HELP - Allgemein
Ja, bei jeder AvD HELP Mitgliedschaft hat man die Möglichkeit das Startdatum im Antrag bis zu einem Jahr in die Zukunft auszuwählen.
Die Mitgliedschaft im AvD beginnt zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt, sofern sich der Mitgliedschaftsantrag vollständig ausgefüllt und verarbeitungsfähig im Verfügungsbereich des AvD befindet, frühestens jedoch am Folgetag um 0:00 Uhr.
Ja, es wird ein Wohnsitz in Deutschland benötigt, an dem das AvD Mitglied behördlich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Ja, der AvD leistet auch hier Abschlepp- bzw. Pannenhilfe.
Nein, mit der AvD HELP Mitgliedschaft erhalten Sie nur deutschlandweite Pannenhilfe.
Weltweite Pannenhilfe erhalten Sie aber mit unserer AvD HELP PLUS Mitgliedschaft. An 365 Tagen. Rund um die Uhr. Wenn medizinisch notwendig, holen wir Sie sogar u.a. mit einem Lear-Jet nach Deutschland zurück.
„Gemäß der Beitragsordnung des AvD ist der Mitgliedsbeitrag im Voraus zu zahlen. Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn des neuen Beitragsjahres fällig, also wenn ein neues Jahr der Mitgliedschaft (Beitragsjahr) beginnt.
Im Falle eines dem AvD erteilten SEPA-Mandats ist der AvD bemüht, den Einzug des Mitgliedsbeitrags rechtzeitig zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft sicherzustellen.
Bei jeder Form der automatischen Zahlung (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, etc.) sendet der AvD spätestens 7 Tage vor Anforderung des zu zahlenden Beitrags eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung auf einem vom AvD zu bestimmenden, geeigneten Kommunikationsweg an das zur Zahlung verpflichtete Mitglied.“
Kurz vor Beginn Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie Ihre persönliche Clubkarte - die Eintrittskarte zu allen Leistungen Ihrer AvD HELP PLUS Mitgliedschaft.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor Sie Ihre Mitgliedschaftsunterlagen erhalten haben.
Die Mitgliedschaft dauert in der Regel zunächst ein Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform, etwa per E-Mail, gekündigt wird. Maßgebend ist der Zugang der Kündigung beim AvD.
Oldtimer-Versicherung
Eine Kfz-Alltagsversicherung sichert den Fahrzeugwert abzüglich einer angenommenen Wertminderung durch Abnutzung.
Über die Oldtimerversicherung lässt sich der tatsächliche Wert Ihres Fahrzeuges versichern.
Denn bei einem Klassiker steigt der Wert oft durch die Verknappung gut erhaltener Fahrzeuge eines Modells.
Damit Ihr Oldtimer nicht Gefahr läuft, unterversichert zu sein, bieten einige Anbieter die Vorsorgedeckung an. Damit vermeiden Sie, dass Ihr Oldtimer unterversichert ist, wenn er in den vergangenen Jahren an Wert zugelegt hat. Eine zu geringen Vorsorgedeckung kann dann möglicherweise schon überholt sein.
Viele Anbieter verlangen ein Gutachten vor Vertragsabschluss, das den originalgetreuen und gute Zustand des Oldtimers bescheinigt.
Grundsätzlich ist ein Gutachten sinnvoll. Kommt es zu einem Unfall, kannst man sich darauf berufen, wenn die gegnerische Versicherung in der Schadensregulierung Probleme macht.
HELP PLUS - Allgemein
Mit AvD HELP PLUS genießen Sie weltweite Pannenhilfe. An 365 Tagen. Rund um die Uhr. Wenn medizinisch notwendig, holen wir Sie sogar u.a. mit einem Lear-Jet nach Deutschland zurück.
Ja, der AvD leistet auch hier Abschlepp- bzw. Pannenhilfe.
Ja, es wird ein Wohnsitz in Deutschland benötigt, an dem das AvD Mitglied behördlich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Ja, bei jeder AvD HELP PLUS Mitgliedschaft hat man die Möglichkeit das Startdatum im Antrag bis zu einem Jahr in die Zukunft auszuwählen.
