
AvD tritt für faire Beurteilung historischer Fahrzeuge ein
Anlass dazu geben Äußerungen des Bundesrechnungshofes (BRH) und aus der Grünen-Bundestagsfraktion zur Nutzung von Oldtimern.
- Steuerausfälle wegen H-Kennzeichen gibt es nicht
- AvD: Diskussion entbehrt jeder faktischen Grundlage
- Förderung von E-Fuels ist sinnvoller
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) tritt nachdrücklich für einen fairen Umgang mit historischen Fahrzeugen ein. Anlass dazu geben Äußerungen des Bundesrechnungshofes (BRH) und aus der Grünen-Bundestagsfraktion zur Nutzung von Oldtimern. Im Juni hatte zudem die hessische Naturschutzbehörde die Stadt Rüsselsheim gerichtlich bestätigt angewiesen, das Verbot der traditionsreichen Oldtimer-Veranstaltung in den Mainwiesen umzusetzen.
In dem angesprochenen Bericht des BRH kritisiert die Behörde die zunehmende Nutzung von Fahrzeugen mit H-Zulassung im Alltag. Durch deren Pauschalbesteuerung entgingen dem Staat Kfz-Steuereinnahmen in Höhe von 170 Millionen Euro. Der Staat subventioniere so Fahrzeuge mit hohen Emissionen. Den Bericht zitierend, forderte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion die Begrenzung der Oldtimer-Besteuerung auf „historisch wertvolle Fahrzeuge“.
Der AvD rügt die Aussagen des BRH als nicht genügend mit Fakten hinterlegt. Auf Nachfrage gab die Behörde an, den angesetzten Betrag vom Bundesfinanzministerium genannt bekommen zu haben. Dieser basiere auf einer „qualifizierten Schätzung“ der Generalzolldirektion. Eingeräumt worden ist dem AvD gegenüber zudem, dass keine trennscharfe Definition zwischen der Alltagsnutzung und dem Erhalt technischen Kulturgutes möglich ist.
Dieser Mangel an faktischem Wissen über historische Fahrzeuge setzt sich bei den Reaktionen auf das BRH-Papier fort. Von einer steuerlichen Subvention kann oft keine Rede sein. Dreißig Jahre alte Fahrzeuge mit Gutachten, das einen erhaltungswerten Originalzustand bescheinigt, können das H-Kennzeichen beantragen. Pauschal wird der Wagen dann mit 191,73 Euro pro Jahr besteuert. Bemerkenswert daran ist, dass es für etliche Fahrzeuge hinsichtlich der Steuer sogar günstiger wäre, regulär zugelassen zu sein. Die Halter, deren Autos aktuell das Alter von 30 Jahren erreichen, sind zudem schon mit Abgasreinigung und für die Zeit sparsameren Motoren ausgerüstet.
Es gibt überdies keine behördliche Erfassung von gefahrenen Kilometern, weder von Fahrzeugen mit noch ohne H-Kennzeichen. Eine qualifizierte quantitative Bewertung unterschiedlicher Nutzungsarten ist somit allein schon wegen des Fehlens einer validen Datenbasis nicht möglich. Die dem AvD bekannten Studien zur Nutzung historischer Fahrzeuge nennen durchweg geringe Fahrleistungen im Alltag. Das Kraftfahrtbundesamt zählt zum 1.1.2023 einen Bestand an Oldtimern – mit und ohne H-Kennzeichen – von 793.589 Fahrzeugen, also rund 1,32 Prozent des gesamten Fahrzeugbestandes. Die angeblichen Mindereinnahmen lassen sich also nicht belegen. Der AvD fordert von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sich vor Entscheidungen einer verlässlichen Faktengrundlage zu versichern. Andernfalls bleibt der Eindruck eines polemischen Vorgehens gegen individuelle Mobilität mit Kraftfahrzeugen und einer bewussten Verunsicherung von Kraftfahrern.
Nach Auffassung des AvD sollten stattdessen zur Erreichung der unterstützenswerten Umweltziele die Einführung klimaneutraler Kraftstoffe (sogenannte Syn- und E-Fuels) für die bestehenden Kraftfahrzeugflotten vorangetrieben werden. Eine Dekarbonisierung der vorhandenen Verbrennermotoren ist ohne Entwicklung und Bereitstellung CO2-neutraler Kraftstoffe überhaupt nicht denkbar. Gleichzeitig stärkt man mit der Unterstützung der Forschung und Entwicklung dieser alternativen Kraftstoffe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Energiesicherheit. Nur ein Technologiemix, der alle Arten klimaneutraler Antriebe mit einbezieht, trägt zu einem erfolgreichen Klimaschutz bei.
Veröffentlicht am 12.07.2023 in Rund ums Auto.
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