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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Neuseeland
Verkehrsvorschriften - 14.09.2021 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Neuseeland

Welche besonderen Verkehrsregeln neben dem Linksverkehr in Neuseeland gelten, erfahren Sie hier.

Besondere Verkehrsregeln

  • Es herrscht Linksverkehr in Neuseeland auch in einem Kreisverkehr.
  • Es gilt Überholverbot bei durchgezogenen gelben Linien auf der Seite Ihrer Mittelinie. Bei einer Mittellinie mit doppelter gelber Linie darf auf beiden Seiten nicht überholt werden.
  • Ein rundes weißes Schild mit rotem Rand und schwarz LSZ (limited speed zone) in der Mitte erlaubt eine Geschwindigkeit von 50 km/h.
  • Das Parken ist auf der rechten Straßenseite außer in Einbahnstraßen verboten. Auf gelb gestrichelten Linien (bis 1 m vom Fahrbahnrand) oder bei Feuerhydranten (gelber Kreis mit einem Punkt im Inneren) ist das Parken ebenso verboten.

Mautgebühren

Bis auf sehr wenige Ausnahmen, wird auf den Straßen Neuseelands keine Maut erhoben. Im Falle der wenigen Ausnahmen, kann die Maut vor Ort in bar beglichen werden, die im Bereich unterhalb von € 10,- liegt.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Außerorts
Pkw 50 km/h 100 km/h
Pkw + Anhänger 50 km/h 90 km/h
Kfz über 3,5 t 50 km/h 100 km/h

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht.
Schneeketten: Die Verwendung kann notwendig werden und ist erlaubt. Die meisten Autovermieter verleihen Schneeketten mit Anmietung des Fahrzeugs.
Spikereifen: Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Tagfahrlicht

Die Tagfahrlichtpflicht gilt innerorts und außerorts ganzjährig.

Warnwestenpflicht

Genaue Angaben liegen derzeit nicht vor. Eine Warnweste sollte sicherheitshalber mitgeführt werden.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld im dreistelligen Dollar-Bereich.

Fahrverbote und Umweltzonen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,5 Promille , 0,0 Promille für Fahranfänger bis 20 Jahre
Bußgeld/ Strafen: bis € 11.000,-, Fahrverbote oder Haftstrafe möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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