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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Kanada
Verkehrsvorschriften - 11.01.2022 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Kanada

Toronto, Vancouver Montreal und Rocky Mountains - bei einem Roadtrip durch Kanada und den unendlichen Wäldern sollten Sie auf die folgenden Verkehrsregeln achten.

Besondere Verkehrsregeln

  • Es bestehen besondere Tempolimits vor Einkaufszentren (15 - 20 km/h) und Schulen bzw. Spielplätzen (30 - 40 km/h).
  • Orangefarbene Schulbusse dürfen, wenn sie mit rotem Blinklicht halten und Kinder ein- und aussteigen lassen, weder überholt noch in einigen Provinzen vom Gegenverkehr passiert werden.
  • Fahrzeuge auf der Hauptstraße haben Vorfahrt (dies wird in der Regel auch durch Verkehrsschilder angekündigt).
  • Es besteht Parkverbot bei gelben Linien entlang des Bordsteins.
  • An Ampeln darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden (außer in Québec), ohne andere bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden.
  • Angebrochene Alkoholika dürfen allenfalls nur im Kofferraum transportiert werden.
  • Mit Lane HOV (High Occupancy Vehicle) gekennzeichnete Fahrbahnen sind für Fahrzeuge mit mindestens 2 Personen, Motorräder, Taxis und leichte Vans reserviert.
  • Gelbe diamantförmige Verkehrszeichen mit schwarzer Schrift sind in der Regel Warnschilder.
  • Generelles Überholverbot vor unübersichtlichen Stellen und Kuppen.
  • Radarwarner sind in vielen Provinzen Kanadas nicht erlaubt.
  • Sind an jeder Straße einer Kreuzung Stopp-Schilder angebracht, darf derjenige zuerst weiterfahren, der zuerst gehalten hat.

Mautgebühren

Maut fällt in Kanada nur auf wenigen öffentlichen Straßen an. Einige Tunnel und Brücken sind gebührenpflichtig.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Außerorts
Motorrad 40 - 50 km/h 80 - 110 km/h
Pkw 40 - 50 km/h 80 - 110 km/h
Wohnmobil 40 - 50 km/h 80 - 110 km/h

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Ausgenommen ist die Provinz Quebec.
Schneeketten: Die Verwendung ist zulässig und sind auf einigen Passstraßen Pflicht.
Spikereifen: Die Verwendung ist teilweise zulässig, wobei die Zeiten ihrer Verwendung in den jeweiligen Provinzen unterschiedlich geregelt sind .

Tagfahrlicht

Es besteht eine Tagfahrlichtpflicht.

Warnwestenpflicht

Es besteht keine Warnwestenpflicht.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld.

Fahrverbote und Umweltzonen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,5 Promille (in der Provinz Quebec 0,8 Promille), 0,0 Promille für Fahranfänger und Fahrer zwischen 16 und 21 Jahren.
Bußgeld/ Strafen: € 650,- für Ersttäter, Haftstrafen und Fahrerlaubnisentzug sind möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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