Die Mitgliedschaft im AvD beginnt zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt, sofern sich der Mitgliedschaftsantrag vollständig ausgefüllt und verarbeitungsfähig im Verfügungsbereich des AvD befindet, frühestens jedoch am Folgetag um 0:00 Uhr.
„Gemäß der Beitragsordnung des AvD ist der Mitgliedsbeitrag im Voraus zu zahlen. Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn des neuen Beitragsjahres fällig, also wenn ein neues Jahr der Mitgliedschaft (Beitragsjahr) beginnt.
Im Falle eines dem AvD erteilten SEPA-Mandats ist der AvD bemüht, den Einzug des Mitgliedsbeitrags rechtzeitig zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft sicherzustellen.
Bei jeder Form der automatischen Zahlung (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, etc.) sendet der AvD spätestens 7 Tage vor Anforderung des zu zahlenden Beitrags eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung auf einem vom AvD zu bestimmenden, geeigneten Kommunikationsweg an das zur Zahlung verpflichtete Mitglied.“
Kurz vor Beginn Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie Ihre persönliche Clubkarte - die Eintrittskarte zu allen Leistungen Ihrer AvD HELP PLUS Mitgliedschaft.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor Sie Ihre Mitgliedschaftsunterlagen erhalten haben.
Die Mitgliedschaft dauert in der Regel zunächst ein Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform, etwa per E-Mail, gekündigt wird. Maßgebend ist der Zugang der Kündigung beim AvD.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung handelt es sich immer um eine Jahrespolice, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern sie nicht 4 Wochen vor Ablauf in Schriftform kündigt wird.
Für alle, die gerne ins Ausland reisen - speziell ins außereuropäische Ausland (denn speziell hier greift die gesetzliche Krankenkasse nicht). Eine Auslandsreise-Krankenversicherung dient als zusätzlicher Schutz zu Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Dieser Versicherungsschutz ist sinnvoll für Kinder, Singles, Familien, Sprachschüler und Studenten, die innerhalb eines Jahres eine Auslandsreise, Sprachreise oder Work and Travel für maximal 56 Tage (8 Wochen) am Stück durchführen möchten.
Im Einzelvertrag: Die Einzelversicherung bietet Schutz für Sie als Versicherungsnehmer. Familienvertrag: Die Familienversicherung bietet Schutz für Sie als versicherte Person und Ihre gesamte Familie, sofern diese bei Vertragsabschluss gemeldet wurde.
Im Fall einer stationären Aufnahme wird eine Kostenzusage an das Krankenhaus übermittelt. Bei ambulanten Erkrankungen müssen die Belege im Nachgang zur Erstattung eingereicht werden.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung muss rechtzeitig vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Das bedeutet konkret, dass der Abschluss und die Zahlung der Prämie noch vor Reiseantritt erfolgt sein muss.
Die Auslandskrankenversicherung ist im Urlaub oder auf Geschäftsreisen der wichtigste Schutz vor hohen Krankheitskosten.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann bei teuren Reisen oder für den Urlaub mit Kindern sinnvoll sein.
Sehr häufig verzichtbar hingegen ist die Reisegepäckversicherung.
Kfz-Versicherung
Auf die ohnehin schon günstigen Beiträge unserer neuen, digitalen Autoversicherung erhalten AvD Mitglieder nochmals einen Rabatt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Autos. Die Autoversicherung dient der Entschädigung der Unfallopfer bei Personen- und Sachschäden. Auch Mitfahrer des Unfallverursachers sind durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Kostenhöhe der Versicherer für einen Schaden aufkommen muss. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden bis zu 1.220.000 Euro und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden und Sachschäden. Die Deckungssumme in allen Tariflinien der digitalen AvD Kfz-Versicherung beträgt 100 Millionen Euro für Personen, Sach- und Vermögensschäden.
