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Gefahr Wildwechsel
Pressemitteilung - 26.03.2025 - 6min. Lesezeit

Besondere Vorsicht bei Wildwechsel

Der Frühling ist da und mit den deutlich längeren Tagen steigt die Gefahr von Wildunfällen. Nach dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die Zahlen höher als in jeder anderen Jahreszeit. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Verkehrsteilnehmern Tipps für richtiges Verhalten bei der Begegnung mit Tieren.

  • Im Frühjahr ist Wild besonders aktiv
  • AvD gibt Tipps für richtiges Verhalten
  • Wildunfälle haben großes Schadenpotential

Der Frühling ist da und mit den deutlich längeren Tagen steigt die Gefahr von Wildunfällen. Nach dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die Zahlen höher als in jeder anderen Jahreszeit. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Verkehrsteilnehmern Tipps für richtiges Verhalten bei der Begegnung mit Tieren.

Natürlicherweise ist Wild vor allem an Landstraßen entlang von Wäldern, Feldern und Wiesen anzutreffen und überquert dabei oft die Fahrbahn. Aber auch städtische Ballungsgebiete sind schon länger auch Lebensräume von Wildschweinen, Rotwild, Füchsen, Waschbären und anderen Tieren. Mit der ab Sonntag geltenden Zeitumstellung ist der morgendliche Berufsverkehr noch in der Dämmerung unterwegs. Gerade dann sind aber Wildtiere aktiv, weshalb umsichtiges Fahren unter Berücksichtigung der Verhaltensroutinen von Wildtieren dringend angeraten wird.

Zusammenstöße sind gefährlich

Nicht unterschätzen darf man die Energie, die beim Aufprall eines Körpers auf das Fahrzeug entstehen kann. Bei 20 Kilogramm Gewicht etwa eines Rehbocks entsteht bei Tempo 60 eine Aufprallenergie von rund 800 Kilogramm. Gerät das Tier bei der Kollision auf die Motorhaube, kann die Windschutzscheibe durchschlagen und die bewegte Masse durch den Innenraum bis auf die Rückbank oder Kofferraum gelangen.

Verkehrsteilnehmer sollten dann trotzdem möglichst ruhig bleiben, das Steuer fest und gerade halten. Dabei kontrolliert stark abbremsen, wodurch die Wucht beim Aufprall zumindest reduziert wird. Zu bedenken ist stets, dass hektische Ausweichbewegungen dazu führen können, dass das Auto im Graben landet oder an einen Baum fährt. Diese Folgen sind meist schlimmer und verletzungsträchtiger.

Bei eingeschränkter Sicht, während der Dämmerungsphasen, bei Dunkelheit oder auch Nebel immer angepasst und mit eingeschalteter Lichtanlage fahren. Steht Wild auf der Straße, bremsen, Licht abblenden und hupen, das verscheucht die Tiere meist. Es ist damit zu rechnen, dass Rudel und Rotten die Straße überqueren und es dabei Nachzügler gibt, die dem Pulk einzeln folgen.

Richtiges Verhalten nach einem Unfall

Ist ein Unfall passiert, Auto anhalten, Licht nicht ausschalten, Warnblinker betätigen, Warnweste überstreifen und dann die Unfallstelle absichern. Warndreieck in mindestens 100 Meter Entfernung aufstellen. Sind Personen verletzt, ihnen helfen und einen Notruf absetzen (Notruf: 112; Polizei: 110).

Angefahrenes Wild bitte nicht anfassen, es besteht Tollwutgefahr. Förster oder Jagdpächter sind zuständig für den Abtransport. Deshalb später auch den Förster informieren. Laufen verletzte Tiere weg, sollte man sich die Bewegungsrichtung merken. Mit dem Mobiltelefon Fotos von der Unfallstelle und dem Tier machen. Wegen der Dunkelheit die Blitzfunktion des Geräts nutzen. Per Smartphone unbedingt auch Spuren am Fahrzeug (Blut, Haare an der Stoßstange) fotografisch dokumentieren. Name und Adressen von Insassen und Zeugen notieren, das kann für eine Versicherungsregulierung wichtig werden.

Versicherungsschutz über die Teilkasko

Versichert sind Schäden nach Kollision mit Wildtieren über die Teilkaskoversicherung. In den Bedingungen ist häufig von „Haarwild“ die Rede. Nach der Definition fallen Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen darunter - nicht aber Vögel. Einzelne Versicherer decken auch Schäden durch den Aufprall mit Wirbeltieren ab. Oft wird zudem die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung verlangt, ausgestellt von einem Förster, Jagdpächter oder der Polizei. Ist der Versicherungsumfang nicht bekannt, beim eigenen Versicherer nachfragen.

AvD Tipp: Schäden können auch ersetzt werden, wenn einem Wildtier ausgewichen wird und der Schaden etwa durch einen Zusammenstoß mit einem Baum oder durch die Fahrt in den Graben entsteht. Dann fehlen Spuren einer direkten Einwirkung. Der Versicherungsnehmer muss in dem Fall jedoch beweisen, dass der Schaden durch das Ausweichen vor dem Wild verursacht wurde. Deshalb sind die erwähnten Augenzeugen und deren Aussagen wichtig.

Wer einem Kleintier wie etwa einem Fuchs ausweicht und deshalb verunfallt, hört vom Versicherer oft den Vorwurf der Überreaktion. Dann wird oft die Leistung verweigert. Gerichte haben in solchen Konstellationen schon zu Gunsten der Geschädigten geurteilt. Der Versicherer darf in der Situation aber nach der Gesetzeslage die Entschädigung kürzen. AvD Mitglieder können sich bei Problemen mit der Regulierung an einen AvD Vertrauensanwalt wenden. Unter 069 6606300 oder per E-Mail an recht@avd.de kann über den AvD Mitgliederservice der Kontakt hergestellt werden.

Die Anzahl von Wildunfällen im Jahr und deren Schadenträchtigkeit ist erheblich. Der GDV spricht von über 280.000 Fällen im Jahr 2023 mit kaskoversicherten Fahrzeugen. Der durchschnittlich zu erstattende Betrag pro Schaden belief sich dabei auf 3.850 Euro, rechnerisch beläuft sich die Gesamtsumme der Entschädigungen auf über eine Milliarde Euro.

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