitswertung gilt Überholverbot.

Ergebnislisten sind nach der Veranstaltung unter der Rallye-Homepage abrufbar.

Offizielle Zeit während der Veranstaltung
Zeitansage Telekom 01804 – 100 100

Gegen die Kilometrierung der Strecken und der bekannten und geheimen Messpunkte ist kein Einspruch möglich.


14. Siegerehrung / Wertung / Pokale

Ort und Zeit der Siegerehrung siehe Programm in chronologischer Reihenfolge (Veranstaltungsausschreibung (VA). Art. 3)

Wertung
Gewertet werden alle Teams, die mit dem Fahrzeug, mit dem sie zur ersten Etappe gestartet sind, auch das Ziel der Veranstaltung erreichen.

Pokale
Gesamtklassement: Plätze 1 bis 20
Sanduhrklasse: Platz 1 bis 3

15. Sanduhrklasse

In der Sanduhrklasse dürfen ausschließlich Uhren mit rein mechanischem Uhrwerk verwendet werden. Uhren mit Rechen- oder Schnittfunktionen sowie batteriebetriebene oder signalgebende Uhren sind verboten. Darüber hinaus sind ausschließlich mechanische Wegstreckenzähler ohne digitale Signalerzeugung und
-gebung erlaubt. Die v. b. Regelungen werden bei der technischen Abnahme überprüft und von der Organisations- und Fahrtleitung während der gesamten Veranstaltung überwacht. Der Einsatz von verbotenen Zeitmessgeräten bzw. Wegstreckenzählern führt zum Wertungsausschluss in der Sanduhrklasse.

16. Schiedsgericht

Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches mit drei Personen besetzt ist. Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Sollzeit- oder Gleichmäßigkeitswertungen und vorgenommenen Wertungen, einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet zunächst der Fahrtleiter.

17. Verkehrsregeln

Während der gesamten Veranstaltung müssen die Teams die Straßenverkehrsbestimmungen der zu durchfahrenden Länder strikt einhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Nichtbeachtung zu bestrafen oder ganz aus der Wertung zu nehmen. Wer mit seinem Verhalten bzw. seiner Fahrweise dem Ansehen der AvD-Histo-Tour in der Öffentlichkeit schadet, wird ohne Nenngeldrückerstattung von der Veranstaltung insgesamt ausgeschlossen. Die Teilnehmer fahren auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge selbst verantwortlich.

18. Strafen

Zeitkontrollen      
Vorzeit an einer Zeitkontrolle pro angefangene Minute 10 Sek.
Verspätung an einer Zeitkontrolle pro angefangene Minute (Karenz pro Etappe 15 Min.) 5 Sek.
Auslassen einer Zeitkontrolle/max. Strafpunkte 50 Sek.
Anfahren einer Zeitkontrolle aus falscher Richtung  50 Sek.

 

Durchfahrtskontrollen    
Auslassen einer Durchfahrtskontrolle 30 Sek.
Auslassen einer geheimen Durchfahrtskontrolle 30 Sek.
Anfahren einer Durchfahrtskontrolle aus falscher Richtung  30 Sek.

 

Sollzeit- und Gleichmäßigkeitswertung:   
Abweichung von der vorgegebenen Sollzeit in einer Gleichmäßigkeitswertung je 1/10 Sekunde  0,1 Sek.
Max. Strafsekunden pro Zeitmessung  20 Sek.
Abweichung von der vorgegebenen Sollzeit/Setzzeit in einer Sollzeitwertung je 1/10 Sekunde 0,1 Sek.
Zu schnell in einer Speedzone 10% über Limit 10 Sek.
Größer 25% der Speedvorgabe (errechnete Fahrzeit) 30 Sek.
Max. Strafsekunden pro Zeitmessung  20 Sek.
Anhalten zwischen gelben und rotem Zielschild (wenn vorhanden) 10 Sek.
Behinderung eines anderen Teams in der Gleichmäßigkeitswertung (je Behinderung) 10 Sek.
Auslassen einer Gleichmäßigkeitswertung 250 Sek.

   

Verschiedenes    
Verwendung von unerlaubten Mitteln in der Sanduhrklasse Wertungsverlust in der Sanduhrklasse plus 500 Sek. für die Gesamtwertung
Unsportliches Verhalten nach Ermessen
Geschwindigkeitsüberschreitungen bei behördlicher Feststellung > 30% Wertungsverlust
Sonstige gemeldete Verkehrsverstöße nach Ermessen
Verlust der Bordkarte, eigenmächtige Änderungen Wertungsverlust
Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung je Wechsel  100 Sek.
Fahrer-/Beifahrerwechsel außerhalb des genannten Teams  300 Sek.
Beleidigung von Streckenposten und Orga-Personal nach Ermessen

Bei ex-aequo wird das Team Sieger, das in der ersten Sollzeitprüfung oder Gleichmäßigkeitswertung das bessere Ergebnis erreicht hat. Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren Ergebnisse der 2., 3., usw. Wertung zur Ermittlung des Siegers bzw. der Platzierten herangezogen.

Anlage 1 - Auszug aus Art. 11 der Basisausschreibung für Clubsport-GLP des DMSB

Wichtiger Hinweis:
Bei Unstimmigkeiten zwischen der Online-Fassung und der PDF-Fassung ist allein der Text der PDF-Datei maßgebend.