Die Kaskoversicherung ist ein optionaler Baustein der Kfz-Versicherung. Hierbei sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Unterschieden wird zwischen der Voll- und Teilkaskoversicherung. Beispiel für Teilkaskoschäden: Kollisionen mit Haarwild, Glasbruch, Diebstahl und Beschädigung von Zubehör, Sturm und Hagelschäden, Überschwemmung, Brand oder Fahrzeugdiebstahl und Einbruchsversuch. Die Vollkaskoversicherung leistet, zusätzlich zur Teilkaskoversicherung, für weitere Schäden am eigenen Fahrzeug. Dazu gehört zum Beispiel der Schaden nach einem selbst verschuldeten Unfall oder Schäden durch Vandalismus wie z.B. eine verbeulte Tür oder Kratzer im Lack. Obwohl die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung ist, haben sich ca. 85% aller Autofahrer für einen solchen Baustein entschieden.
Rechtsschutzversicherung
Wird eine Selbstbeteiligung (zum Beispiel 150 € pro Fall) vereinbart, müssen Sie diesen Teil der Kosten selbst tragen, wenn Sie Ihren Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Viele Versicherer bieten ausschließlich Angebote mit Selbstbeteiligungen an. AvD Mitglieder können die Rechtsschutzversicherungen auf Wunsch auch ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Für bestimmte Rechtsstreitigkeiten besteht bei einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Das heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens drei Monate liegen müssen. Die AvD Angebote haben in vielen Bereichen keine Wartezeit, zum Beispiel bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Übrigens: Bei einem nahtlosen Übertritt von Ihrer alten zur neuen AvD Rechtsschutzversicherung, entfallen sogar die Wartezeiten komplett.
Ja, Ihren Rechtsschutz können Sie individuell an Ihren Bedarf anpassen, im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Mit einer Rechtsschutzversicherung setzen Sie Ihr Recht durch oder verteidigen es, ohne dass Sie zuerst an die Kosten denken müssen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung.
Ob Arbeitnehmer, Hauseigentümer, Fahrzeughalter oder Mieter – niemand kann sich sicher sein, dass er nicht in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Und das kann teuer werden.
Rechtsanwälte
Rufen Sie einfach unsere Verkehrsrechtsberatung unter 069 6606-300 (montags bis freitags durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) an oder schicken eine Mail an recht@avd.de. Wir vermitteln Ihnen einen AvD Vertrauensrechtsanwalt möglichst in Ihrer Nähe.
Es knallt und die gegnerische Versicherung stellt sich bei der Schadenregulierung quer. Die Bußgeldbehörde schickt eine Anhörung bei der es um Geld, Punkte oder den Führerschein geht. Die Werkstatt blockt, obwohl die Reparatur mangelhaft war. Diese Aufzählung ließe sich vermutlich noch beliebig verlängern, vom einfachen Fall bis hin zur komplexen Rechtssache. Nicht immer ist es notwendig, zum Anwalt zu gehen. Aber oft werden die eigenen Interessen am besten gewahrt, wenn man von Anfang an einen kompetenten Anwalt mit an seiner Seite hat. Es spart Zeit und Geld, die Anwaltsfrage schnell zu klären, zum Beispiel bei einer verkehrsrechtlichen Erstberatung bei einem AvD Vertrauensrechtsanwalt.
In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist eine Erstberatung bei einem AvD Vertrauensanwalt für Sie als Mitglied kostenlos. Erst wenn Sie den Anwalt mit weiteren Schritten beauftragen, kostet es Sie etwas - oder Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung!
Verkehrsrecht hat sich zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt. 2005 wurde ein eigener Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeführt. Unsere AvD Vertrauensanwälte haben sich in diesem Bereich spezialisiert und können langjährige Erfahrung aufweisen. Bei Fragen rund ums Auto und Verkehr sind Sie bei unseren Vertrauensanwälten in guten Händen!
