
- Unfallzahlen mit E-Scootern konstant steigend
- Gesetzesänderung nimmt Halter und Anbieter von E-Scootern stärker in Haftung
- AvD plädiert für mehr Fairness und Miteinander auf der Straße
Die geplante Reform der gesetzlichen Haftungsregeln für E-Scooter wird aus Sicht des Automobilclub von Deutschland (AvD) grundsätzlich begrüßt. Ziel der Bundesregierung ist es, bestehende Haftungslücken zu schließen und den Opferschutz im Straßenverkehr zu verbessern. Künftig sollen nicht nur Fahrer, sondern auch Halter beziehungsweise Anbieter von E-Scootern stärker in die Verantwortung genommen werden.
Kern der angedachten Gesetzesänderung ist die Einführung einer erweiterten Haftung. Bislang gelten für E-Scooter nicht dieselben strengen Haftungsregeln wie etwa für Pkw. Mit der sogenannten Gefährdungshaftung können zukünftig auch Anbieter ohne konkretes Verschulden für Schäden haftbar gemacht werden. Für Autofahrer und weitere durch E-Scooter geschädigte Verkehrsteilnehmer bedeutet dies eine spürbare Entlastung. Fahrzeughalter hatten bislang die Beweispflicht und konnten so Schadensersatzansprüche nur schwer geltend machen, die durch unachtsam abgestellte oder umgestürzte E-Scooter verursacht wurden. Künftig dürfte sich diese Situation verbessern, da die Verantwortlichkeit klarer geregelt ist und nicht mehr primär zulasten unbeteiligter Dritter geht. Dies bedeutet, dass Geschädigte perspektivisch nicht mehr pauschal für solche Schäden aufkommen müssen, sondern die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden können.
Unfallstatistik mit E-Scootern steigend
Die Reform erfolgt vor dem Hintergrund deutlich steigender Unfallzahlen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2024 bundesweit 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden registriert. Das entspricht einem Anstieg um 26,7 % gegenüber dem Vorjahr. Bei knapp 8.000 dieser Unfälle waren weitere Verkehrsteilnehmer beteiligt. Mehr als 50 Prozent der verunglückten E-Scooter-Fahrer verletzten sich bei Zusammenstößen mit Pkw. Spezifische bundesweite Zahlen zu Unfällen mit umgefallenen oder abgestellten E-Scootern werden bislang jedoch nicht gesondert statistisch erfasst. Fachleute gehen allerdings davon aus, dass insbesondere falsch abgestellte Roller ein wachsendes Sicherheitsrisiko darstellen, auch weil sie häufig nicht direkt wahrnehmbar sind.
„Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern sind häufiger in Unfälle verwickelt“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Es dürfe nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist. Der AvD hat stets die Interessen aller am Verkehr Beteiligten im Blick und plädiert daher für mehr Sicherheit und ein faires Miteinander auf Deutschlands Straßen. Gegenseitige Rücksichtnahme und klare Regeln sind die Basis dafür.
Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme
AvD Präsident Lutz Leif Linden: „Die geplante Neuregelung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im Straßenverkehr. Wer ein Fahrzeug in den Verkehr bringt, muss Verantwortung für mögliche Schäden übernehmen, unabhängig davon, ob es Eigentum oder ein Sharing-Modell ist. Gleichzeitig werden durch die geplante Gesetzesänderung unbeteiligte Verkehrsteilnehmer, insbesondere Autofahrer, endlich entlastet!“
Insgesamt ist die Reform geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Entscheidend wird nun sein, dass die neuen Regeln konsequent umgesetzt und durch klare Vorgaben für Betrieb, Abstellen und Kontrolle von E-Scootern ergänzt werden.