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Gefahr Wildwechsel
Pressemitteilung - 26.09.2025 - 6min. Lesezeit

AvD gibt Tipps bei Wildunfällen

Wildunfälle sind eine große Gefahr für alle, die mit dem Auto unterwegs sind. Der AvD gibt Tipps, wie gefährlichen Situationen begegnet werden kann.

  • Große Zahl der Unfälle ist relevant für die Verkehrssicherheit
  • Aufmerksam fahren hilft Gefahrensituationen vermeiden
  • Teilkasko deckt die Schäden ab

Wildunfälle sind eine große Gefahr für alle, die mit dem Auto unterwegs sind. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Tipps, wie gefährlichen Situationen begegnet werden kann.

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) vermeldet, dass die Statistiken in den letzten drei Monaten des Jahres eine überdurchschnittliche Häufung von solchen Unfällen verzeichnen. Daneben weisen April und Mai beträchtliche Fallzahlen auf. Für die Verkehrssicherheit haben die 2023 rund 280.000 bei den Versicherern registrierten Wildunfälle eine hohe Relevanz. Aber auch wirtschaftlich sind etwa eine Milliarde Euro an Schadenzahlungen eine beträchtliche Größe. Der durchschnittlich gezahlte Schadenbetrag beläuft sich laut GDV auf 3.850 Euro.

Vorsichtig fahren und sich den Bedingungen anpassen
Außerhalb von bebauten Gebieten, entlang von Wiesen, Feldern und Waldgebieten, ist immer mit Wildwechsel zu rechnen. Aber auch in städtischen Räumen ist stets aufmerksames Fahren gefordert. Wildschweine, Füchse und andere Tiere siedeln mittlerweile in der direkten Umgebung von Menschen. Die Gefahr ist gerade frühmorgens im Berufsverkehr besonders hoch. Dabei folgen die Tiere festen Verhaltensroutinen.

Die längeren Dämmerungsphasen des Herbstes und schlechte Sicht durch die Witterung kommen noch dazu. Autofahrer sollten diesen Situationen mit angepasster Fahrweise begegnen. Hinweise per Verkehrsschild auf Wildwechsel immer ernst nehmen und beachten. Diese Streckenabschnitte, nicht immer Waldgebiete, konzentriert durchfahren. Innerhalb bebauter Gebiete entlang von Grünanlagen ebenfalls aufmerksam bleiben. Die längeren Dämmerungs- und Dunkelphasen berücksichtigen und – mit Licht – mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs sein. Das gilt auch für schlechte Witterungsbedingungen und dementsprechend eingeschränkte Sicht wie etwa Nebel. Die Wildtiere folgen festen Verhaltensroutinen und Pfaden. Deshalb bei neu bebauten Geländen und bekanntem Wildwechsel besondere Vorsicht.

Verhalten der Tiere berücksichtigen
Immer damit rechnen, dass Wild von beiden Seiten die Fahrbahn betritt oder quert. Deshalb ist es wichtig, nur so schnell zu fahren, dass innerhalb der vom Scheinwerfer ausgeleuchteten Strecke angehalten werden kann. Taucht Wild auf, abblenden, bremsen und hupen. Die Tiere lassen sich so oft verscheuchen. Dabei auch auf helle Punkte am Fahrbahnrand achten. Das könnten Tieraugen sein. Da geblendete Tiere auf der Stelle verharren, manchmal sich sogar auf die Lichtquelle zubewegen, nicht Fernlicht oder Lichthupe verwenden. Wer neue Modelle mit technisch hochwertigen Lichtanlagen fährt, ist im Vorteil. Solche Systeme sind in der Lage, bei erkannten Objekten auf der Fahrbahn automatisch abzublenden.

Ausweichmanöver und hektische Bewegungen vermeiden. Ist der Aufprall unvermeidbar, Lenkrad gerade halten und stark abbremsen. Das dient der Minimierung der Aufprallenergie. Die kann erheblich sein: Ein 20 kg schwerer Rehbock entwickelt bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 60 km/h ein Aufprallgewicht von 800 kg. Das kann zur tödlichen Gefahr werden, wenn ein Tier über die Motorhaube rutscht und die Windschutzscheibe durchschlägt.

Was nach dem Unfall zu tun ist
Ist der Unfall eingetreten, anhalten, Licht anlassen und Warnblinker einschalten. Die Warnweste anziehen und das Warndreieck 100 m hinter dem Auto aufstellen. Sind Personen verletzt, ihnen helfen und einen Notruf absetzen (Notrufnummer: 112, Polizei: 110). Tiere am Unfallort nicht anfassen, es besteht Tollwutgefahr. Zuständig sind Förster oder Jagdpächter, die für den Abtransport sorgen müssen. Mit dem Mobiltelefon Fotos von Tieren, Schäden, Anhaftungen am Fahrzeug (Blut, Haare an der Stoßstange) und der Unfallstelle machen. Auf keinen Fall Spuren vor Ende einer Unfallaufnahme wegwischen oder beseitigen. Man entfernt im Zweifel Beweise, die einem Versicherer gegenüber den Wildunfall belegen und dokumentieren. AvD-Mitglieder setzen sich per App oder Telefon mit ihrer AvD-Notrufzentrale in Verbindung.

Versicherer sind für die Regulierung zuständig
Für die weitere Regulierung ist es auch wichtig, sich von Förster, Jagdpächter oder Polizei eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. In einer abgeschlossenen Teilkasko sind Wildunfälle mitversichert. Deshalb den Versicherer informieren. Abgesichert sind dabei Kollisionen mit „Haarwild“. Das sind laut Versicherungsbedingungen Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse und Hasen, nicht aber Vögel. Manche Versicherer erweitern den Versicherungsschutz aber auch um den Zusammenstoß mit Wirbeltieren. Den Umfang kann man beim sowieso notwendigen Anruf beim eigenen Versicherer klären. 

Ein Anspruch auf Ersatz kann auch dann vorliegen, wenn ein Fahrzeug etwa beim Ausweichen beschädigt wird, ohne dass es zu einem Zusammenstoß mit einem Tier kommt. Der AvD weist darauf hin, dass ein Versicherungsnehmer dann in der Beweispflicht ist. Kann er beweisen, dass ein Ausweichen vor Wild die Ursache war, muss der Versicherer die eingetretenen Schäden regulieren. Deshalb ist es wichtig, sich Namen und Adressen von Unfallbeteiligten, Zeugen und Insassen zu notieren, die zum Geschehen aussagen können. Die Schadensursache kann nach der Rechtsprechung durch Augenzeugen belegt werden. 

Versicherer können einwenden, dass der Schaden durch eine Überreaktion beim Ausweichen vor einem Kleintier, etwa einem Fuchs, entstanden sei. Die Gerichte sprechen in solchen Situationen den Geschädigten Ersatz zu, billigen aber aufgrund der Gesetzeslage Kürzungen bei den Zahlungen durch den Versicherer. AvD Mitglieder haben die Möglichkeit, sich bei Problemen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche an einen AvD Vertrauensanwalt wenden zu können. Der Kontakt erfolgt über den AvD Mitgliederservice unter 069 6606300 oder per E-Mail an recht@avd.de.

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