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AvD Pressemeldung - AvD Ratgeber: Sicher ins neue Jahr
Pressemitteilung - 27.12.2024 - 4min. Lesezeit

AvD Ratgeber: Sicher ins neue Jahr

Das Jahr 2024 neigt sich so langsam dem Ende entgegen, hält aber für Verkehrsteilnehmer noch eine große Herausforderung bereit.

  • Silvesternacht am besten ohne Fahrzeug
  • Wenn, dann langsam und aufmerksam fahren
  • Kein Alkohol oder Drogen am Steuer

Das Jahr 2024 neigt sich so langsam dem Ende entgegen, hält aber für Verkehrsteilnehmer noch eine große Herausforderung bereit: Die Silvesternacht! Ausgelassene Feiernde auf den Straßen oder auch Böller und Raketen stellen ein oft unvorhersehbares Problem dar. Wer sich trotzdem ans Steuer setzt, dem rät der Automobilclub von Deutschland (AvD), keinen Alkohol zu trinken oder Drogen zu konsumieren. Ist das nicht sicherzustellen, sollte man auf das Fahren verzichten.

Eingeschränkte Sicht durch Rauchschwaden, ein vor das Auto geworfener Böller, plötzlich auf die Straße kommende alkoholisierte Menschen, all dies kann zu Gefahren im Verkehr führen. Langsam fahren, die Fenster geschlossen halten und einen kühlen Kopf bewahren ist dann gefragt. Denn Ausweichmanöver oder eine Vollbremsung verlagert das Problem möglicherweise nur auf andere Verkehrsteilnehmer.

Tipps für Ihre Sicherheit

Sofern Ihnen möglich, sollten Sie über Silvester das Fahrzeug stehen lassen. Um Beschädigungen oder Verschmutzungen beispielweise von herunterfallenden Feuerwerkskörpern zu vermeiden, nutzen Sie im Idealfall eine Garage, Parkhaus oder den eigenen Carport. Ein wenig Schutz bieten ansonsten auch Parkplätze mit überhängenden Bäumen. In letzterem Fall sollten Sie zudem eine Plane oder Autohülle über das Fahrzeug legen als zusätzlichen Schutz vor glimmenden Böllerresten oder Raketenstummeln.

Sollte es durch Silvesterfeuerwerk zum Schadensfall (Brand- oder Glasbruchschäden) kommen, ist dies meist ein Fall für die Teilkasko-Versicherung. Im Falle eines Eigen- oder Mitverschuldens kommt die Vollkasko zum Tragen. Vergleichen Sie hierzu gerne auch die Online-Kfz-Versicherung des AvD.

Falls Sie nicht auf das Auto verzichten können, nehmen Sie absolut keinen Alkohol zu sich. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze. Aber auch erfahrene Autofahrer müssen mit harten Sanktionen rechnen. Bis zu 0,5 Promille gilt als grundsätzlich strafffrei. Jedoch kann auch ein Wert darunter (ab 0,3) Konsequenzen nach sich ziehen, wenn ein Fahrfehler nachgewiesen werden kann und mögliche Ausfallerscheinungen (z.B. verminderte Reaktionsfähigkeit) auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sind. Bußgelder ab 500 Euro und ein Fahrverbot drohen dann. Generell gilt bei Drogen, Hände weg vor der Autofahrt! Weitere Infos hierzu gibt es im Bußgeldkatalog.

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