
- Variable Obergrenze bewirkt keine Preissenkung
- Kritikpunkte: keine Präzision bei Kraftstoffen, hohe Eingriffshürden und regionale Ausnahmen
- Staatliche Abgaben machen hierzulande den Großteil der Spritpreise aus
- AvD fordert konkrete Maßnahmen für dauerhaft bezahlbare Mobilität
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht den kürzlich vorgelegten Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für einen Spritpreisdeckel kritisch. Zwar ist das Ziel, Autofahrer vor extremen Preissteigerungen bei Kraftstoffen zu schützen, richtig. Die vorgesehene Regelung ist jedoch eher eine Notbremse gegen übermäßige Verteuerungen als ein Instrument zur Senkung der Spritpreise. Der Hebel zur Preisminderung sind die staatlichen Abgaben wie Steuern, Treibhausgas-Quote sowie CO2-Bepreisung, die in Deutschland einen Großteil der Tankstellenpreise ausmachen. Aus Sicht des AvD benötigen Verbraucher dauerhaft bezahlbare Kraftstoffe statt einer kurzzeitigen Begrenzung unverhältnismäßiger Preisanstiege.
Nach dem Entwurf eines Kraftstoffhöchstpreisgesetzes soll die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2027 ermächtigt werden, per Verordnung eine variable Preisobergrenze für Benzin und Diesel festzulegen. Voraussetzung ist, dass die wöchentlichen Preissteigerungen in Deutschland in drei aufeinanderfolgenden Wochen jeweils mehr als fünf Prozentpunkte über dem Durchschnitt der übrigen EU-Staaten liegen. Ein Eingreifen erfolgt also nicht automatisch, sondern muss im Einzelfall immer erst von der Politik aktiviert werden. Zeitlich wäre die Regelung auf maximal drei Monate begrenzt. Bei Gefährdung der Versorgungssicherheit können die Länder deren Anwendung aussetzen. Zudem sollen die Bundesländer regionale Abweichungen bei den Höchstpreisen festlegen dürfen.
Variable Spritpreisobergrenze
Der Entwurf sieht keinen festen, verbraucherfreundlichen Zielpreis vor, sondern soll sich variabel an der jeweiligen Marktentwicklung orientieren. Wie die WirtschaftsWoche unter Berufung auf den Gesetzentwurf berichtet, soll der Höchstpreis regelmäßig an veränderte Einkaufs- und Transportkosten angepasst werden. Auch die Wirtschaftlichkeit von Raffinerien und Importen soll gewährleistet bleiben. Die Obergrenze kann also steigen, wenn die Preisentwicklung in anderen EU-Staaten ähnlich verläuft. Der Mechanismus verhindert allenfalls übermäßige Verteuerungen, senkt aber nicht das Spritpreisniveau. Hinzu kommen hohe Eingriffshürden und mögliche regionale Ausnahmen.
Kritisch sieht der AvD auch, dass der Entwurf bislang nur Benzin sowie Diesel benennt und nicht konkret alle Kraftstoffarten aufnimmt. Super E5, E10 oder gar E20 sind unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Marktpreisen. Diese Beimischungen dürfen nicht von einer wirksamen Preisregulierung ausgeschlossen werden. E10 bietet schon heute für nahezu alle Benziner eine wirtschaftlich interessante Alternative zu E5. E20 könnte perspektivisch weiteres Einsparpotenzial eröffnen und wäre zudem klimafreundlicher. Nach Einschätzung des DEKRA-Sachverständigen Carsten Bräuer sollte E20 in den meisten heutigen Fahrzeugen bedenkenlos einsetzbar sein.
Blick ins EU-Ausland
Das belgische Modell zeigt beispielsweise, dass eine andere Konstruktion möglich ist. Dort berechnet das Wirtschaftsministerium an jedem Werktag produktbezogene Höchstpreise anhand internationaler Produktnotierungen, Transportkosten, Steuern und Vertriebsmargen. Erfasst werden ausdrücklich auch E5, E10 und unterschiedliche Dieselsorten. Die Tankstellen dürfen günstiger verkaufen, aber nicht mehr als den errechneten Höchstpreis verlangen. Allerdings sind auch hier die Obergrenzen variabel. Was den Spritpreis im Vergleich zu Deutschland günstiger macht, sind geringere staatliche Abgaben.
Aus Sicht des AvD muss die Politik daher über eine solche kurzfristige Krisenregelung hinausdenken. Gemäß Wirtschaftsverband Fuels und Energie machen Steuern und regulierungsbedingte Kosten bei Diesel rund die Hälfte des Tankstellenpreises aus, bei E10 sind es sogar rund 60 Prozent. Dauerhaft bezahlbare Mobilität erfordert daher vor allem niedrigere staatliche Belastungen. Darüber hinaus fordert der AvD mehr Transparenz bei der Preisbildung, eine konsequente Wettbewerbsaufsicht und die Abschöpfung außergewöhnlicher Krisengewinne zugunsten der Verbraucher. Die aktuelle befristete Energiesteuersenkung um rund 17 Cent je Liter ist eine kurzfristig wirksame Entlastung, ersetzt aber keine strukturelle Lösung. Entscheidend ist, dass Autofahrer nicht nur vor extremen Preissprüngen geschützt werden, sondern sich Mobilität auch langfristig leisten können.
AvD Präsident Lutz Leif Linden: „Bezahlbare Mobilität darf nicht zum Spielball überhöhter Gewinninteressen werden. Daher kann der Gesetzentwurf für Kraftstoffhöchstpreise mit entsprechenden Nachbesserungen zu einem wichtigen Schritt werden, um überzogene Preissprünge an den Tankstellen einzudämmen und die Preisgestaltung transparenter zu machen. Die Politik muss zusätzlich aber die Verbraucher spürbar entlasten und für sinkende Spritpreise sorgen, die tatsächlich und dauerhaft bei den Autofahrern ankommen!“
