
AvD sieht in CO2-Senkung von 90 Prozent das richtige Signal
Die EU-Kommission hat am 16. Dezember 2025 die Vorgaben zu den CO₂-Flottengrenzwerten für Neuwagen geändert.
- Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wird erhalten
- Jede Technologie, die Emissionen absenkt, ist zu berücksichtigen
- Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland halten
Die EU-Kommission hat am 16. Dezember 2025 die Vorgaben zu den CO₂-Flottengrenzwerten für Neuwagen geändert. Hersteller müssen demnach ab 2035 die Emissionen von Pkw mit Verbrennungsmotoren um 90 Prozent gegenüber dem Niveau von 2021 senken. Bisher war die Vorgabe 100 Prozent. Als Bedingung ist den Produzenten vorgegeben, den noch vorhandenen CO₂-Ausstoß auszugleichen. Das kann durch Verwendung „grünen“ Stahls oder Betankung mit synthetischen oder Biokraftstoffen erfolgen. Die einzuhaltenden Flottengrenzwerte dürfen zudem über 2030 hinaus noch zwei Jahre lang ausgeglichen werden. Dazu kommen verbindliche CO₂-Vorgaben für Unternehmensflotten und eine Förderung der EU-Batterieproduktion. Europäische Hersteller erhalten auch vor 2035 Kredite, die helfen sollen, „kleine erschwingliche Elektroautos“ in den Markt zu bringen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht in dieser Entscheidung die richtige Reaktion auf die Situation der gesamten Autobranche.
Die Kommission reagiert auf die schlechte Lage in der Automobilbranche
Die Lage wird von allen Branchenvertretern, Gewerkschaften und den Verbänden des Handels als bedrohlich beschrieben. Nahezu wöchentlich sind Meldungen über Stellenabbau und Insolvenzen bei den deutschen Zulieferern zu registrieren. Aktuell stellt der Hersteller Ford wegen großer Verluste mit seinen Elektromodellen in seinem Heimatland auf die verstärkte Produktion von Verbrennerrmodellen um. In Deutschland wurde vom Hersteller schon vor dieser Entscheidung das Aus für viele Arbeitsplätze verkündet.
AvD-Präsident Lutz Leif Linden: „Der AvD sieht sich in seiner Einschätzung bestärkt, dass die Erwartungen zu hoch waren, wie schnell sich Elektrofahrzeuge in der Alltagsmobilität durchsetzen. Deshalb war der Schritt der EU-Kommission überfällig. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Hybridtechnologie und Autos mit Range-Extendern zusammen mit verstärktem Einsatz von Wasserstoff in der Stahlproduktion in die Flottenbilanzen eingerechnet werden. Die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen und europäischen Automobilindustrie wird so am besten gestärkt. Zu einer bezahlbaren individuellen Mobilität gehört, dass die Kunden aus technologisch vielfältigen Produkten auswählen können. Das ist aktiver Klimaschutz.“
Der AvD setzt sich seit langem dafür ein, die Dekarbonisierung sowohl im Bestand als auch bei Neuwagen voranzutreiben. Dazu gehören selbstverständlich neben den E-Antrieben auch die Hybrid-Technologien, die aus erneuerbaren Energien oder kohlenstoffneutral hergestellten Kraftstoffen bestehen. Die Bestandsflotte wird auch noch nach 2035 zu beachtlichen Teilen Fahrzeuge mit Verbrennerantrieben ausweisen. Der Pfad zur Elektromobilität ist beschritten und wird weiter ausgebaut.
Allerdings ist der Umstieg auf E-Autos eine Frage der Bezahlbarkeit. Viele Alltagsfahrer können sich die hochpreisigen Modelle nicht leisten. In der Konsequenz werden die vorhandenen gebrauchten Wagen mit Verbrennermotoren weitergefahren. Das Durchschnittsalter der Flotte liegt in Deutschland deutlich über zehn Jahren. Dazu kommen die durch die CO₂-Steuer stark steigenden Kraftstoffkosten, für die bisher für Autofahrer keine Kompensation, etwa durch ein Klimageld, geplant ist. Die hohen Energiekosten belasten auch Fahrer von E-Autos, beim Laden im öffentlichen Raum.
Der AvD sieht es deshalb als ermutigend an, dass die EU die heimischen Hersteller bei der Produktion erschwinglicher E-Autos und beim Aufbau einer eigenen Batterieproduktion direkt unterstützen will. Das stützt die Wertschöpfung in Europa und damit auch die damit verbundenen Arbeitsplätze.
Veröffentlicht am 17.12.2025 in Rund ums Auto.
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