
Verkehrsvorschriften Kanada
Toronto, Vancouver Montreal und Rocky Mountains - bei einem Roadtrip durch Kanada und den unendlichen Wäldern sollten Sie auf die folgenden Verkehrsregeln achten.
Besondere Verkehrsregeln
- Es bestehen besondere Tempolimits vor Einkaufszentren (15 - 20 km/h) und Schulen bzw. Spielplätzen (30 - 40 km/h).
- Orangefarbene Schulbusse dürfen, wenn sie mit rotem Blinklicht halten und Kinder ein- und aussteigen lassen, weder überholt noch in einigen Provinzen vom Gegenverkehr passiert werden.
- Fahrzeuge auf der Hauptstraße haben Vorfahrt (dies wird in der Regel auch durch Verkehrsschilder angekündigt).
- Es besteht Parkverbot bei gelben Linien entlang des Bordsteins.
- An Ampeln darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden (außer in Québec), ohne andere bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden.
- Angebrochene Alkoholika dürfen allenfalls nur im Kofferraum transportiert werden.
- Mit Lane HOV (High Occupancy Vehicle) gekennzeichnete Fahrbahnen sind für Fahrzeuge mit mindestens 2 Personen, Motorräder, Taxis und leichte Vans reserviert.
- Gelbe diamantförmige Verkehrszeichen mit schwarzer Schrift sind in der Regel Warnschilder.
- Generelles Überholverbot vor unübersichtlichen Stellen und Kuppen.
- Radarwarner sind in vielen Provinzen Kanadas nicht erlaubt.
- Sind an jeder Straße einer Kreuzung Stopp-Schilder angebracht, darf derjenige zuerst weiterfahren, der zuerst gehalten hat.
Mautgebühren
Maut fällt in Kanada nur auf wenigen öffentlichen Straßen an. Einige Tunnel und Brücken sind gebührenpflichtig.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Außerorts |
---|---|---|
Motorrad | 40 - 50 km/h | 80 - 110 km/h |
Pkw | 40 - 50 km/h | 80 - 110 km/h |
Wohnmobil | 40 - 50 km/h | 80 - 110 km/h |
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Ausgenommen ist die Provinz Quebec.
Schneeketten: Die Verwendung ist zulässig und sind auf einigen Passstraßen Pflicht.
Spikereifen: Die Verwendung ist teilweise zulässig, wobei die Zeiten ihrer Verwendung in den jeweiligen Provinzen unterschiedlich geregelt sind .
Tagfahrlicht
Es besteht eine Tagfahrlichtpflicht.
Warnwestenpflicht
Es besteht keine Warnwestenpflicht.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld.
Fahrverbote und Umweltzonen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,5 Promille (in der Provinz Quebec 0,8 Promille), 0,0 Promille für Fahranfänger und Fahrer zwischen 16 und 21 Jahren.
Bußgeld/ Strafen: € 650,- für Ersttäter, Haftstrafen und Fahrerlaubnisentzug sind möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
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Veröffentlicht am 11.01.2022 in Verkehrsrecht.
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