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AvD Pressemeldung - Karneval für alle entspannt feiern
Pressemitteilung - 26.02.2025 - 5min. Lesezeit

Karneval für alle entspannt feiern

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Tipps zum Karneval aus Sicht der Verkehrssicherheit.

  • AvD gibt Tipps für die närrische Zeit
  • Unbedingt Streckensperrungen beachten
  • Wer Auto fährt, trinkt nicht

Am Donnerstag ist „Weiberfastnacht“. Zum Höhepunkt der Faschings- oder auch Karnevalskampagnen wird feuchtfröhlich auf den Straßen gefeiert. Die farbenfrohen und ausgelassenen Umzüge bilden den Abschluss der sogenannten „fünften Jahreszeit“ die auf christlichen Bräuchen und diversen regionalen Traditionen basiert. Am Rosenmontag und Faschingsdienstag sind Hunderttausende Jecken und Narren unterwegs, bevor am Aschermittwoch dann bekanntlich alles vorbei ist. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Tipps aus Sicht der Verkehrssicherheit.

Die Strecken der Karnevalszüge werden weiträumig abgesperrt. Schon in den Tagen vorher kann örtlich der Fahrzeugverkehr beschränkt sein. Der naheliegende Grund ist, die Wege für Festwagen, Beteiligte am Umzug und Besucher freizuhalten. Dazu kommen aus aktuellen Anlässen verstärkte Sicherungen, um sicheres Feiern zu gewährleisten. Der AvD ruft Anwohner und Besucher dazu auf, sich an behördliche Anordnungen zu halten und sich möglichst ohne eigene Kraftfahrzeuge vor Ort zu bewegen. Behörden sind berechtigt, temporär den Verkehr umzuleiten und vorübergehende Park- und Halteverbote auszusprechen. Sind entsprechende Schilder drei Tage vorher aufgestellt, darf ein Auto kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Beliebt sind fantasievolle Kostümierungen. Selbst hinter dem Steuer sind sie nicht generell verboten. Fahrer sollten aber immer darauf achten, dass die eigene Sicht, das Gehör und auch die Bedienung des Fahrzeuges durch die getragene oder aufgebrachte Maskierung nicht beeinträchtigt ist. Außerdem sollte das Gesicht während der Fahrt nicht so verhüllt oder verdeckt sein, dass es nicht mehr erkennbar ist. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

Feiern ohne Fahren

Kein Spaß ist der Genuss von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Substanzen beim Führen eines Fahrzeuges. Die schon angesprochene feuchtfröhliche Stimmung kann dann schnell vorbei sein. Entspannt feiern können nur Personen, die trotz Alkoholkonsum kein Fahrzeug steuern. Der AvD rät, während der „närrischen Tage“ die öffentlichen Verkehre und Taxis zu nutzen, bzw. notfalls im Vorfeld abzusprechen, wer einen nach dem Umzug im Auto - nüchtern - abholen kann.

Die bei Nichtbeachtung zu erwartenden Sanktionen sind hoch. Zur Straftat wird die Fahrt unter Alkohol schon dann, wenn man mit 0,3 Promille oder mehr im Blut einen Unfall verursacht oder anderweitig Fahrunsicherheiten zeigt. In dem Fall drohen eine Geldstrafe und ein Fahrerlaubnisentzug von mindestens sechs Monaten. Werden 1,1 Promille Alkohol oder mehr im Blut gemessen, gilt man als absolut fahruntüchtig. Es müssen keine weiteren Auffälligkeiten vorliegen. Der Führerschein ist dann weg. E-Scooter-Fahrer drohen im Übrigen die gleichen Strafen. Fahrradfahrer hingegen müssen erst nach einer Fahrt mit mindestens 1,6 Promille um ihren Führerschein fürchten. Die Fahrerlaubnisbehörde wird wegen des Vorfalls eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

Hohe Strafen drohen

Ein Bußgeld von 500 Euro wird bei einer Promillezahl von 0,5 oder mehr verhängt. Dazu ein Monat Fahrverbot sowie der Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Seit 2024 gilt auch ein Grenzwert für den Konsum von Cannabisprodukten. Wer ein Kraftfahrzeug mit 3,5 Nanogramm oder mehr des Cannabis-Wirkstoffes THC im Blutserum führt, wird mit den gleichen Sanktionen belegt. Wer zusätzlich noch Alkohol getrunken hat, erhält die Buße auf 1000 Euro verdoppelt.

Für junge Fahrer bis 21 Jahre und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt 0,0 Promille - und auch kein THC im Blut. Die 3,5 Nanogramm als Untergrenze gelten hier nicht. Wer sich nicht daran hält, muss 250 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt eingetragen. Dazu ist ein Aufbauseminar zu absolvieren und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert.

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