Wie Kinder sicher den Schulweg bewältigen
Der AvD gibt Tipps, wie der tägliche Weg zur Schule für ABC-Schützen und deren Eltern sicher bewältigt werden kann.
- AvD gibt Eltern Tipps zum Schulstart
- Wichtig: Erstklässler müssen Routinen einüben
- Besser: zu Fuß zur Grundschule
Die Sommerferien neigen sich ihrem Ende zu. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen beginnt ab Mittwoch wieder der schulische Normalbetrieb. Weitere Bundesländer folgen bis Ende August. In Baden-Württemberg und Bayern endet die freie Zeit für Kinder und Jugendliche traditionell erst Anfang September. Aufregend wird es besonders für Erstklässler, denn es beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Tipps, wie der tägliche Weg zur Schule für ABC-Schützen und deren Eltern sicher bewältigt werden kann.
Es ist kein Geheimnis, dass Kinder eine andere Wahrnehmung ihrer Umgebung als Erwachsene haben. Sie lassen sich schneller ablenken und sind oft nur unzulänglich in der Lage, Gefahren vorausschauend zu begegnen, wozu auch ihre geringere Körpergröße beiträgt. Dazu kommt, dass Erfahrungen im Straßenverkehr noch nicht vorhanden sind. Die Unfallstatistiken wiesen in den letzten Jahren zurückgehende Unfallzahlen von Kindern im Straßenverkehr nach. Gegen diese ermutigende Entwicklung verunglückten 2023 aber wieder mehr Personen unter 15 Jahren als 2022. Es waren dabei weniger Getötete als im Jahr zuvor registriert worden. Es ereignen sich also jährlich immer noch zu viele schwere Unfälle. Daher sind alle erwachsenen Verkehrsteilnehmer beständig aufgerufen, auf Kinder im Straßenverkehr besonders Rücksicht zu nehmen.
Der AvD empfiehlt Eltern und anderen Bezugspersonen, in den ersten Monaten des Schulbesuchs die Kinder nicht allein auf den Schulweg zu schicken, sondern sie zu begleiten. Die täglichen Wege müssen eingeübt werden, damit sich Routinen ausbilden können. Schon bevor der erste Schultag ansteht, können den Kleinen beim Gehen die möglichen Gefahrenstellen, die an verschiedenen Punkten existieren, gezeigt und besprochen werden. Das Überqueren von Straßen und Kreuzungen ist ein Schwerpunkt eines solchen „Programms“.
Der AvD spricht sich dafür aus, Kinder den Weg zur Grundschule – in Begleitung oder später allein – zu Fuß zurücklegen zu lassen. Die Einrichtungen befinden sich meist im Wohnumfeld der Schüler. Ohne Mühe bildet sich so der Orientierungssinn besser aus und beim gemeinsamen Laufen werden die Kompetenzen bei der Teilnahme am Straßenverkehr gestärkt. Gleichzeitig wird dem Bewegungsdrang Rechnung getragen. Wichtig für Eltern: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Zu viel Eifer verhindert den Lernerfolg und Hektik führt nicht zu einer Zeitersparnis. Eingeübt werden sollte nicht unbedingt der direkteste Weg, sondern der sicherste. Stark befahrene Hauptstraßen lassen sich vielleicht auch durch Nebenstraßen umgehen. Immer zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass sechs- oder siebenjährige Erstklässler nicht über parkende Autos oder andere Hindernisse hinwegsehen und auch nicht gesehen werden können.
Nach einer Eingewöhnungszeit können Eltern in Absprache mit der Schule überlegen, ob in gemeinsamen Schülergruppen oder sogar allein der Weg bewältigt werden kann. Für von Schule und Eltern organisierte gemeinsam zu Fuß zurückgelegte Schulwege hat sich der Begriff „Laufbus“ eingebürgert. Damit wird auch die vielfach zu beobachtende „Rushhour“ vor der Schule eingegrenzt, wenn Eltern mit dem Auto nahezu alle gleichzeitig den Nachwuchs am Tor absetzen wollen. Der AvD ruft dazu auf, den Kindern ein gutes Vorbild zu geben.
Wer sein Kind allein mit dem Fahrrad zur Schule schicken möchte, muss bedenken, dass erst im Alter von rund neun Jahren die motorischen Fähigkeiten für das Radfahren voll ausgeprägt sind. Das bedeutet, nicht vor dem vierten oder fünften Schuljahr. Dem sollte immer die Radfahrausbildung mit bestandenem Fahrradführerschein vorausgehen! Nur dann ist der Umgang mit einem Fahrrad sicher für die Schüler.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr mit dem Rad den Gehweg nutzen. Ein Elternteil darf dabei begleitend auf dem Gehweg mitradeln. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder weiterhin auf dem Gehweg fahren. Begleitende Erwachsene müssen dann aber die Straße nutzen, sofern kein Fahrradweg vorhanden ist.
AvD-Tipp: Ein gut sitzender Fahrradhelm gehört auch ohne Helmpflicht zur Basisausstattung von Kindern und Erwachsenen – allein schon der Vorbildfunktion wegen. Zusätzlich auf helle Kleidung achten und das Fahrrad mit zusätzlichen Reflektoren ausstatten, der Herbst mit seinen längeren Dunkelphasen naht.
Veröffentlicht am 19.08.2024 in AvD - Der Club.