
- Neue Regionalklassen verändern ab 2027 die Versicherungswelt
- Was Autofahrer jetzt über die Kfz-Haftpflicht wissen müssen
- AvD klärt, welche Schritte sich bei Beitragserhöhung lohnen können
Für Millionen Autofahrer kann sich im kommenden Jahr die Einstufung ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ändern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die neuen Regionalklassen für 2027 veröffentlicht. Nach Angaben des Verbandes erhalten rund 5,2 Millionen Autofahrer in 63 Zulassungsbezirken eine günstigere Einstufung, während sich die Einstufung für etwa 4,8 Millionen Versicherte in 46 Bezirken verschlechtert. Für mehr als 32 Millionen Autofahrer in 304 Bezirken bleibt die Regionalklasse unverändert. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert die Änderungen und gibt hilfreiche Verbrauchertipps.
Die Regionalklasse beschreibt, wie sich das Schadenrisiko in einem Zulassungsbezirk im Vergleich zum Bundesdurchschnitt entwickelt. Entscheidend sind insbesondere die Häufigkeit und die durchschnittliche Höhe der Schäden. Versicherern dient dies als Grundlage für eine risikogerechte Beitragskalkulation. Für 2027 gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung zwölf Regionalklassen. Das Prinzip ist, je ungünstiger die regionale Schadenbilanz, desto höher die Klasse. Der Zulassungsbezirk mit der bundesweit besten Schadenbilanz ist demnach Elbe-Elster in Brandenburg, mit einem Index von 67,32 landet der Bezirk in Klasse 1. Am anderen Ende findet sich Offenbach in Hessen, wo die Schadenbilanz fast 40 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt. Der Index von 139,44 entspricht somit Klasse 12. Entscheidend für die Einstufung ist nicht der Ort, wo ein Unfall passiert ist, sondern der Zulassungsbezirk des Fahrzeugs.
Für Autofahrer bedeutet eine schlechtere Regionalklasse nicht automatisch eine entsprechend höhere Versicherungsprämie. Sie ist lediglich ein Faktor der Beitragsberechnung. Auch Typklasse des Fahrzeugs, Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung, Alter und weitere Tarifmerkmale können den Preis beeinflussen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt, dass Versicherer solche Merkmale zur risikoadäquaten Kalkulation heranziehen.
Prüfung vor Kündigung
Aus Verbrauchersicht empfiehlt der AvD deshalb, die neue Einstufung vor allem als Anlass für einen Versicherungscheck zu nutzen. Wer eine Beitragserhöhung erhält, sollte zunächst prüfen, wodurch diese konkret verursacht wird, und anschließend Preise und Leistungen verschiedener Anbieter vergleichen. Dabei sollte nicht allein der günstigste Beitrag den Ausschlag geben, denn Deckungssummen, Selbstbeteiligung und weitere Vertragsbedingungen können im Schadenfall erheblich wichtiger sein. Die Regionalklasse selbst ist zudem keine verbindliche Vorgabe für Versicherer, sondern maßgeblich ist der individuelle Tarif.
Autofahrer können ihre persönliche Regionalklasse über die aktuelle Regionalklassen-Abfrage des GDV prüfen. Wer eine konkrete Beitragserhöhung nicht nachvollziehen kann, dem empfiehlt der AvD sich zunächst schriftlich an das Versicherungsunternehmen zu wenden. Bei einer deutlichen Erhöhung sollten Verbraucher zunächst das Sonderkündigungsrecht prüfen und anschließend Vergleichsangebote einholen. Erst wenn der passende neue Versicherungsschutz gesichert ist, sollte möglichst innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung die Kündigung beim Versicherer eingehen.
