
Verkehrsvorschriften Australien
Damit Sie sicher ans Ziel kommen, haben wir Ihnen die australischen Verkehrsregeln zusammengestellt.
Besondere Verkehrsregeln
- Linksfahrgebot und Rechtsüberholen (Achtung: Gespanne können bis zu 50 m lang sein).
- Vorsicht bei Schulen! In Schulzonen darf nur langsam gefahren werden, i.d.R. 40 km/h, in Südaustralien sogar nur 25 km/h.
- Parken wird lokal geregelt. Auf den i.d.R. rechteckigen Verkehrszeichen mit schwarz-grüner oder schwarz-roter Beschriftung steht P für das Parken, S für Standing bzw. Halten und C für Clearway bzw. Halte- und Parkverbot.
- Ein doppeltes blinkendes Rotlicht zeigt Bahnübergänge an.
- Außer bei Bagatellunfällen bis ca. € 250,- Sachschaden sollte die Polizei benachrichtigt werden. In der Regel verlangen die Kfz-Versicherungen auch einen Polizeibericht.
- Informieren Sie sich, welche Straßen befahren werden dürfen. Nicht jeder Highway ist gleich ein Highway, teilweise kann es sich um unbefestigte Straßen handeln. Achten Sie hierbei auf das Wetter.
- Der internationale Führerschein für das Autofahren in Australien muss vorhanden sein.
- Bei Morgendämmerung und Sonnenuntergang müssen Sie mit Tieren, wie Kängurus, Koalas oder Emus rechnen.
Mautgebühren
In den Bundesstaaten Queensland, Victoria und New South Wales gibt es mautpflichtige Straßen, sowie in den Ballungsgebieten Brisbane, Melbourne und Sydney. Die Maut gilt für alle Kraftfahrzeuge und richtet sich je nach Fahrzeugkategorie und den gefahrenen Strecken-abschnitten. Die Mautgebühren müssen 48 Stunden vor oder nach dem Befahren der Mautstrecke beglichen werden. Diese können nur elektronisch entrichtet werden. Ausführliche Infos inkl. Mautrechner finden Sie hier.
Tempolimit
Fahrzeugkategorie | Innerorts | Außerorts |
---|---|---|
Pkw | 50 km/h |
100 km/h |
Winterreifenpflicht
Aufgrund des Klimas gilt keine Winterreifenpflicht.
Tagfahrlicht
In Australien sind Taglichtleuchten zugelassen, eine Tagfahrlichtpflicht gibt es aber nicht.
Warnwestenpflicht
Eine Warnwestenpflicht besteht nicht.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von rund € 200,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Promillegrenze
Promille | Bußgeld/ Strafe |
---|---|
0,5 Promille | ab € 1.075,-, Fahrverbot und Haftstrafe sind möglich. |
0,0 Promille für Fahranfänger, für Berufskraftfahrer außer in New South Wales gelten 0,2 Promille. Zur amtlichen Übersicht.
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
© AvD e. V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.
Veröffentlicht am 23.10.2021 in Verkehrsrecht.
Verkehrsvorschriften anderer Länder
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