Reiserücktrittsversicherung
Der kostenlose Storno-Informations-Service (SIS) informiert Sie zu den Stornierungsmöglichkeiten, wenn Sie nach Buchung Ihrer Reise erkranken oder ein sonstiger Versicherungsfall eintritt. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Um von diesem kostenlosen Service profitieren zu können, informieren Sie uns bitte unverzüglich über den Versicherungsfall (z. B. Ihre Erkrankung) per E-Mail unter: stornoinfo@mdt24.de
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss Ihrer Reiseversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Der Reisepreis für die einzelne Reise darf je Person darf bis zu 12.500 Euro betragen. Auch Reisen über 12.500 Euro bis zu 35.000 Euro können auf Anfrage versichert werden.
Es gibt viele Gründe für einen Reiserücktritt. Ohne Versicherung ist das für Sie nur selten kostenfrei. Sie stornieren erst kurz vor Reisebeginn? Dann sind die Stornokosten oft fast so hoch wie die Reisekosten. Wir empfehlen die Reiserücktrittsversicherung vor allem, wenn das Risiko für eine Stornierung hoch ist. Das ist zum Beispiel bei Familien mit kleinen Kindern, Schwangeren oder Senioren der Fall. Zusätzlich raten wir zu einer Reiseabbruchversicherung. Diese erstattet Ihnen nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie vorzeitig abreisen müssen.
Die Angebote ohne Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung können bis zur Abreise gebucht werden, alle anderen Produkte können bis 15 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, bei kurzfristigeren Reisen bis 3 Werktage nach Buchung. Die Incoming-Krankenversicherung ist noch bis zu 2 Werktagen nach Einreise abschließbar.
Während der Urlaubsreise können unvorhersehbare Dinge passieren, beispielsweise müssen Sie auf Grund von Krankheit oder einem Unfall die Reise abbrechen. Die hieraus entstehenden Beträge (zum Beispiel Rückreisekosten, Stornierungskosten) übernimmt die Reiseabbruchversicherung. Daher empfehlen wir Ihnen den Tarif AvD Komfort, der Leistungen für Reiserücktritt, Reiseabbruch sowie den Umbuchungsgebührenschutz beinhaltet.
Falls Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen Gründen (zum Beispiel Arbeitsplatzwechsel) vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten (auch bei Teilstornierung).
Nein. Die Angst vor etwas, das evtl. eintreten könnte, gehört nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen.
Reparaturkostenversicherung
Machen Sie sich Sorgen um hohe Werkstattrechnungen bei Ihrem Fahrzeug? Mit einer Reparaturkostenversicherung müssen Sie keine großen Summen ansparen. Daher eignet sich die Pkw-Reparaturversicherung besonders für Personen, die auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Die Reparaturkostenversicherung greift dann, wenn die erste Prämie bezahlt ist und der 11-Punkte-Check vorliegt.
Die Auto-Reparaturversicherung kann für alle Personenkraftwagen (bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht) abgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Leistung besteht nicht für Verschleißteile wie Bremsbeläge, Wartungsarbeiten, Betriebs- und Hilfsstoffe, Schäden durch Naturgewalten oder Unfälle sowie bei unsachgemäß ausgeführten Reparaturen oder dem Einbau von nicht herstellerzugelassenen Fahrzeugteilen. Zudem sind Mietwagen und Fahrzeuge, die für Rennen genutzt werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Eine Reparaturkostenversicherung deckt die Kosten für Reparaturen an Ihrem Fahrzeug nach Ablauf der Herstellergarantie. Sie übernimmt in der Regel entweder anteilig oder komplett die Kosten für Arbeitszeit und Ersatzteile bei Werkstattkosten. Die Versicherung bietet Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten, fordert aber häufig Prämien und eine Selbstbeteiligung. Sie ist besonders nützlich für ältere Fahrzeuge, bei denen teure Reparaturen auftauchen könnten, hat jedoch oft Einschränkungen bei den abgedeckten Reparaturen und schließt etwa den Austausch von Verschleißteilen aus.
Die genauen Bauteile, welche durch die Kfz-Reparaturversicherung abgedeckt werden, finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Autokrankenversicherung Premium! (ABRK).
