Nur noch bis 22.12. | Bis zu 70€ Tankgutschein sichern!
Tage
Std
Min
Sek
Logo des Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
Logo des Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
AvD Pressemeldung - Es werde Licht!
Pressemitteilung - 20.10.2022 - 3min. Lesezeit

Es werde Licht!

Wenn die Tage kürzer und trüber werden, sind vermehrt Autos mit nicht aktivierter Beleuchtung unterwegs.

  • Unzureichend: Tagfahrlicht in der Dämmerung und bei schlechter Sicht
  • Vorsicht Falle: Dauerbeleuchtung des Kombiinstruments
  • Bitte teilnehmen: Aktion „Licht Test“ von Deutscher Verkehrswacht und ZDK

Seit über 65 Jahren führt die Deutsche Verkehrswacht alljährlich im Herbst die Aktion „Licht Test“ durch und bietet Autofahrern in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Kfz-Gewerbes (ZDK) an, die Funktion und Einstellung der Auto-Scheinwerfer zu prüfen und diese bei Bedarf einzustellen. Ein Angebot, dass der Automobilclub von Deutschland (AvD) ausdrücklich begrüßt. Doch gerade wenn die Tage kürzer und trüber werden, zeigt sich, dass es auch an der Nutzung der Lichtanlage hapert und vermehrt Autos mit nicht aktivierter Beleuchtung unterwegs sind.

Deshalb weist der AvD auch in diesem Jahr darauf hin, dass Tagfahrlicht kein Ersatz für das Abblendlicht ist. Der Grund: Tagfahrlicht biete nur eine sehr eingeschränkte Lichtausbeute nach vorne und die Rückleuchten und ebenso die Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel. In der Dämmerung, aber auch bei Regen oder Nebel sind Fahrzeuge daher kaum zu erkennen. Zwar verfügen immer mehr Autos über eine Licht-Automatik, die das Fahrlicht bei Dunkelheit selbsttätig aktiviert. Ist die Sicht jedoch tagsüber durch Regen oder Nebel beeinträchtigt, reagiert die Automatik nicht. Grund: Die lichtempfindliche Fotozelle der Licht-Automatik misst die objektive Helligkeit, eine Trübung der Sichtverhältnisse kann sie hingegen nicht wahrnehmen.

Geradezu als „Falle“ kann sich in diesem Zusammenhang die Dauerbeleuchtung des Kombiinstruments erweisen, über die immer mehr Fahrzeugmodelle werksseitig verfügen: Die permanent beleuchteten Armaturen sind auch bei Dunkelheit gut ablesbar und suggerieren dem Autofahrer, mit eingeschaltetem Licht unterwegs zu sein, denn gleichzeitig erzeugt das Tagfahrlicht einen Lichtschimmer vor dem Fahrzeug. Dann geht es mit schwacher Beleuchtung vorn und gänzlich unbeleuchtetem Heck durch die Nacht – verbunden mit einem erheblichen Unfallrisiko. 

AvD-Tipp: Autofahrer sollten ganz bewusst auf die Anzeigen im Kombiinstrument schauen und sich vergewissern, ob die grüne Kontrollleuchte der Lichtanlage brennt. Nur wenn diese deutlich zu erkennen ist, sind Abblendlicht und Heckleuchten tatsächlich aktiviert. Und: Wessen Auto über eine automatische Fahrlicht-Schaltung verfügt, sollte sich sicherstellen, dass der Lichtschalter in der „AUTO“-Position steht und diese gegebenenfalls aktivieren.

Nebelschlussleuchte: Erst ab 50 Meter Sichtweite und maximal Tempo 50

Zudem verfügt jedes Auto über Beleuchtungseinrichtungen, die nur unter genau bestimmten Bedingungen genutzt werden dürfen. Die Nebelschlussleuchte ist so ein Fall. Sie darf erst ab einer Sichtweite von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden. Das entspricht dem Abstand zwischen den Leitpfosten an Überlandstraßen. Gleichzeitig schreibt die StVO bei derartigen Sichtverhältnissen auch eine Reduzierung des Tempos auf maximal 50 km/h vor. Folglich darf mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. 

Bei den nach vorne strahlenden Nebelscheinwerfern sind die gesetzlichen Vorgaben weniger streng. Sie dürfen bereits genutzt werden, wenn eine grundsätzliche Sichtbehinderung vorliegt – etwa bei Regen, Schneefall oder eben bei Nebel. Nächtliche Dunkelheit allein genügt hingegen nicht.

Hintergrund: Während von den tendenziell nach unten strahlenden Nebelscheinwerfern keine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeht, ist die Nebelschlussleuchte horizontal nach hinten ausgerichtet. In Kombination mit der erhöhten Leuchtkraft geht von ihr eine Blendwirkung für die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer aus. Die hohe Leuchtkraft der Nebelschlussleuchte kann sich zudem nachteilig auf die Wahrnehmung der Bremsleuchten auswirken, deren Helligkeit sich kaum von dem der Nebelschlussleuchte unterscheidet.

Fernlicht: Nur auf unbeleuchteten Straßen

Auch der Einsatz des Fernlichts ist nicht frei von zusätzlichen Bedingungen. Die weitreichenden Scheinwerfer bei Gegenverkehr oder vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern zu deaktivieren, gehört nicht nur zum guten Ton, sondern wird auch von der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben. „Finger weg vom Fernlicht“, heißt es auch auf allen Straßen, die über eine durchgehende Beleuchtung verfügen, egal ob innerorts oder außerorts. Eine Pflicht, das Fernlicht bei bestimmten Sicht- oder Straßenverhältnissen einzuschalten, besteht hingegen nicht. Kommt es jedoch zu einem Unfall, der mit eingeschaltetem Fernlicht zu verhindern gewesen wäre, muss sich der Autofahrer dies als Mitverschulden anrechnen lassen.

Pressemitteilungen rund ums Auto

AvD Pressemeldung - AvD Ratgeber: Sicheres Fahren zur Winterzeit

13 Dez 2024 - 7min. Lesezeit

AvD Ratgeber: Sicheres Fahren zur Winterzeit

Der AvD rät zu einer guten Vorbereitung, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer möglichst zu gewährleisten.
AvD Pressemeldung - AvD sieht keine Notwendigkeit für jährliche TÜV-Untersuchung

11 Dez 2024 - 3min. Lesezeit

AvD sieht keine Notwendigkeit für jährliche TÜV-Untersuchung

Der AvD wendet sich gegen die Forderung des TÜV Süd, Fahrzeuge mit mehr als zehn Jahren einer jährlichen Hauptuntersuchung zu unterziehen.
AvD Pressemeldung - AvD mit Motorsport und Klassik auf der Essen Motor Show

25 Nov 2024 - 6min. Lesezeit

AvD mit Motorsport und Klassik auf der Essen Motor Show

In wenigen Tagen beginnt mit dem „Previewday“ am 29. November die Essen Motor Show.

Welche Mitgliedschaft passt am besten zu mir?

icon-money
Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
icon-shield
Umfassender Schutz im Straßenverkehr
icon-lightning
Jetzt schnell und einfach wechseln!
Seitenanfang