27.10.2026 - Pressemitteilung

Wildwechsel im Herbst zwingt Autofahrer zu mehr Vorsicht

Mit der Winterzeit und den kürzer werdenden Tagen steigt die Gefahr von Wildunfällen, nicht nur auf Landstraßen und entlang Waldgebieten.
Wildwechsel im Herbst zwingt Autofahrer zu mehr Vorsicht© KI generierter Inhalt
  • Wildunfälle führen jedes Jahr zu hohen Schäden
  • AvD gibt Tipps zur Unfallvermeidung
  • Sorgfältige Dokumentation für Versicherung wichtig

Mit der Winterzeit und den kürzer werdenden Tagen steigt die Gefahr von Wildunfällen, nicht nur auf Landstraßen und entlang Waldgebieten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erklärt, wie Autofahrer das Risiko verringern und sich bei einer Begegnung mit Wildtieren richtig verhalten.

Nach Angaben des Gesamtverband der Versicherer (GDV) wurden 2025 rund 276.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkw registriert. Dabei stiegen die durchschnittlichen Reparaturkosten auf rund 4.400 Euro je Schadenfall. Das waren 300 Euro mehr als 2024. Insgesamt beliefen sich die Schäden auf mehr als 1,2 Milliarden Euro. Die Statistiken weisen gerade im Oktober und November, in Zeiten zunehmender Dämmerung und längerer Dunkelphasen, erhöhte Fallzahlen auf.

Wer auf Landstraßen entlang von Wiesen, Feldern und Wäldern unterwegs ist, muss jederzeit mit Wildwechsel rechnen. Seltener können auch in Städten und Ballungsräumen Wildschweine, Füchse und andere Wildtiere auf die Fahrbahn laufen. Besondere Vorsicht ist daher auch in der Nähe von Parks, Gärten und Waldstücken geboten. Das Risiko steigt vor allem in der Dämmerung und nachts.

Wildunfälle vermeiden
Der AvD empfiehlt, die Geschwindigkeit den Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen und besonders auf Landstraßen nicht bis an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu gehen. Straßenränder sollten aufmerksam beobachtet und Wildwechsel-Warnschilder ernst genommen werden. Tiere können von beiden Seiten auf die Fahrbahn laufen. Entscheidend ist, nur so schnell zu fahren, dass innerhalb der einsehbaren und vom Abblendlicht ausgeleuchteten Strecke angehalten werden kann. Taucht Wild am Straßenrand auf, sollten Autofahrer die Geschwindigkeit deutlich reduzieren und bremsbereit sein. Bei Tieren auf der Fahrbahn kontrolliert bremsen, gegebenenfalls hupen und das Fernlicht ausschalten. Geblendete Tiere verharren oft in ihrer Bewegung, dann sollten riskante Ausweichmanöver zwingend vermieden werden.

Lässt sich ein Zusammenstoß nicht verhindern, Lenkrad gut festhalten und das Fahrzeug möglichst gerade abbremsen. Die Aufprallwucht eines Wildschweins oder Rehs ist dabei nicht zu unterschätzen. Schon aus Tempo 60 werden aus etwa 20 Kilogramm Tiergewicht rund 800 Kilogramm bei Kollision mit einem Auto. Wenn das Tier über die Motorhaube rutscht und die Windschutzscheibe durchschlägt, sind alle Autoinsassen gefährdet. Weitere Hinweise bietet die Website wildunfall-verhindern.de. Dort wird unter anderem erläutert, wie sich der Bremsweg durch eine geringere Geschwindigkeit verkürzt.

Verhalten nach Wildunfall
Nach einem Unfall sollte das Fahrzeug am Straßenrand abgestellt, der Warnblinker eingeschaltet und eine Warnweste angezogen werden. Anschließend ist die Unfallstelle abzusichern. Das Warndreieck sollte in ausreichendem Abstand aufgestellt werden, auf Landstraßen etwa 100 Meter vor der Unfallstelle. Sind Personen verletzt, ist die Notrufnummer 112 zu wählen und Erste Hilfe zu leisten. Sofern keine Personen verletzt sind, genügt eine Meldung an die Polizei unter 110. Alle Beteiligten sollten sich an einem sicheren Ort, möglichst hinter einer Leitplanke, aufhalten.

Angefahrene Tiere dürfen nicht angefasst werden. Die Polizei sollte auch dann verständigt werden, wenn das Tier geflüchtet ist. Sie informiert bei Bedarf den zuständigen Förster oder Jagdpächter. Läuft das Tier verletzt davon, sollten sich Autofahrer die Fluchtrichtung merken. Für die spätere Schadenregulierung empfiehlt der AvD, die Unfallstelle, das Tier und Spuren am Fahrzeug, wie Blut oder Haare an der Stoßstange, mit dem Smartphone zu fotografieren. Unfallspuren sollten bis zur Dokumentation nicht beseitigt werden. Die eigene Versicherung ist zeitnah zu informieren. AvD Mitglieder können sich bei Schäden über die AvD-App, eine Online-Meldung oder telefonisch unter 069 6606-600 an die Notrufzentrale wenden.

Versicherung bei Wildschäden
Eine Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden durch Zusammenstöße mit sogenanntem Haarwild ab. Dazu zählen beispielsweise Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse und Hasen. Ob auch Schäden durch andere Tierarten versichert sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Nach GDV-Angaben sind rund 90 Prozent der Pkw in Deutschland gegen Wildunfälle versichert. Für die Schadenregulierung wird häufig eine Wildunfallbescheinigung benötigt. Diese kann je nach örtlicher Zuständigkeit von der Polizei, dem Förster oder dem Jagdpächter ausgestellt werden. Autofahrer sollten den Schaden zudem ihrem Versicherer melden und sich über die geltenden Vertragsbedingungen informieren.

Wer einem Wildtier ausweicht und dabei beispielsweise im Straßengraben landet, muss den Zusammenhang zwischen Ausweichmanövern und Wildtier nachweisen können. Deshalb sollten Unfallspuren, Zeugenaussagen sowie Namen und Kontaktdaten von Beteiligten und Insassen sorgfältig dokumentiert werden. AvD Mitglieder, die Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte benötigen, können sich an einen Vertrauensrechtsanwalt wenden. Der Kontakt erfolgt über den AvD-Mitgliederservice unter 069 6606-300 oder per E-Mail an recht@avd.de.
 

AvD Presseabteilung - Marc Kennedy© AvD
Über den Autor
Marc Kennedy
AvD Pressesprecher
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