Eine Reparaturkostenversicherung für Autos lohnt sich, weil sie finanzielle Sicherheit bietet, indem sie unerwartete Reparaturkosten abdeckt, die nach Ablauf der Herstellergarantie anfallen. Dies ist besonders nützlich bei älteren Fahrzeugen, bei denen teure Reparaturen häufiger vorkommen können. Die Versicherung schützt vor hohen Ausgaben für Motor, Getriebe oder Elektronik, was den Fahrzeugbesitz insgesamt planbarer und stressfreier macht. Zudem kann sie den Wiederverkaufswert des Autos erhöhen, da keine Reparaturen aufgeschoben wurden.
Für Gebrauchtwagen lohnt sich eine Reparaturkostenversicherung besonders, da ab einer gewissen Laufleistung die Wahrscheinlichkeit für größere Reparaturen immer weiter steigt. Außerdem kennt man bei Gebrauchtwagen oft die genaue Historie nicht, was bedeutet, dass man nie weiß, welche Werkstattkosten auf einen zukommen könnten.
Der Deckungs- und Leistungsumfang einer Reparaturkostenversicherung richtet sich nach dem gewählten Tarif sowie den spezifischen Versicherungsbedingungen. Dabei spielen Faktoren wie das Alter und der Kilometerstand des Fahrzeugs, die versicherten Bauteile sowie der Umfang der abgedeckten Schäden eine Rolle. Je nach Tarif können entweder nur bestimmte Baugruppen oder nahezu alle wichtigen Fahrzeugkomponenten abgesichert sein. Zudem variiert die Höhe der Kostenübernahme, die in der Regel einen prozentualen Anteil der Reparaturkosten abdeckt – bei einigen Tarifen sogar bis zu 100 %.
Abzüge bei der Reparaturkostenversicherung werden in der Regel vorgenommen, wenn das Fahrzeug bereits ein bestimmtes Alter oder eine hohe Laufleistung erreicht hat. Diese Abzüge basieren oft auf einer prozentualen Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Reparaturkosten, je nach Abnutzung des Fahrzeugs oder einzelner Bauteile. Auch wenn bestimmte Bauteile nicht vollständig von der Versicherung abgedeckt sind, kann es zu einem Eigenanteil kommen. Die genauen Bedingungen und möglichen Abzüge sind im jeweiligen Versicherungsvertrag geregelt.
Ja, bei vielen Reparaturkostenversicherungen gibt es eine Wartezeit. Diese bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach einer festgelegten Frist nach Abschluss des Vertrags greift. Während dieser Wartezeit können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Dauer der Wartezeit variiert je nach Anbieter und Tarif, beträgt aber in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Dies dient dazu, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Schäden nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss eingereicht werden.
Bei der AvD Reparaturkostenversicherung „PREMIUM“ haben Sie freie Werkstattwahl und können die günstigste oder nahe gelegenste Werkstatt beauftragen.
Die Laufzeit einer Reparaturkostenversicherung variiert je nach Anbieter und Tarif. In der Regel beträgt die Laufzeit zwischen 12 und 36 Monaten, wobei viele Versicherer flexible Optionen anbieten. Oftmals besteht die Möglichkeit, den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit zu verlängern oder jährlich zu kündigen. Es ist wichtig, die genauen Vertragsbedingungen zu prüfen, da bei einigen Tarifen auch eine automatische Verlängerung vorgesehen sein kann, falls der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Laufzeit kann zudem von Faktoren wie dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs beeinflusst werden.
Ja, eine Reparaturkostenversicherung kann in der Regel vorzeitig gekündigt werden. Dabei sollten jedoch die vertraglichen Kündigungsfristen und Bedingungen beachtet werden, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind. Oft besteht die Möglichkeit, die Versicherung zum Ende eines Versicherungsjahres oder mit einer Frist von ein bis drei Monaten zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung kann auch möglich sein, beispielsweise bei einer Beitragserhöhung oder wenn das versicherte Fahrzeug verkauft wird. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen in den Vertragsunterlagen zu prüfen oder direkt beim Versicherer nachzufragen.
