
Neu- und Gebrauchtwagenkauf - 20.10.2021 - 6min. Lesezeit
Tipps zum Neu-und Gebrauchtwagenkauf
Auf was beim Kauf bei Neu und Gebraucht geachtet werden muss
Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf
Worauf Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens besonders achten sollten:
- Fahrzeuge auf eventuelle Unfallschäden überprüfen: Lackabweichungen, Schweißnähte, Karosserie auf Originalzustand überprüfen, Spaltmaße an Türen und Hauben werden besonders bei deutschen Modellen gleichmäßig gefertigt. Abweichungen lassen einen Unfall-Vorschaden vermuten.
- Fahrgestellnummer sitzt bei europäischen Modellen im Motorraum. Ist diese 17-stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination von Hand nachgeschlagen, Vorsicht - Unfallschaden.
- Kantentest: Lassen sich unter der Schwellerkante mit bloßer Hand Dauerwellen ertasten, dann Vorsicht, dieser Gebrauchte wurde mit Sicherheit hart rangenommen.
- Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung nach §29 StVZO (mindestens noch ein Jahr gültig).
- Profilsache: Bei Sommerreifen schreibt der Gesetzgeber mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe vor. Bei der Gebrauchtwagenbewertung sollten es fünf Millimeter sein.
- Ersatzrad: Beschädigte Felgenhörner und einseitig abgewetztes Profil lassen auf wilde Fahrweise des Vorbesitzers schließen, erhöhte Aufmerksamkeit ist hier ratsam.
- Hebelweg lässt sich am Handbremshebel an den Rastergeräuschen zählen. Faustregel: Bei vier soll die Bremse fest sein. Die Wirkung wird später bei der Probefahrt getestet.
- Sicherheitsgurte dürfen keine Verletzungen, etwa Scheuerstellen, haben. Sind sie zudem schwergängig, sollte der Preis für Ersatz gleich vom Autopreis abgezogen werden.
- Beleuchtung ringsherum, auch die Anzeigen im Armaturenbrett auf Funktion prüfen. Hinter jeder defekten Leuchte kann mehr als nur eine durchgebrannte Glühlampe stecken.
- Wischerblätter (bei Kombis auch hinten) kontrollieren. Verhärtete oder eingerissene Gummileisten bringen kein ausreichendes Wischergebnis und müssen ersetzt werden.
- Aufhängung besonders an den Traghebelgelenken und Stabilisatorgummis checken. Vorsicht bei aufgeplatzten Schutzmanschetten, diese Gelenke sind meist beschädigt.
- Lenkspiel darf zwei Fingerbreit nicht übersteigen. Dabei soll der Motor natürlich abgestellt sein, damit die mögliche Servounterstützung das Lenkungsspiel nicht verdeckt.
- Funktionsprüfung durch Probefahrt durchführen (Kupplung, Getriebe, Bremsanlage, elektrische Einrichtungen, Schiebedach, Geradeauslauf, Motorenrundlauf, Kompressionsbild anfertigen).
- Allgemeine Prüfung auf Durchrostung durchführen (Bodengruppe, Kotflügel, Radhäuser, Kofferraum, Reserveradmulde, Türen, im Innenraum unter Fußmatten, Front- und Heckpartie).
- Wasserspuren: Undichtigkeiten hinterlassen immer am tiefsten Punkt Ränder. Ein Blick unter die Bodenteppiche bringt Gewissheit, ob der Kandidat wirklich ganz dicht ist.
- Rohr frei zum Auspuff-Check im Leerlauf. Auspuffendrohr zuhalten. Zwitschert es unter dem Auto heraus, ist die Anlage undicht. Wenn es der Kat ist, wird es teuer.
- Motor, Getriebe und Hinterachse auf Undichtigkeit prüfen.
- Schmiermittel geben Aufschluss über den Pflegezustand des Motors: Pechschwarzes Öl und Minimum-Pegelstand lassen auf mangelnde Pflege durch den Besitzer schließen.
- Sichtkontrolle der Kühlflüssigkeit (auf Ölverschmutzung und Füllmenge achten), ab Oktober auf Frostschutzanteil überprüfen. Kühlflüssigkeit ist je nach Fabrikat braun oder grün. Zeigen sich schmierige oder klumpige Beläge, könnten chemische Dichtmittel im Kühlsystem einen Schaden verdecken.
- Bremsflüssigkeit: Wichtig ist nicht nur der Pegelstand im Vorratsbehälter, sondern auch der regelmäßige Wechsel. Nach Aufklebern oder Terminen im Checkheft schauen.
- Knick-Check deckt die Bruchgefahr bei alten Wasserschläuchen auf. Zeigt ein eng abgeknickter Schlauch an der Oberfläche schon Risse, dann hält er nicht mehr lange.
- Kraftwerk: Die Batterie zeigt ihr wahres Alter mit dem Erstladedatum, im Batteriepol eingeschlagen. Wichtig sind saubere Anschlüsse und genug Wasser in den Zellen.
- Scheckhefteintragungen mit Kilometerstand überprüfen (eventuell Einsicht in Inspektionsrechnungen nehmen).
- Überprüfen Sie den Fahrzeugbrief und -schein, ob die Fahrzeugdaten übereinstimmen und der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist. Ergeben sich Hinweise auf eine gewerbliche bzw. berufliche - Tätigkeit, ist ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss unwirksam.
- Sämtliche Zusicherungen über die Kilometerleistung und eventuelle Garantie im Kaufvertrag ebenso vermerken lassen wie eine mitverkaufte Zusatzausstattung bzw. mitverkauftes Zubehör (inkl. genauer Beschreibung).
- Lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht vorweisen, wenn nicht der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt.
- Wagen sogleich bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle ummelden.
Benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein (bei stillgelegtem Fahrzeug statt dessen die Stilllegungsbescheinigung)
- HU-Prüfbericht (TÜV-Bescheinigung)
- Versicherungsbestätigung (Versicherungs-Bestätigungskarte); erhalten Sie z. B. über den AvD-Versicherungsservice
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren, Vollmacht für ihren Beauftragten, der ebenfalls seinen Personalausweis bzw. seinen Reisepass dabeihaben muss.
Sie haben Probleme nach einem Autokauf oder -verkauf?
Dann kontaktieren Sie unsere AvD Rechtsabteilung über den AvD Mitgliederservice unter 069 6606-300.
Veröffentlicht am 20.10.2021 in Verkehrsrecht.
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