Besondere Verkehrsregeln
- Es herrscht Linksverkehr.
- Asymmetrische Scheinwerfer müssen abgeklebt werden.
- Es besteht Hupverbot zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr in Wohngebieten.
- Die Tempolimits liegen deutlich unter den in Deutschland üblichen Limits.
- Es besteht Parkverbot im Kreisverkehr und Parkverbote werden auch durch Linien auf der Fahrbahn angezeigt.
- Rote oder weiße Blinklichter können auf eine Kreuzung oder einen Fußgängerüberweg hinweisen.
- Beim Autotransfer per Fähre ist die Mitnahme von Reservekraftstoff nicht erlaubt.
Mautgebühren
Auf Malta wird im gesamten Stadtgebiet eine City-Maut erhoben, allerdings nur für Fahrzeuge mit maltesischem Kennzeichen. Dazu zählen auch Mietwagen. Verkehrszeichen mit der roten Aufschrift „CVA“ (Controlled Vehicular Access) kennzeichnen die Zone; bestimmte Zufahrtsstraßen und Parkplätze sind frei. Die Kosten betragen € 0,82 pro Stunde, wobei die ersten 30 Minuten frei sind. Motorräder sind kostenfrei.
Tempolimit
| Fahrzeugart | Innerorts | Landstraße |
|---|---|---|
| Pkw | 50 km/h | 80 km/h |
| Pkw + Anhänger | 50 km/h | 80 km/h |
| Motorrad | 50 km/h | 80 km/h |
| Wohnmobil leicht (bis 3,5 t) | 50 km/h | 80 km/h |
Winterreifenpflicht
Es gibt keine Winterreifenpflicht.
Tagfahrlicht
Es gibt keine Tagfahrlichtpflicht.
Warnwestenpflicht
Es gibt keine Warnwestenpflicht.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 100,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,8 Promille
Bußgeld/ Geldstrafen: ab € 1.200,-, Fahrverbote sind möglich, ebenso Haftstrafen.
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.