HELP - (Ehe-)Partner
Die (Ehe-)Partner-Mitgliedschaft im AvD kann nur in Verbindung mit der jeweiligen Hauptmitgliedschaft abgeschlossen werden. Die Anschrift des (Ehe-)Partners muss mit der des Hauptmitgliedes übereinstimmen.
HELP - Für Sie persönlich
Nein, der Partner kann aber für einen Jahresbeitrag von zur Zeit € 22.00 unter folgenden Kriterien abgesichert werden:
- Ihr (Ehe)-Partner hat bereits eine bestehende AvD HELP Hauptmitgliedschaft
- Die Anschrift des Partners muss mit der des Hauptmitgliedes übereinstimmen.
Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Service per Telefon 069 6606 300 oder per E-Mail unter avd@avd.de
HELP - Junge Leute
AvD HELP Junge Leute können 18 bis 22-jährige, 23 bis 27-jährige mit entsprechendem Nachweis für Ausbildung, Studium, freiwilliges soziales Jahr oder ohne eigenen Haushalt abschließen.
Nein, der Partner kann aber für einen Jahresbeitrag von zur Zeit € 22,- unter folgenden Kriterien abgesichert werden:
- Ihr (Ehe)-Partner hat bereits eine bestehende AvD HELP Hauptmitgliedschaft
- Die Anschrift des Partners muss mit der des Hauptmitgliedes übereinstimmen.
Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Service per Telefon 069 6606 300 oder per E-Mail unter avd@avd.de
HELP PLUS - (Ehe-)Partner
Die (Ehe-)Partner-Mitgliedschaft im AvD kann nur in Verbindung mit der jeweiligen Hauptmitgliedschaft abgeschlossen werden. Die Anschrift des (Ehe-)Partners muss mit der des Hauptmitgliedes übereinstimmen.
HELP PLUS - Für Sie persönlich
Ja, mit der AvD HELP PLUS Familie kann man seine ganze Familie beim AvD absichern und erhält nicht nur alle Leistungen der AvD HELP PLUS sondern auch folgende Zusatzleistungen:
- Abschleppen in die Wunschwerkstatt bis 50 km Wegstrecke vom Pannenort
- Zusätzliche Leistungen beim Fahrradschutzbrief (europaweit) - Bergung, Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten und Fahrrad-Rücktransport
- Kinder bis 23 Jahre mit inbegriffen
- (Ehe-)Partner mit inbegriffen
Nein, der Partner kann aber für einen Jahresbeitrag von zur Zeit € 32.00 unter folgenden Kriterien abgesichert werden:
- Die Partner-Mitgliedschaft im AvD kann nur in Verbindung mit der jeweiligen Hauptmitgliedschaft abgeschlossen werden.
- Die Anschrift des Partners muss mit der des Hauptmitgliedes übereinstimmen.
Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Service per Telefon 069 6606-300 oder per E-Mail unter avd@avd.de
HELP PLUS - Fahranfänger
Sind Sie bei Antragsstellung bereits volljährig, so geht die Mitgliedschaft nach Ablauf des beitragsfreien Jahres automatisch in eine beitragspflichtige AvD HELP PLUS Mitgliedschaft (Junge Leute - 18 bis 22 Jahre, 23- bis 27 jährige mit entsprechendem Nachweis für Ausbildung, Studium, freiwilliges soziales Jahr oder ohne eigenen Haushalt) bzw. AvD HELP PLUS zu dem dann für die Mitgliedschaftsvarianten jeweils geltenden Jahresbeitrag über.
AvD HELP PLUS Fahranfänger kann jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, A oder A2, deren Ersterteilung max. 12 Monate zurückliegt abschließen; bei einer Teilnahme am begleiteten Fahren darf die Ersterteilung der Fahrerlaubnis bis max. 24 Monate zurückliegen.
