Verkehrsvorschriften Spanien
Spanien, eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen - alle Infos zu den geltenden Verkehrsregeln finden Sie hier.
Besondere Verkehrsregeln
- In Madrid ist kostenpflichtiges Parken für 1 - 2 Stunden bei mit grünen oder blauen Linien markierten Parkplätzen erlaubt.
- Es besteht ein Verbot von Radarwarngeräten.
- Es besteht ein Verbot von Vorrichtungen, die den Fahrer ablenken können (z. B. Monitore).
- Beim Tanken müssen Motor, Beleuchtung und elektrische/ elektronische Geräte (Radio, Handy) ausgeschaltet sein.
- Nach hinten überstehende Ladungen (max. 10 bzw. 15 % bei großen Ladungsstücken) müssen bei einem Pkw mit rot-weiß schraffierter Warntafel (50 cm x 50 cm) gekennzeichnet werden.
- Das Abschleppen eines anderen Fahrzeuges ist nicht erlaubt. Es muss ein Abschleppdienst gerufen werden. Sie erreichen uns aus dem Ausland unter +49 69 660600.
Mautgebühren
In Spanien sind viele Autobahnen gebührenpflichtig. Nur auf den Balearen und den Kanarischen Inseln sind die Straßen grundsätzlich mautfrei. Die Maut wird abhängig von der zurückgelegten Strecke und der Fahrzeugkategorie abgerechnet und an Mautstationen (Personal oder Automaten) in bar oder per Kreditkarte bezahlt. Eine Zahlung per EC-Karte ist nicht möglich.
Auf bestimmten mit "Telepeaje, "VIA-T" oder "T" gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut durch ein kleines Gerät - die VIA-T Box - automatisch entrichtet werden. Hier wird die Ein- und Ausfahrt automatisch registriert und über das ausgewählte Zahlungsmittel abgerechnet.
Die VIA-T Box für Pkw und Wohnmobile können Sie außerhalb von Spanien über unseren Partner Tolltickets erwerben. In Spanien ist die Box bei einigen Banken erhältlich, sofern Sie dort ein Konto führen.
Weitere Informationen zur Maut in Spanien finden Sie hier.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Landstraße | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h | 90 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 70 km/h** | 70 km/h** | 80 km/h*** |
* in ausgeschilderten Wohngebieten: max. 20 km/h
** auf Straßen mit zwei Fahrstreifen je Richtung, mit breiten Fahrstreifen oder mit Seitenstreifen: 80 km/h
*** Anhänger bis 750 kg: 90 km/h
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Tagfahrlicht
Tagfahrlichtpflicht besteht nur für Motorräder.
Warnwestenpflicht
Fahrer müssen bei Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen oder Straßen außerorts Warnkleidung tragen. Das Nichtanlegen wird mit ca. € 100,- geahndet.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein hohes Bußgeld ab € 200,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,5 Promille
(0,3 für Berufskraftfahrer, Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzen, Fahrer von Lkw über 3,5 t zGG und Gefahrgutfahrer, Schulbusfahrer, Fahrer von Spezialtransporten, Fahrer von öffentlichen Fahrzeugen oder Fahrzeugen der Rettungsdienste, Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis)
Promille | Bußgeld/ Strafe |
---|---|
0,5 | ab € 500,- |
ab 1,2 | Fahrerlaubnisentzug zwischen 1 - 4 Jahren und Haftstrafe oder Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit. |
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Veröffentlicht am 09.10.2021 in Verkehrsrecht.