
AvD gibt Tipps für Einfahrt in EU-Städte
Reisende mit eigenem Pkw werden nicht selten bei der Urlaubsfahrt überrascht, denn viele europäische Großstädte haben aus Umweltgründen die Einfahrt von Kraftfahrzeugen beschränkt.
- Einfahrtsbeschränkungen sind zu beachten
- Umweltzonen nur mit abgasarmen Motoren befahrbar
- An vielen Orten gilt Tempo 30
Reisende mit eigenem Pkw werden nicht selten bei der Urlaubsfahrt überrascht, denn viele europäische Großstädte haben aus Umweltgründen die Einfahrt von Kraftfahrzeugen beschränkt. Besondere Regeln gelten zudem für Urlauber mit Wohnmobilen und Campinganhängern. Je nach Reiseziel sind die Vorschriften teilweise sogar unterschiedlich. Daher empfiehlt der Automobilclub von Deutschland (AvD) sich vor dem Reiseantritt zu informieren, besonders wenn der Besuch von Innenstädten geplant ist.
Europa hat eine reichhaltige Zahl von historisch und kulturell interessanten Orten zu bieten. Wer solche europäischen Städte mit Kraftfahrzeugen aufsuchen will, sollte einige Vorgaben beachten, um eine Strafe zu vermeiden:
Frankreich
In Paris, Lyon, Marseille und vielen anderen Städten in Frankreich gilt immer noch die Pflicht, eine Vignette „Crit’Air“ an der Windschutzscheibe anzubringen. Sie erlaubt, in Umweltzonen zu fahren, wenn der Motor bestimmte Abgasnormen erfüllt. E-Fahrzeuge erhalten dabei immer die beste Einstufung, müssen aber ebenfalls gekennzeichnet sein. Die Plakette ist auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge verpflichtend. Sie kann für 4,90 Euro online auf der offiziellen Behördenseite bestellt werden.
Italien
In Italien findet man Ortskerne und Innenstädte, die mit einer „Zona a traffico limitato“ (ZTL) den Kraftfahrzeugverkehr beschränken. Damit wird nur bestimmten Berechtigten erlaubt, dort einzufahren. Die wenigsten Beschränkungen sind Anwohnern, Gewerbetreibenden, Lieferanten und städtischen Dienstleistern auferlegt. Touristen können dagegen über dort gebuchte Hotels und sonstige Unterkünfte Sondererlaubnisse gegen Bezahlung erhalten.
Gekennzeichnet sind die Zonen über großflächige Beschilderungen. Für nicht orts- und sprachkundige Besucher sind die gegebenen Informationen jedoch manchmal verwirrend. Verbotene Einfahrten führen zu hohen Bußen und jeder Verstoß wird einzeln gewertet. Überwacht werden die Bereiche durch Kameras und nach einem Kennzeichenabgleich können, aufgrund von datenschutzkonformen Absprachen innerhalb der EU, die Gelder auch in Deutschland beigetrieben werden.
Belgien
In einer „Low Emission Zone“(LEZ) in belgischen Städten wie Brüssel, Antwerpen oder Gent ist die Einfahrt für „umweltbelastende Fahrzeuge“ untersagt. Als Grund wird auch hier „die Luftqualität und die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit“ angegeben. Jederzeit einfahren dürfen Kfz, deren Motoren die Emissionsklassen Euro 5 und 6 erfüllen. Nicht in Belgien zugelassene Fahrzeuge melden sich online auf den Seiten der LEZ-Behörde an. Die Einfahrt wird per Video überwacht. Für nicht registrierte Fahrzeuge droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, selbst wenn sie die Kriterien erfüllen.