Haben Sie bei Antragsstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des ersten Jahres automatisch. Sind Sie bei Antragsstellung bereits volljährig, so geht die Mitgliedschaft nach Ablauf des beitragsfreien Jahres automatisch in eine beitragspflichtige AvD HELP PLUS Mitgliedschaft über.
HELP PLUS - Junge Leute
Nein, der Partner kann aber für einen Jahresbeitrag von zur Zeit € 32.00 unter folgenden Kriterien abgesichert werden:
- Die Partner-Mitgliedschaft im AvD kann nur in Verbindung mit der jeweiligen Hauptmitgliedschaft abgeschlossen werden.
- Die Anschrift des Partners muss mit der des Hauptmitgliedes übereinstimmen.
Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Service per Telefon 069 6606-300 oder per E-Mail unter avd@avd.de
AvD HELP PLUS Junge Leute können 18 bis 22 jährige, 23- bis 27 jährige mit entsprechendem Nachweis für Ausbildung, Studium, freiwilliges soziales Jahr oder ohne eigenen Haushalt abschließen.
Der AvD bietet leider keinen vergünstigten Tarif für Junge Leute inkl. Familie an. Man kann aber mit der AvD HELP PLUS Familie seine ganze Familie beim AvD absichern und erhält nicht nur alle Leistungen der AvD HELP PLUS inkl. weltweiter Pannenhilfe, weltweiten Krankenrücktransport usw. sondern auch die folgenden Zusatzleistungen:
- Abschleppen in Ihre Wunschwerkstatt bis 50 km Wegstrecke vom Pannenort
- Zusätzliche Leistungen Fahrradschutzbrief (europaweit) - Bergung, Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten und Fahrrad-Rücktransport
- Kinder bis 23 Jahre mit inbegriffen
- (Ehe-)Partner mit inbegriffen
HELP PLUS - Familie
Ja, man kann jederzeit ein neues Familienmitglied über die AvD Service-Hotline bzw. den AvD Webselfcare im Vertrag hinterlegen.
Mit AvD HELP PLUS Familie genießt die Familie die Vorteile und den Schutz des AvD. Zur Familie in diesem Sinne gehören: Ehegatten, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, gleichgeschlechtliche Lebenspartner gem. Lebenspartnergesetz (nachfolgend „(Ehe-)Partner“) sowie ihre leiblichen Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder (nachfolgend „Kinder“). Voraussetzung für die Mitgliedschaft der (Ehe-)Partner ist, dass die Ehe-/Partner in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland leben.
Ja, mit AvD HELP PLUS Familie hat man nicht nur alle Leistungen der normalen AvD HELP PLUS sondern auch noch folgende Zusatzleistungen:
- Abschleppen in Ihre Wunschwerkstatt bis 50 km Wegstrecke vom Pannenort
- Zusätzliche Leistungen beim Fahrradschutzbrief (europaweit) - Bergung, Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten Fahrrad-Rücktransport, Fahrrad-Verschrottung und Notfall-Bargeld
- Kinder bis 23 Jahre mit inbegriffen
- (Ehe-)Partner mit inbegriffen
HELP PLUS - Schwerbehindert
Nein, der Partner kann aber für einen Jahresbeitrag von zur Zeit € 32.00 unter folgenden Kriterien abgesichert werden:
Die Partner-Mitgliedschaft im AvD kann nur in Verbindung mit der jeweiligen Hauptmitgliedschaft abgeschlossen werden.
Die Anschrift des Partners muss mit der des Hauptmitgliedes übereinstimmen.
Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Service per Telefon 069 6606 300 oder per E-Mail unter avd@avd.de
Die Mitgliedschaft AvD HELP PLUS Schwerbehindert kann jeder ab einem Grad der Behinderung von 50, mit entsprechendem Nachweis (bitte im Antrag hochladen) abschließen.
