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AvD Pressemeldung - Mit dem Mietwagen des AvD unterwegs.
Pressemitteilung - 12.03.2024 - 5min. Lesezeit

AvD-Tipps bei Mietwagenbuchung

Um vor Ort mobil zu sein, ist ein Mietwagen erste Wahl. Der AvD gibt Tipps, worauf man bei Anmietung und Buchung achten sollte.

  • Früh buchen hilft Kosten sparen
  • Auf Versicherungsschutz achten
  • AvD gibt Tipps, was nach Schäden oder Unfall zu beachten ist

Für die Osterferien planen viele eine Urlaubsreise mit der Familie. Der Wunsch, sich in wärmeren und sonnigeren Regionen zu erholen, wird wegen den großen Entfernungen oft mit dem Flugzeug realisiert. Um vor Ort mobil zu sein, ist ein Mietwagen erste Wahl. Die Umgebung kann man so erkunden sowie Land und Leute besser kennenlernen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Tipps, worauf man bei Anmietung und Buchung achten sollte.

Mietwagen sind wieder in größerer Zahl verfügbar

Der Reisemarkt boomt, die Urlauber haben offensichtlich Nachholbedarf nach den Einschränkungen durch die Pandemie. Die Verfügbarkeit von Mietwagen ist nach Marktdaten der Autovermieter in Deutschland weiter angewachsen. Dadurch begrenzt sich der Preisanstieg, der in den letzten beiden Jahren zu verzeichnen war.

Auswahl Online hilft Kosten sparen

Es gilt weiterhin die Empfehlung, vorab und online zu buchen. Eine Internet-Recherche hilft Kosten zu sparen und ist vom heimischen Sofa aus bequem zu erledigen. Wer vor Urlaubsantritt anmietet, hat meist günstigere Tarife als bei einem Vertragsschluss direkt am Urlaubsort. Gleichzeitig ist die Verfügbarkeit des ausgesuchten Modells feststellbar. Die Angebote am Bildschirm vermitteln die Wagen von Vermietern vor Ort im Ferienland. Nicht ganz unwichtig: Über Portale kann eine Buchung meist bis kurz vor Reiseantritt kostenlos storniert werden.

Den eigenen Bedarf ermitteln

AvD Tipp bei der Suche: immer vom eigenen Bedarf ausgehen. Wer fährt mit und wie viel Stauraum wird benötigt? Wer zu zweit an ausgewählten Tagen die Region erkunden will, wird auf ein kompaktes Fahrzeug zurückgreifen. Ein Van oder Kleinbus ist bei mehrköpfigen Familien oder Reisegruppen erste Wahl. Vermieter stellen oft Zubehör, wie Kindersitze, aber auch ein eingetragener zweiter Fahrer, gesondert in Rechnung. Ob es Kilometerbegrenzungen gibt, kann man in den Auswahlmenüs einstellen. Sie sollten nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn man die zu fahrenden Strecken abschätzen kann. Jeder Zusatzkilometer ist bei Überschreitung extra zu bezahlen. Die Preisdifferenz zu einem Tarif ohne Begrenzungen ist häufig nicht groß, auch längere Buchungszeiträume verteuern den Gesamtpreis unterproportional. Vergleichen lohnt sich also.

Für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen

Dem Versicherungsschutz sollte einige Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eine Vollkasko-Versicherung wird bei den in den Portalen angebotenen Fahrzeugen mit angezeigt. Zu achten ist, ob Beschädigungen der Reifen, defekte Scheiben oder ein Kratzer am Unterboden des Fahrzeugs eingeschlossen sind. Vorausgesetzt wird auch, dass auf befestigten Wegen gefahren wird. Offroad entstehende Schäden wälzen manche Anbieter auf den Mieter ab. Die Anklickmenüs der Portale geben über den Umfang der Versicherungen Auskunft.

Beachten muss man, dass nach einer Beschädigung oder einem Unfall der Mieter immer für den Zustand des Wagens verantwortlich ist. Kann kein Dritter als Verursacher haftbar gemacht werden, ist der Schaden, ohne Absicherung, aus eigener Tasche zu zahlen. Angebotene Selbstbehalte senken üblicherweise den Mietpreis ab. Allerdings bleibt dann das Risiko, bei Schäden am Fahrzeug – je nach Höhe des Einbehalts - selbst tragen zu müssen, und dass auch bei kleinen Mietfahrzeugen.

Außerhalb der europäischen Union sind die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nicht selten deutlich niedriger als durch den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen vorgegeben. Dann kann der Fall eintreten, dass Schäden am Mietfahrzeug deshalb selbst getragen werden müssen, weil die Versicherung des Schädigers nicht ausreicht. Es gibt eine Zusatzversicherung, die sogenannte Mallorca-Police, die man abschließen kann.

Mietwagen bei Übernahme checken

Den Mietwagen am Urlaubsort sollte man möglichst zu den regulären Öffnungszeiten der gebuchten Station abholen und in diesen Zeiträumen wieder zurückgeben. Die Übergabe außerhalb der Geschäftszeit kostet oft extra. Stationen an Flughäfen und Bahnhöfen verlangen üblicherweise eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr. Der sog. Voucher, der Führerschein und eine Kreditkarte ist vorzuzeigen.

Vor Übernahme ist der Zustand des Mietwagens innen und außen genau zu prüfen. Verlangen Sie, dass vorhandene Dellen und Kratzer immer in einem Protokoll von einem Stationsmitarbeiter notiert wird. Zusätzlich Fotos mit dem eigenen Smartphone anfertigen. Der AvD rät davon ab, Schriftstücke vor Ort zu unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache abgefasst sind. Es besteht sonst die Gefahr, dass mit der Unterschrift ein neuer Vertrag mit anderen Konditionen nach dem Recht des Aufenthaltlandes abgeschlossen wird. Selbstverständlich ist, alle überreichten Unterlagen gründlich zu lesen und aufzubewahren.

Wer den Mietwagen mit nicht vollem Tank zurückgibt, zahlt zusätzlich. Vermieter berechnen den doppelten oder dreifachen Tankstellenpreis für Nachtanken. Bei angemieteten Elektrofahrzeugen verlangen einige eine Pauschale für das Auffüllen der Batterie nach Rückgabe. Andere berechnen keine Kosten dafür. Außerdem geben einige Verleiher Ladekarten aus, mit denen während der Mietzeit öffentliche Ladepunkte genutzt werden können. Die genauen Bedingungen sollten vor Ort erfragt werden.

Was tun nach einem Unfall?

Tritt ein Schadenfall ein, etwa weil ein Unfall passiert oder das Auto gestohlen wird, immer den Vermieter über die in den Mietunterlagen genannte Rufnummer informieren. Das schreiben die Mietbedingungen vor. Die Polizei ist nach diesen Vorgaben ebenfalls bei jedem Vorfall herbeizurufen. Die Daten der am Unfall Beteiligten immer notieren und untereinander austauschen. Protokoll-Formulare deponieren die Vermieter im Handschuhfach oder händigen sie bei Übernahme aus. Ist es nicht vorhanden, genügt auch das Notieren auf einem Blatt Papier. Fotos per Smartphone sind nützlich und verbessern die Beweisführung. Dabei nicht nur die Beschädigungen dokumentieren, sondern auch die Stellung der Fahrzeuge und die Umgebung abbilden. Von der Polizei eine Kopie der Unfallaufnahme erbitten und sich aushändigen lassen. Erscheint kein Beamter an der Unfallstelle, nach Erledigung aller notwendigen Formalitäten, eine Polizeistation aufsuchen und um Erstellung eines Protokolls nachsuchen.

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