England
Auch in London gibt es neben der City-Maut eine „Low-Emission-Zone“ (LEZ) sowie sogar eine „Ultra-Low-Emission-Zone“ (ULEZ). Lastkraftwagen, Lieferwagen mit Euro 0 bis 2 oder schwere Nutzfahrzeuge (alle über 3,5 Tonnen) sowie Busse, Kleinbusse und Reisebusse (alle über 5 Tonnen), die nicht Euro 6 erreichen, müssen für das Befahren der LEZ eine Gebühr entrichten. In der ULEZ sind Zahlungen fällig, wenn Benzin-Pkw bis Euro 3, Diesel-Pkw, Transporter und Spezialfahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen und Kleinbusse, einschließlich 5 Tonnen, bis Euro 5 einfahren. Dies gilt auch für Motorräder bis Euro 2. Alle Fahrzeuge, auch die mit zugelassenen Euro-Normen, müssen sich vorher online anmelden. Ansonsten drohen Bußen mit umgerechnet über 200 Euro. Die Zonen gelten rund um die Uhr über das ganze Jahr mit Ausnahme des 25. Dezember.
Zudem müssen sich alle Personen, die nach Großbritannien reisen, vorher kostenpflichtig über die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) anmelden und können sich dann bis zu sechs Monate dort aufhalten. Jeweils ein Antrag ist für jede reisende Person notwendig, unabhängig vom Alter. Wer ohne diese Anmeldung die Reise antritt, riskiert von Fluggesellschaften nicht mitgenommen zu werden oder die Einreise verweigert zu bekommen.
Spanien
In Spanien gibt es die „Zonda de Bajas/Baixes Emisiones“ (ZBE) in vielen Städten. Sie sollen „für verbesserten Umweltschutz“ sorgen. Von der Einfahrt ausgeschlossen sind Benzinfahrzeuge mit Baujahr vor Januar 2000 und Dieselfahrzeuge vor 2006, deren Motoren weder Euro 3, 4 noch 5 einhalten. Alle anderen sind grundsätzlich zugelassen. Die Umweltzonen sehen jedoch eine Reihe von Ausnahmen vor, die je nach Einzelfall unterschiedlich sein können. Informationen sind auf den Internetseiten der einzelnen Städte einsehbar.
Beispielsweise müssen in Barcelona ausländische Fahrzeuge vor der Einfahrt in die City innerhalb der Ringstraßen online registriert sein. Für Fahrzeuge, die wegen schlechten Abgasverhaltens zunächst ausgeschlossen sind, können online Tagestickets erworben werden. Informationen sind auf den Seiten der Behörden der Metropolregion Barcelona abrufbar. Auch wer in das Stadtzentrum von Madrid einfahren will, ohne die entsprechenden Abgasnormen zu erfüllen (die deutsche grüne Plakette wird hier anerkannt), muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Vignetten und Mautboxen vom AvD
In vielen der genannten Länder sind Straßenbenutzungsgebühren in Form von Vignetten oder Autobahnmaut zu zahlen. AvD Mitglieder können ihre Vignetten und Mautboxen direkt online vom Partner TOLLTICKETS erwerben und für die Buchung der praktischen Mautboxen Rabatte sichern.
Tempo 30 in der City
Schon seit längerem wird in einzelnen Stadtteilen europäischer Metropolen, aber auch flächendeckend in deren Innenstädten, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit angeordnet. So ist in Paris auf den meisten Straßen innerhalb der Grenzen der Ringautobahn (Périphérique) die normale Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h abgesenkt. Auf der Périphérique selbst gilt dagegen Tempo 50, bei Reservierung einer Spur für Fahrgemeinschaften. Grenoble hat in der Stadt und in 45 Kommunen des Großraums ebenfalls die Regelhöchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt.