Der AvD bietet leider keinen vergünstigten Tarif AvD HELP PLUS Schwerbehindert inkl. Familie an. Man kann aber mit der AvD HELP PLUS Familie seine ganze Familie absichern und erhält nicht nur alle Leistungen der AvD HELP PLUS inkl. weltweiter Pannenhilfe, weltweiten Krankenrücktransport usw. sondern auch die folgenden Zusatzleistungen:
- Abschleppen in Ihre Wunschwerkstatt bis max. 30km von Pannenort
- Fahrradschutzbrief (europaweit) - 24-Stunden Service, Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung, Weiter- oder Rückfahrt, Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten, Fahrrad-Rücktransport
- Kleinkrafträder bis 50 ccm mit inbegriffen (Pannen- und Unfallhilfe)
- Kinder bis 23 Jahre mit inbegriffen
- (Ehe-)Partner mit inbegriffen
HELP - Schwerbehindert
Die Mitgliedschaft AvD HELP Schwerbehindert kann jeder ab einem Grad der Behinderung von 50, mit entsprechendem Nachweis (bitte im Antrag hochladen) abschließen.
Nein, der Partner kann aber für einen Jahresbeitrag von zur Zeit € 22 unter folgenden Kriterien abgesichert werden:
- Die Partner-Mitgliedschaft im AvD kann nur in Verbindung mit der jeweiligen Hauptmitgliedschaft abgeschlossen werden.
- Die Anschrift des Partners muss mit der des Hauptmitgliedes übereinstimmen)
Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Service per Telefon 069 6606 300 oder per E-Mail unter avd@avd.de
Allgemeine Fragen
Zahn-Zusatzversicherungen mindern den Eigenanteil (Zuzahlung) an der Zahnarzt-Rechnung, der von den Patienten selbst zu tragen ist.
Alle Tarife leisten bei Zahnprophylaxe, Zahnerhalt, Zahnfüllungen und beim Zahnersatz.
Die Höhe der Leistungen der Zahn-Zusatzversicherung ist abhängig von dem jeweiligen Tarif.
Bei der Einreichung der gewünschten Erstattung haben Sie zwei Auswahlmöglichkeiten. Sie können Ihre Rechnung vom Zahnarzt postalisch unter Angabe der Versicherungsnummer an den Münchener Verein senden lassen oder die Arztrechnung per App einreichen. Zweiteres hat folgende Vorteile:
- Einfache und intuitive Bedienung
- schnelle Rechnungserstattung
- Zeit und Portokosten sparen
Die Versicherung tritt in Kraft, wenn die erste Prämie bezahlt ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
ZahnGesund 75+, 85+, 100. Je nach Tarif wird in Prozent geleistet. Für Zahnersatz 75+ werden 75% erstattet.
Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate), Zahnbehandlungen (z. B. Wurzel- und Parodontosebehandlungen), professionelle Zahnreinigungen sowie hochwertige Füllungen wie Inlays abdecken. Optional sind Leistungen für Kieferorthopädie sinnvoll.
Ja, besonders für Kinder kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen, da kieferorthopädische Behandlungen häufig nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Idealerweise schließt man eine Zahnzusatzversicherung frühzeitig ab – also bevor größere Behandlungen notwendig werden. So lassen sich Wartezeiten und Leistungsausschlüsse vermeiden.
Ja, es gibt Tarife ohne Gesundheitsprüfung. Diese sind meist etwas teurer, da keine individuelle Risikoprüfung erfolgt.
In bestimmten Fällen können Beiträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe dies möglich ist, sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Wird ein Antrag abgelehnt, kann man sich an einen anderen Anbieter wenden. Die Annahmekriterien unterscheiden sich je nach Versicherung.
Viele Tarife übernehmen auch Kosten für Behandlungen im Ausland. Die genauen Bedingungen sollten im jeweiligen Tarif geprüft werden.
Nein. Der Versicherungsschutz gilt immer erst ab Vertragsbeginn.
Üblich sind Wartezeiten zwischen drei und acht Monaten. Manche Tarife bieten Sofortschutz an.
Viele Anbieter haben keine feste Altersgrenze, allerdings steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter. Manche Versicherer begrenzen den Abschluss ab einem bestimmten Alter.