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AvD Pressemeldung - AvD begrüßt Entscheidung gegen allgemeines Tempolimit
Pressemitteilung - 18.01.2023 - 3min. Lesezeit

AvD begrüßt Entscheidung gegen allgemeines Tempolimit

Das Gericht erteilte dem Anliegen eine deutliche Abfuhr und wies die Anträge als unzulässig ab.

  • Verfassungsbeschwerde gegen Tempolimit auf Autobahnen zurückgewiesen
  • Verfassungsgericht fehlen Beweise für die Notwendigkeit
  • AvD: Tempolimit wird für ideologische Ziele benutzt

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Anordnung eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen. Zwei Personen hatten mittels einer Verfassungsbeschwerde die Bundesregierung aus Klimaschutzgründen zur Einführung einer solchen Maßnahme zwingen wollen. Das Gericht erteilte dem Anliegen eine deutliche Abfuhr und wies die Anträge als unzulässig ab.

Die Beschwerdeführer argumentieren, durch Nichteinführen eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen fehle eine wichtige Abwägung im Verkehrssektor, die zugunsten des Klimas erforderlich sei. Nur mit einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung sei im Verkehr genügend CO2 zu reduzieren. Nur so seien die Anforderungen erfüllt, die Art. 20a GG als wichtigste Verfassungsvorschrift zum Klimaschutz im Grundgesetz an staatliches Handeln stelle.

Die Verfassungsrichter hielten die Beschwerde für unzulässig, weil keine Grundrechtsverletzung dargelegt worden sei. Das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG erhalte durch den fortschreitenden Klimawandel zunehmend Gewicht. Grundsätzlich beeinflusse das auch die Entscheidungen des Gesetzgebers und der Verwaltung. Den Beschwerdeführern halten die Richter aber vor, nicht belegt zu haben, dass gerade ein fehlendes Tempolimit ihre Freiheitsrechte rechtswidrig beeinträchtigen würde. Es sei nicht dargelegt, dass die durch Gesetz bis 2030 vorgegebenen CO2-Einsparungsziele nicht auch ohne Tempolimit erreicht würden.

Der AvD unterstreicht, dass das Minderungspotential eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen nicht so eindeutig ist, wie die Beschwerdeführer meinen. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat jüngst auf die nicht genügenden Belege hingewiesen. Es existiere eine „insgesamt dürftige Datenlage“ wird eine aktuelle Studie zitiert (WD 8 - 3000 - 063/22, S. 7). Das    Verfassungsgericht hat diese fehlende Faktengrundlage offensichtlich bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt.

AvD Generalsekretär Lutz Leif Linden: „Mit der Abweisung der Verfassungsbeschwerden ist ein weiterer Versuch gescheitert, Gerichte für ideologische Ziele zu benutzen. Unter dem Vorwand des Grundrechtsschutzes wird auf dürftiger Faktenlage gegen das Auto Stimmung gemacht. Autofahrer verhalten sich auf Autobahnen nach Beobachtung des AvD in der Regel vernünftig und fahren der Situation angepasst. Sie verhalten sich als mündige Bürger, die keinerlei Bevormundung durch selbsternannte ‚Klimaschützer‘ benötigen.“

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