
Beim Fahren gilt: Hände ans Steuer, nicht ans Handy
Die moderne Technik unterstützt gemeinhin beim Autofahren. Anders sieht dies jedoch beim Handy aus.
- Handynutzung am Steuer nimmt exorbitant zu
- Bereits in 2023 über 7.500 Unfälle mit Personenschaden durch Ablenkung
- Es drohen empfindliche Strafen wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Die moderne Technik unterstützt gemeinhin beim Autofahren. Fahrassistenzsysteme zum Spurhalten, Notbremsen oder Einparken sind für Fahrer maximal hilfreich. Anders sieht dies jedoch beim Handy aus. Wenn die Nutzung zu übermäßiger Ablenkung führt, sorgt dies für ein großes Sicherheitsrisiko, und zwar für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig von der Wahl des Fortbewegungsmittels. Der Blick aufs Smartphone oder gar die Texteingabe machen Fahrer oft über mehrere Sekunden unaufmerksam und führen immer häufiger zu Unfällen, auch mit Personenschaden. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hat stets die Interessen aller im Straßenverkehr beteiligten Personen im Blick und warnt vorm Handy am Steuer.
Autofahrer kennen das Phänomen: Der vor ihnen fahrende Pkw verändert ohne erkennbaren Grund die Geschwindigkeit und schlingert von links nach rechts. Beim Überholen erkennt man dann, dass der Fahrer nach unten blickt und sichtlich abgelenkt ist. Der wahrscheinliche Grund ist das Handy in der Hand. Wie problematisch das im Straßenverkehr ist, belegen die Unfallzahlen vom Statistischen Bundesamt: Bereits im Jahr 2023 wurden 7.527 Unfälle mit Personenschaden durch Ablenkung verursacht. Rund 1.000 davon konnten auf die Nutzung von elektronischen Geräten zurückgeführt werden. Die Dunkelziffer ist deutlich höher, denn die meisten Verstöße fallen erst gar nicht auf. In der Unfallstatistik wird dieser Punkt daher (noch) nicht aufgeführt.
„Blindflug“ als größte Gefahr
Das Smartphone ist besonders bei jungen Menschen ein ständiger Begleiter. Maximale Erreichbarkeit und zeitnahe Reaktion auf Social Media Posts werden fast schon erwartet. Im Straßenverkehr ist dies jedoch auszusetzen. Die Konzentration muss auf das Verkehrsgeschehen gerichtet sein, denn der Straßenverkehr verzeiht keine Unaufmerksamkeit. Der AvD rät daher besonders bei der Autofahrt, das Handy nicht zu nutzen. Das Risiko ist nahezu unkalkulierbar: Wer kurz eine Nachricht liest oder gar tippt und dabei etwa zwei Sekunden nicht auf die Straße blickt, legt innerorts bei 50 km/h bis zu 28 Meter und außerorts bei Tempo 100 bis zu 55 Meter „blind“ zurück. Auch Fußgänger oder Fahrer von Rad und E-Scooter tragen bei der Handynutzung ein deutlich erhöhtes Risiko.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 23) ist das Handy am Steuer generell verboten. Das betrifft nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr, sondern auch das Schreiben oder Lesen von Nachrichten, wenn dafür das Smartphone in die Hand genommen werden muss. Selbst ein kurzer Blick ist nur gestattet, wenn das Handy sich in einer Halterung befindet, und auch nur dann, wenn es die Straßen- oder Verkehrsverhältnisse erlauben.
Hohe Strafen drohen
Beim Verkehrsverstoß mit Handy am Steuer drohen empfindliche Strafen von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg (beim Telefonieren mit Handy in der Hand) bis zu 200 Euro, zwei Punkten sowie einmonatigem Fahrverbot (bei Gefährdung oder Unfallverursachung). Im europäischen Ausland ist teils mit noch deutlich höheren Strafen zu rechnen. Beispielsweise in den Niederlanden und Dänemark sind dann schnell mal mehr als 250 Euro fällig. Spitzenreiter in dieser Hinsicht ist Norwegen, wo für die Handynutzung bei der Fahrt mit 875 Euro zu rechnen ist.
Der AvD empfiehlt daher, das Smartphone vor der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung zu koppeln und anschließend außer Reichweite zu legen. Die Route und sämtliche Zwischenziele können ebenfalls vor der Abreise ins Navi eingegeben werden. Sollte ein Beifahrer dabei sein, können diese „Aufgaben“ auch getrost weitergegeben werden. Planen Sie bei längeren Fahrten eine Pause ein. Diese kann dann zur Erholung und für einen kurzen Check des Handys genutzt werden. Jede unnötige Ablenkung ist zu vermeiden - für eine gute und sichere Fahrt.
Veröffentlicht am 13.06.2025 in Verkehrsrecht.
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