Auch in der belgischen Hauptstadt Brüssel gilt in vielen Quartieren Tempo 30, in einigen Wohngebieten sind sogar nur 20 km/h vorgeschrieben. Spanien hat als erstes Land generell innerorts die erlaubte Höchstgeschwindigkeit abgesenkt. Ist für beide Richtungen jeweils eine Fahrbahn für den Fahrzeugverkehr vorhanden, darf maximal 30 km/h gefahren werden. Ist dagegen nur eine Fahrspur für beide Richtungen vorhanden, gilt sogar Tempo 20. Nur bei zwei oder mehr Fahrspuren für eine Richtung ist 50 km/h erlaubt. Im finnischen Helsinki gilt schon lange ein weiträumiges Tempo-30-Straßennetz. Lediglich auf Hauptzubringerstraßen ist 50 km/h erlaubt. In Graz gilt auf fast 80 % des Straßennetzes der südösterreichischen Stadt ein generelles Tempolimit von 30 km/h. Dort bezieht es sich vor allem auf Wohnstraßen, Schulbezirke und Bereiche in der Nähe von Krankenhäusern. Schottlands Edinburgh hat auf rund 86 Prozent seiner innerörtlichen Straßen ein Limit von 20 mph (etwa 32,2 km/h) statt ansonsten 30 mph (etwa 48,3 km/h) festgelegt. Dies gilt auch in Englands Hauptstadt London im Gebiet der City-Maut. Der AvD rät daher dringend, die örtlichen Vorschriften für Ihre Autoreise im Vorhinein zu prüfen.
Sonderregeln für Wohnmobile und Gespanne
Camping ist beliebt, immer mehr Reisende probieren das Reisen mit Wohnwagen und -mobilen aus. Fahrer haben dabei viele Sondervorschriften, gerade im Ausland, zu beachten. In Frankreich müssen Kraftfahrzeuge über 3,5 t Aufkleber mit dem Text „Attention angles morts“ (tote Winkel) anbringen. Also auch Wohnmobile oder Gespanne mit einem Zugfahrzeug oberhalb des genannten Gewichts. Diese sind rechts am Heck und zusätzlich auf beiden Seiten des Fahrzeugs anzubringen, und zwar innerhalb eines Meters ab Fahrzeugfront. In Italien muss jede nach hinten überstehende Ladung mit einer 50x50 cm großen rot-weiß schraffierten, reflektierenden und genormten Tafel gekennzeichnet sein. Das betrifft auch Heckträger, etwa für Fahrräder. Reicht der Überstand über die gesamte Fahrzeugbreite, sind beide Ecken mit einer eigenen Tafel zu versehen. In Spanien gilt eine inhaltlich vergleichbare Vorschrift.
Wohnmobile sind deshalb praktisch, weil man in ihnen übernachten kann. Allerdings ist das in den wenigsten Ländern außerhalb von offiziellen Stellflächen oder -plätzen erlaubt - so in Dänemark und den Niederlanden. Nur im Notfall gestatten es Frankreich, Italien, Österreich und die Schweiz. Freigegeben ist es lediglich in Norwegen und Schweden.
Reisen mit Kindern und Rädern
Der AvD appelliert generell an alle Fahrer, Kinder in Autos nur auf der Rückbank mitzunehmen und sie mit Rückhalteeinrichtungen zu sichern. Deren Verwendung ist überall in Europa für bis zu zwölf Jahre alte Personen unter 150 cm Körpergröße vorgeschrieben und in jedem Fall sicherheitserhöhend.
Wer Fahrräder mitnimmt, um sich am Urlaubsort sportlich zu bewegen, muss Besonderheiten in einigen Ländern beachten. So sind in Italien Beleuchtung und Reflektoren an allen Rädern, also auch Rennrädern, vorgeschrieben. Ebenso muss bei Dunkelheit außerhalb von Ortschaften mit Warnweste geradelt werden. In Portugal, Frankreich und Kroatien besteht nachts und bei schlechter Sicht die Pflicht zum Tragen der reflektierenden Westen. Kinder unter 16 Jahren müssen in Schweden und Kroatien mit Helm radeln. Außerorts ist in Spanien ein solcher Kopfschutz für alle vorgeschrieben. In Portugal dürfen generell Kinder unter sieben Jahren nur mit Helm auf Rädern unterwegs sein.
Veröffentlicht am 22.07.2025 in Rund ums Auto.
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