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AvD Pressemeldung - AvD Tipps mit dem Auto an Silvester
Pressemitteilung - 21.12.2023 - 4min. Lesezeit

AvD Tipps für Silvester

Der AvD gibt Tipps für die sichere Mobilität in der Silvesternacht, damit man gut in das neue Jahr kommt.

  • Fröhlich feiern, selbst Autofahren vermeiden
  • Umsichtig mit Feuerwerk umgehen, Schäden vermeiden
  • AvD Notrufzentrale hilft in der Silvesternacht

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Tipps für die sichere Mobilität in der Silvesternacht, damit man gut in das neue Jahr kommt.

Fröhlich feiern, sich aber nicht ans Steuer setzen

In Feierlaune gönnt man sich gerne einen Sekt oder ein anderes alkoholisches Getränk. In diesem Fall ist das Fahren mit dem Auto tabu. Wer nicht zu Fuß gehen kann oder will, nimmt ein Taxi, oder, wenn vorhanden und für die Ortsveränderung notwendig, öffentliche Verkehrsmittel.

Der AvD empfiehlt, sich an den Grundsatz „Autofahren? – Kein Alkohol und keine Drogen!" zu halten.  Fahranfänger sind gesetzlich sowieso dazu verpflichtet. Aber auch die sonst erlaubten 0,5 Promille Alkohol im Blut sind kein Grund, sich an diesen Wert „heranzutrinken“. Das kann nur schiefgehen. Die Fahrtüchtigkeit ist bei diesem Wert bereits gefährlich herabgesetzt. Ab 0,3 Promille zusammen mit einem Unfall wird die Alkoholisierung vom Gesetz als relative Fahruntüchtigkeit gewertet und führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Gleichzeitig ist eine Mithaftung für eventuelle Schäden unvermeidlich.

Sicher mit Feuerwerk umgehen

Feuerwerkskörper sollten im Freien abgebrannt werden. Wer solche mit Schwarzpulver und häufig auch Magnesium gefüllten Teile zündet, muss immer bedenken, dass der Verwender selbst und umstehende Personen gefährdet werden können. Rettungsdienste warnen jedes Jahr mit Grund vor allzu exzessivem Böllern. Die Notfallambulanzen sind in der Nacht zum neuen Jahr regelmäßig mehr als ausgelastet.

Fahrzeuge sollte man ebenfalls immer vor Feuerwerkskörpern sichern. Die Wucht von Raketen und die beim Abbrennen entstehenden Temperaturen der Pyrotechnik können massive Schäden verursachen. Im Extremfall werden Scheiben durchschlagen, Blechbeulen entstehen oder der Lack verschmort. Wer keine Garage hat, parkt möglichst dort, wo keine Menschenansammlungen zu erwarten sind. In jedem Fall überprüfen, ob Fenster und Schiebedach geschlossen sind. Eventuell vorhandene Windabweiser und Öffnungen wegen der Gefahr von fehlgeleiteten Knallkörpern abkleben. Geschützte Innenhöfe, überdachte Stellplätze, Vordächer oder unter einer Brücke sind deshalb geeignete Abstellplätze für das Auto. Wer die Möglichkeit hat und die Kosten nicht scheut, fährt in ein Parkhaus.

Haftung für Schäden

Sind Schäden durch Feuerwerk eingetreten, stellen sich Fragen von Verantwortung und Haftung. Es ist zwar kaum denkbar, dass jemand bewusst Feuerwerk in der Nähe von Personen zündet oder in Richtung geparkter Fahrzeuge wirft. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung ist aber bei nachweisbarem Vorsatz möglich. Auch fahrlässig verursachte Körperschäden können so geahndet werden.

Wer unvorsichtig Schäden an einem Fahrzeug verursacht, haftet dafür natürlich. Ist eine private Haftpflichtversicherung vorhanden, kann sie für Abdeckung sorgen. Allerdings wird häufig kein Verursacher ausgemacht werden können.

Ist für das beschädigte Fahrzeug eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, tritt sie für die Reparatur von Lack und Blech ein. Der Schutz vor Vandalismus greift hier. Immer zu berücksichtigen sind ein vereinbarter Selbstbehalt und eine mögliche Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt. Eine bestehende Teilkasko-Versicherung hilft meist nicht. Brand- und Explosionsschäden sind nach den Bedingungen zwar gedeckt. Aber nach den Bedingungen und Rechtsprechung geforderte Beschädigung durch offenes Feuer mit Flammbildung, ist meist nicht gegeben. Die durch Feuerwerkskörper oft entstehenden Schmor- und Sengschäden sind dann nicht in der Teilkasko versichert. So hat zum Beispiel das Amtsgericht Pforzheim geurteilt und die Entschädigung für ein von Feuerwerksresten angeschmortes Cabrio- Textildach abgelehnt (Az.: C 384/93).

Der AvD rät aber, durch Feuerwerkskörper entstandene Beschädigungen am Fahrzeug mit der Kamera des Mobiltelefons zu dokumentieren und der Versicherung sowie der Polizei zu melden.

AvD Notrufzentrale hilft in der Silvesternacht

Die AvD Notrufzentrale hilft auch in der Silvesternacht: Wer mit einer Panne liegen bleibt oder sonstige Hilfe braucht, ruft die Nummer 0800 9909909 im Inland und aus dem Ausland +49 (0)69 6606-600 an. Die hauseigene AvD Notrufzentrale ist rund um die Uhr besetzt und dienstbereit. AvD Mitglieder können verlässlich auch zum Jahreswechsel jederzeit auf die Hilfe ihres AvD bauen.

Der AvD wünscht allen Verkehrsteilnehmern ein sicheres und glückliches Jahr 2024!

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