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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Marokko
Verkehrsvorschriften - 24.04.2022 - 2min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Marokko

Diese Verkehrsregeln sollten Sie auf Ihrer Reise durch Marokko beachten!

Besondere Verkehrsregeln

  • Im Kreisverkehr gilt Rechts-vor-Links.
  • Gelbe durchgezogene Mittelstreifen dürfen nicht überfahren werden.
  • Es gilt Halteverbot auf Hügeln, Überführungen und Brücken.
  • Es gilt Parkverbot an: Rot-weißen Streifen am Fahrbahnrand und innerhalb von 10 m vor einer Kreuzung.
  • Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2 m oder länger als 7 m (Gesamtlänger inkl. Anhänger) müssen auf engen Straßen und bei Bedarf anhalten, um andere Fahrzeuge überholen oder passieren zu lassen.
  • Bein einem Unfall mit Personenschaden rufen Sie immer die Polizei. Unterschreiben Sie keinen Unfallbericht ohne Übersetzung. Der Unfallbericht sollte unbedingt vor der Ausreise bei der Polizei angefordert werden.
  • Bei einem Unfall mit leichten Sachschäden sollte ein Unfallbericht erstellt werden.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz mitfahren.
  • Es gilt Helmpflicht für Motorrad- und Mopedfahrer.

Mautgebühren

Es fallen Mautgebühren für das Befahren der Autobahnen an. Die Gebühren werden direkt an den Mautstationen in bar oder per Bankomatkarte entrichtet.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Außerorts Autobahn
Motorrad 40 - 60 km/h 100 km/h 120 km/h
Pkw 40 - 60 km/h 100 km/h 120 km/h
Wohnmobil 40 - 60 km/h 100 km/h 120 km/h

Führerscheinneulinge dürfen innerhalb des ersten Jahres max. 90 km/h fahren.

Winterreifenpflicht

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Tagfahrlicht

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Warnwestenpflicht

Eine Warnwestenpflicht gibt es nicht, wird aber unsererseits empfohlen.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.

Fahrverbote und Umweltzonen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,0 Promille
Bußgeld/ Geldstrafen: € 462,- bis € 925,- Haftstrafen sowie Fahrverbote sind möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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