AvD begrüßt BVG-Entscheidung zum Anwohnerparken
Der bewusst herbei geführte Parkraummangel in den Städten darf nicht auf dem Rücken von autofahrenden Anwohnern ausgetragen werden.
- Bundesverwaltungsgericht: Freiburger Gebührenerhöhung war unzulässig
- Gestaffelte Gebühren sind „beträchtliche Ungleichbehandlung“
- AvD: Anwohnerparken darf nicht zum Luxusgut werden
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das eine fehlerhafte Rechtsgrundlage der in Freiburg geltenden Gebührensatzung bemängelt. Statt einer einfachen Satzung hätte die Stadt eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Zudem haben die Richter die Staffelung der Gebühren, die in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge zwischen 240 und 480 Euro betragen, für unzulässig erklärt. Dass ein Unterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdopplung der Gebühr führe, stelle eine „beträchtliche Ungleichbehandlung“ dar. Das gelte ebenso für Ermäßigungen, die Menschen mit Behinderungen sowie Sozialhilfeempfängern gewährt werden. Als nicht kritikwürdig erachteten die Richter hingegen, dass die Stadt Freiburg im Breisgau die Gebühren für das Anwohnerparken Ende 2021 um mehr als das 15-fache des ursprünglichen Gebührensatzes angehoben hatte. Es ist davon auszugehen, dass das Leipziger Urteil bundesweit für viele Kommunen wegweisend ist.
Nach Auffassung von Deutschlands traditionsreichstem Automobilclub darf der bewusst herbei geführte Parkraummangel in den Städten nicht auf dem Rücken von autofahrenden Anwohnern und den Kunden des städtischen Einzelhandels ausgetragen werden. Die Kommunen haben über Jahrzehnte hinweg ihre Infrastrukturdefizite ignoriert und weder in den gebotenen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs noch in ausreichendem Umfang in neue Parkhäuser und Tiefgaragen investiert. Im Gegenteil: Die reale Entwicklung ignorierend wurde in vielen Städten Parkraum zurückgebaut.
AvD Generalsekretär Lutz Leif Linden: „Die Entscheidung ist zunächst ein guter Tag für alle Stadtbewohner, die einen Parkausweis benötigen. Das Anwohnerparken darf nicht zum Luxusgut werden. Es stimmt zumindest zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die mangelhafte rechtliche Umsetzung der Gebührenerhöhung moniert hat und die Umsetzung gekippt hat. Dass jedoch eine Kommune ihre Gebühren für einen unveränderten Verwaltungsakt einfach so um nahezu 1.500 Prozent unbeanstandet erhöhen darf, sollte uns nachdenklich stimmen. Hätte ein privatwirtschaftliches Unternehmen seine Preise derart angehoben, wäre schnell das Wort `Wucher´ im Umlauf – und das nicht zu Unrecht.“
Das von der Stadt und einigen Umweltverbänden vorgebrachte Argument, die Gebührenerhöhung sei auch als Umweltschutz-Maßnahme zu werten, weist der AvD als groben Unfug zurück. Linden: „Geparkte Autos emittieren nichts, egal, ob das Parken 30,70 Euro oder 480 Euro im Jahr kostet. Ihnen geht es aus reiner Ideologie lediglich darum, Autofahren so sehr zu verteuern, um die Zahl der Autos zu reduzieren, indem sich viele Menschen kein eigenes Auto mehr leisten können.“ Eine solche Politik sei sozial unausgewogen und zutiefst unfair, weil sie zunächst die einkommensschwächeren Gruppen und junge Familien treffe, während wohlhabende Schichten die gestiegenen Kosten relativ locker verschmerzen könnten.
Zudem hat die Praxis längst bewiesen, dass es gut ohne die Brachial-Methoden der Umweltschutz-Lobby funktioniert: Auch ohne großflächige Fahrverbote ist es inzwischen in allen deutschen Städten gelungen, die Emissionen unter die jeweiligen Grenzwerte zu drücken. Die dreisten Gebührenerhöhungen einzelner Städte sind somit in erster Linie Ausdruck einer autofeindlichen Grundhaltung der Entscheidungsträger in den betreffenden Rathäusern und kein Lösungsansatz für ein unmittelbares Problem.
Veröffentlicht am 14.06.2023 in Verkehrsrecht.